Von: mk
Bozen – Am heutigen Donnerstagvormittag ist die gestern begonnene Behandlung des Beschlussantrags Nr. 702/23 Strafen gegen die Familien minderjähriger Mobber und Randalierer einführen (eingebracht vom Abgeordneten Galateo am 05.04.2023; Änderungsantrag vom 10.05.2023, eingebracht von den Abg. Galateo, Amhof, Mattei, Vettori, Bessone und Vettorato) fortgesetzt worden: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wirksame Maßnahmen auf Gemeindeebene in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband zu prüfen und gegebenenfalls auch Sanktionen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen zu erlassen, die für Mobbinghandlungen, Beschädigungen von öffentlichem Eigentum und Vandalismus verantwortlich sind.
Franz Ploner (Team K) erklärte, er habe in der Nacht viel über den Titel des Beschlussantrags und über die Unterzeichner nachgedacht. Es habe jemand mitunterschrieben, der einen sozialen Anspruch habe. Er habe sich überlegt, was Familien seien, das seien nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern. Er habe sich auch überlegt, was Minderjährige seien – laut italienischer Strafprozessordnung sind es jene, die jünger als 15 sind. Und was sind Ausländer? Dass heute über einen solchen Antrag abgestimmt werde, finde er für dieses Haus nicht in Ordnung. Es gehe in den ethisch-moralischen Bereich. Das Team K werde den Antrag nicht mittragen. Die strafrechtliche Verantwortung sei eine persönliche, unterstrich Paul Köllensperger (Team K). Diesbezüglich sei der Antrag zwar etwas angepasst worden, doch es sei ihm neu, dass man in Südtirol Zuständigkeiten im Strafrecht habe – dagegen interessiere es bei Art. 13 und Energie nicht, wo es Zuständigkeiten gebe. Dieser Antrag sei wohl die Vorhut künftiger Koalitionsverhandlungen.
Es lasse sich eine ziemliche Beunruhigung in der Bevölkerung aufgrund von Gewalttaten von Kindern und Jugendlichen feststellen, sagte LH Arno Kompatscher. Es gebe auch außerhalb Südtirols Diskussionen über dieses Phänomen, das zugenommen habe. In Einzelfällen komme es immer wieder zur Situation, wo Eltern sagten, das interessiere sie nicht, was ihre Kinder machten. Es sei in der Debatte mehrfach um die Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme gegangen: Die strafrechtliche Verantwortung – das sage die Verfassung – sei persönlich. Die zivilrechtliche Haftung sei eine andere Ebene; in diesem Fall gehe es darum zu sanktionieren, weil Eltern ihre Erziehungspflicht verletzten. Er habe mit dem vorliegenden Text zwar Schwierigkeiten aufgrund der Unklarheit, doch wenn es darum gehe, zu prüfen, ob man Maßnahmen und/oder Sanktionen gegenüber den Erziehungsberechtigten vorsehen könne, dann sei er einverstanden – doch dies stehe so nicht im Antrag. Er schlage deshalb eine Umformulierung des beschließenden Teils des Antrags in dieser Hinsicht vor, damit die Landesregierung zustimmen könne. Er verlas seinen Formulierungsvorschlag. Der LH ergänzte, dass er persönlich jedoch Zweifel hege, dass Sanktionen möglich seien. Bei Maßnahmen im Sinne einer Sozialarbeit sehe er aber durchaus Möglichkeiten. Doch er sei nicht der Rechtsexperte, diese würden befragt werden und dann Auskunft geben.
Ersteinbringer Marco Galateo (Fratelli d’Italia) erklärte, dass der Vorschlag des LH angenommen werde, der die Formulierung nur leicht ändere, durch den aber der Verfahrensweg geändert werde. Anschließend ging der Abgeordnete auf einige der Diskussionsbeiträge ein: An die Abg. Mair gerichtet, sagte Galateo, er werde das Möglichste tun, um bei der Regierung in Rom einzuwirken; es gebe bereits einen Gesetzentwurf zum Thema im Parlament. Die Wortwahl des Abg. Dello Sbarba, der den Antrag als “Blödsinn” bezeichnet habe, finde er unangebracht. Der Abg. Nicolini habe es respektvoller formuliert. Die Idee des Antrages sei einfach: Wer schädigt, muss dafür geradestehen – das gelte auch für Minderjährige. Bestimmte Verhaltensweisen dürften nicht akzeptiert werden. Man habe gestern mit Eifersucht auf die Zusammenarbeit von Fratelli d’Italia und SVP reagiert; wenn man nun zum Vorschlag des Landeshauptmanns nein sage, dann sei es ein Nein zum LH und nicht mehr zu ihm.
Paul Köllensperger (Team K) beantragte eine schriftliche Übersetzung der Formulierung des Landeshauptmanns. Deshalb wurde die Abstimmung des Antrags ausgesetzt, bis der Text übersetzt ist.
Sodann wurde der Beschlussantrag Nr. 702/23 Strafen gegen die Familien minderjähriger Mobber und Vandalen einführen mit dem laut Änderungsantrag umformulierten beschließenden Teil (dieser lautet: Verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, zu prüfen, ob Gemeinden im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wirksame Maßnahmen und/oder Sanktionen auf Gemeindeebene gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen erlassen können, die für Mobbinghandlungen, Beschädigungen von öffentlichem Eigentum und Vandalenakten verantwortlich sind.) abgestimmt. Er wurde mit 20 Ja und acht Nein angenommen.