Kompatscher: "Solide und soziale Haushaltspolitik"

Nachtragshaushalt vom Landtag genehmigt

Freitag, 28. Juli 2023 | 17:55 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Landtag hat heute den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf “Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2023 und für den Dreijahreszeitraum 2023-2026” (Nr. 145/2023) genehmigt. In ihm ist festgelegt, wie das Land Südtirol das positive Verwaltungsergebnis des Vorjahres verwenden wird. In Summe stehen für den Nachtragshaushalt rund 568 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen unter anderem rund 192 Millionen Euro in den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV). Rund 100 Millionen Euro werden der Land- und Forstwirtschaft und dem Bevölkerungsschutz unter anderem zur Bekämpfung des Borkenkäfers zur Verfügung gestellt. Für das Gesundheitswesen gibt es zusätzliche 62,5 Millionen Euro, für den Wohnungsbau zusätzliche 28 Millionen Euro  und für die Gemeinden weitere 40 Millionen Euro.

Südtirols Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher, dessen Unterschrift der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt trägt, verweist darauf, dass der Landeshaushalt auch in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen sei. Grund dafür seien zum einen die mit Rom getroffenen Finanzabkommen und Regelungen, zum anderen die positive Wirtschaftsentwicklung und die daraus resultierenden höheren Steuereinnahmen.

“Das Mailänder Abkommen und die Finanzreglung von 2014 garantieren, dass wir unsere Autonomie finanzieren und unsere Zuständigkeiten entsprechend wahrnehmen können”, betont Landeshauptmann Kompatscher. “Wir können daher auf eine solide rechtliche Grundlage aufbauen.”

Die Finanz- und Haushaltspolitik sei aber nicht nur solide, sondern auch sozial verträglich, ist der Landeshauptmann überzeugt: “Die Steuereinnahmen des Landes sind gewachsen, ohne die Familien stärker zu belasten.” Das höhere Steueraufkommen sei nicht auf Steuererhöhungen zurückzuführen, sondern auf das Wirtschaftswachstum. Dass sich Südtirol in einem europäischen Vergleich des Bruttoinlandsproduktes der Regionen an dritter Stelle finde, unterstreiche die Tatsache, dass Südtirol wirtschaftlich erfolgreich sei, betonte der Landeshauptmann.

Sorgen mache die Verteilung des Wohlstandes, denn viele Menschen würden sich schwer tun angesichts der Inflation sowie hoher Lebensunterhaltskosten. Kompatscher unterstrich in diesem Zusammenhang, dass das Land zuletzt deutlich mehr für das Gesundheits- und Sozialwesen ausgegeben habe: “In beide Sektoren haben wir im Verhältnis zur Haushaltsentwicklung deutlich mehr investiert.” Eine solide und soziale Haushaltspolitik sei angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung grundlegend. “Die erfolgreichen Finanzverhandlungen der letzten Jahre, haben dafür die Basis gelegt”, unterstreicht der Landeshauptmann.

Trotz solider Haushaltslage stehen wir nach wie vor in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen, sagte Landeshauptmann Kompatscher. Bestehende Baustellen etwa im Gesundheitswesen, beim leistbaren Wohnen, in der Raumordnung, im öffentlichen Personennahverkehr würde die Landesregierung lösungsorientiert angehen.

Wohnbau: Beschleunigung über Nachtragshaushalt eingeführt
­
Mit der Genehmigung des entsprechenden Artikels im Nachtragshaushalt wurde heute auch einer Vereinfachung im Bereich Wohnbauförderung zugestimmt. Künftig wird für die Ermittlung der Beitragshöhe von der Berechnung der Konventionalfläche abgesehen, da sich diese nur in relativ wenigen Fällen auf die Höhe der zustehenden Förderung auswirkt. Im Beitragsgesuch muss in Zukunft lediglich eine Erklärung des oder der Begünstigten enthalten sein, wonach die betroffene Wohnung die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und somit insbesondere eine Maximalfläche von 110 beziehungsweise 130 Quadratmetern nicht überschreitet. Dadurch ist bei der Bearbeitung der Gesuche nicht mehr die detaillierte Berechnung der Fläche der Immobilie erforderlich.

Diese Änderung hatte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg in der jüngsten Sitzung der Landesregierung eingebracht. Sie ergänzt die bereits von der Landesregierung gutgeheißenen Änderungen der Beiträge der Wohnbauförderung, wonach die Einkommensstufen der Inflation sowie die Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung angepasst werden. “Die Änderungen bewirken, dass die Bearbeitung der Wohnbauansuchen beschleunigt wird und damit die Bürgerinnen und Bürger schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag gelangen”, erklärt Landesrätin Deeg.

Von: mk

Bezirk: Bozen