Debatte im Landtag

Nationalpark Stilfserjoch: Landtag verabschiedet Gesetz

Donnerstag, 08. März 2018 | 17:21 Uhr

Bozen/Stilfserjoch – Der Gesetzentwurf für die eigenständige Verwaltung des Nationalparks Stilfserjoch wurde angenommen, Landesrat Theiner zeigt sich zufrieden.

Im Dezember 2017 war der Landesgesetzentwurf zur “Führung und Organisation des Nationalparks Stilfserjoch” von der Landesregierung genehmigt worden, heute hat ihn auch der Landtag gutgeheißen. “Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Übernahme der Verwaltungskompetenzen für den Südtiroler Teil des Nationalparks Stilfserjoch, für die wir jahrelang gekämpft haben”, zeigt sich Landesrat Richard Theiner zufrieden. Mit dem Gesetz wird die im Februar 2015 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium, den Ländern Südtirol und Trentino und der Region Lombardei umgesetzt.

“Das Gesetz regelt die Grundsätze für die eigenständige Verwaltung des Südtiroler Parkanteils”, erklärt Theiner. Dabei kommt der stärkeren Einbeziehung der Gemeinden und der örtlichen Bevölkerung in das Nationalparkgeschehen große Bedeutung zu. Nur so sei es möglich, die Akzeptanz des Nationalparks bei der Bevölkerung zu erhöhen.

“Aufbauend auf dieser gesetzlichen Grundlage arbeiten wir am neuen Nationalparkplan und der neuen Parkordnung weiter, die die Details regeln werden”, unterstreicht der Landesrat. So können die Gemeinden über Bau-Eingriffe in der D-Zone (Entwicklungszone) künftig selbst entscheiden und erhalten somit mehr Handlungsspielraum.

Zentrales Anliegen des Gesetzes sei es, den Schutz der Landschaft und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung miteinander in Einklang zu bringen. “Mit der heutigen Gesetzesgenehmigung durch den Landtag kommen wir auch der Schaffung einer Modellregion für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften in den Alpen wieder ein Stück näher”, so Theiner. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung erst am Dienstag dieser Woche einer Zusammenarbeit des Nationalparks mit IDM Südtirol zugestimmt, um die lokale Wirtschaft zu stärken und die Aufwertung des gesamten Parkgebietes voranzutreiben.

Haushaltsänderung und Nationalparkgesetz verabschiedet

Am Nachmittag wurde im Südtiroler Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 153/18: „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2018, 2019 und 2020 und andere Bestimmungen“ aufgenommen. Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs gab es keine Stellungnahmen, allerdings wurden einige von LH Kompatscher vorgelegten Änderungen und Zusatzartikel genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 18 Ja und 13 Nein genehmigt.

Landesgesetzentwurf Nr. 150/17: „Nationalpark Stilfserjoch“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des LR Theiner). Der Gesetzentwurf regelt die Führung und Organisation des Nationalparks, sowie die Verfahren zur Erstellung und Genehmigung des Nationalparkplans und der Nationalparkverordnung.
Riccardo Dello Sbarba hat dazu einen Minderheitenbericht vorgelegt.

Es sei nicht die versprochene Heimholung des Nationalparks, sondern eine rein verwaltungstechnische Geschichte, bemerkte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) zu Beginn der Generaldebatte. Es gebe auch keinen Hinweis auf das Unrecht, das der Faschismus der Bevölkerung mit der Enteignung eines ganzen Landstrichs angetan habe. Die Ausweitung der Gebiete sei weiterhin nicht möglich, und das sei schade. Änderungen müssten immer dem Ministerium vorgelegt werden. Die jährlichen Kosten würden auf 1,3 Mio. Euro veranschlagt, ein Naturpark würde mit der Hälfte zurechtkommen. Drei Verwaltungseinheiten bedeuteten zusätzliche Bürokratie. Der Park sollte in einen Südtiroler Naturpark umgewandelt worden.

Es sei kein Privileg im Nationalpark zu wohnen, antwortete Josef Noggler (SVP) auf eine Stelle im Minderheitenbericht Dello Sbarbas. Der Nationalpark sei unter dem Faschismus ohne Einbindung der Bevölkerung errichtet worden, die Entwicklung des besiedelten Gebiets sei nicht in Betracht gezogen worden. Der Vinschgau wolle diesen Nationalpark nicht. Anders als anderswo seien besiedelten Gebiete eingeschlossen worden, was natürlich zu Problemen führe. Der Gesetzentwurf könne aber die eigentlichen Wünsche der Bevölkerung nicht berücksichtigen, er habe sich an die Vorgaben zu halten. Im Wesentlichen bleibe alles beim Alten, die Auflagen würden weiter bestehen. Der Entwurf nehme auf Parkordnung und Parkplan Bezug, aber beides liege noch nicht vor. Der Landtag müsse also etwas genehmigen, das er noch nicht kenne. Es gebe auch keine Karte, in die die einzelnen Schutzzonen eingezeichnet seien. Auch die Höfe und Gastbetriebe wüssten nicht, woran sie seien. Eine zentrale Frage sei die Erweiterungsmöglichkeit für die Einzelhöfe außerhalb der Siedlungsgebiete. Wenn diesen die Entwicklungsmöglichkeit vorenthalten werde, werde der Park von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden.

Riccardo Dello Sbarba (Grüner) stimmte mit der Einschätzung der Rechtslage überein. Die Durchführungsbestimmung mit der Übertragung der Verwaltungsbefugnisse an die drei Provinzen sei ein Fortschritt, weg vom faschistischen Entwurf, das verbliebene einheitliche Konzept sei im Sinne von Ökologie und Forschung. Man sollte die positiven Zeichen sehen, nicht nur klagen. In dieses Konzept seien viele Vorstellungen der lokalen Vertreter eingeflossen, nicht zuletzt jene des ehemaligen Parkverwalters Platter. Es sei klar, dass für bewohnt und unbewohnte Gebiete nicht derselbe Schutz gelten könne. Südtirols Berglandschaft sei bewohnt – das sei ein Glück, und dem sei Rechnung zu tragen. Der Vinschgau sei ein eigensinniger, rebellischer Bezirk. Eine neue Skiverbindung für Sulden könnte im Rahmen des Konzepts für ein autofreies Solden z.B. eine zulässige Entwicklungsmöglichkeit sein. Das Gesetz sei erst umzusetzen, und es eröffne Möglichkeiten, die man nutzen sollte.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) plädierte dafür, das Minimum an Autonomie, da einem hier geboten werde, zu nutzen. Die Vinschger würden sehr wohl frei denken, und es gefalle ihnen nicht, wenn man ihnen etwas aufzwinge. Das Parkkomitee sei seit 2010 nicht mehr zusammengetreten, da könne man nicht von Mitbestimmung reden. Man frage sich, wer gewinnen werde: Jene, die eine bestimmte Vorstellung von Naturschutz hätten, oder jene, die in dem Gebiet leben und arbeiten müssten.

Es sei schmerzhaft für Freidenker, wenn andere für sie denken würden, bemerkte Josef Noggler. Dello Sbarba habe den Bauernbundbezirksobmann falsch zitiert. Er habe gemeint, der Park müsse so gestaltet werden, dass man gerne darin lebe.

Freies Denken gebe es nur in einem freien Land, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Die Almen mit ihrer Vielfalt an Fauna und Flora gäbe es ohne Bewirtschaftung nicht. Das Problem sei, dass es sich um einen Nationalpark handle, mit aufgezwungenen staatlichen Bestimmungen. Es seien nicht die Bauern, die den Park verunstalten würden. Ein schlechtes Bild würden eher die Bauruinen geben, Großhotels aus den Sechzigern und Siebzigern. Man sollte danach trachten, dass der Park zu einem richtigen Naturpark zurückgestuft wird. Die Grünen betonten die Wichtigkeit des grenzüberschreitenden Parks, dasselbe Konzept hätten sie aber bei einem Zusammenschluss zwischen einem Süd- und einem Nordtiroler Naturpark abgelehnt.

LR Richard Theiner zeigte sich erstaunt über einige Stellungnahmen. 2010 habe er zusammen mit Karl Zeller, Siegfried Brugger und Helga Thaler-Außerhofer dem Minister eine Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit an die Regionen vorgeschlagen. Von der Möglichkeit habe der Lega-Minister gar nichts gewusst. Es habe sehr viele Verhandlungen gebraucht, um das durchzusetzen, was ein Novum in Italien war. Es habe sehr viel Widerstand gegeben. Wer diese Lösung nun als unbedeutend hinstelle, wisse nicht, was er sage. Er sei im Nationalpark aufgewachsen, er wisse, wovon er spreche. Man habe alles getan, um die Dinge so zu gestalten, dass die Bevölkerung wieder Zuversicht haben könne. Viel Arbeit sei auch nach Erlass der Durchführungsbestimmung geschehen. Man habe die Gemeinden involviert, die Umwelt- und Wirtschaftsverbände, die Jägerschaft, alle, die mit dem Park zu tun hätten. Es sei lange diskutiert worden, bis man sich auf wesentliche Aussagen geeinigt habe. Darin sei von Naturschutz wie auch von Entwicklung die Rede. Wenn man könnte, würde man auch eine Ausgliederung vorsehen, es aber nicht gesagt, dass es nicht einmal dazu kommen könne. Parkplan und Parkordnung könne man nicht vor dem Gesetz vorlegen, dieses sei ihre Grundlage. Man wolle eine Regelung im Interesse der Bevölkerung, keine Käseglocke. In Deutschland und Österreich würden noch Nationalparks entstehen, hier rede man von einer Rückstufung. Die Kriterien für Nationalparks seien da wie dort nahezu gleich.

Artikeldebatte

Art. 1 legt den Gegenstand des Gesetzes fest und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 2 legt die Zielsetzungen fest. Riccardo Dello Sbarba forderte ein vereinheitlichtes Schutzsystem für die Gebiete der drei Länder. LR Richard Theiner hielt das für unnötig, da es bereits ein gemeinsames Komitee für die Verwaltung und die Richtlinien gebe. Der Artikel wurde unverändert mit 21 Ja und neun Nein genehmigt.

Art. 3 definiert die Maßnahmen. Riccardo Dello Sbarba forderte eine Einschränkung für den Privatverkehr der Besucher, nicht der Einheimischen. LR Theiner erwiderte, so etwas sei Gegenstand der Parkordnung, nicht des Gesetzes. Dello Sbarbas Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit einer sprachlichen Korrektur mit 27 Ja und drei Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 betrifft die Nationalparkregion und deren Initiativen. Riccardo Dello Sbarba schlug vor, die gesamten Gemeindegebiete in diese Region einzubinden. Ebenso sollten wirtschaftlich nachhaltige Tätigkeiten gefördert werden. Das sei, anders formuliert, im Entwurf schon inbegriffen, erwiderte LR Theiner. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 18 Ja und 13 Nein genehmigt.

Art. 5 mit den Grundsätzen wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 6 betrifft den Führungsausschuss des Parks. Riccardo Dello Sbarba forderte, den vorgesehenen Naturwissenschaftler in Absprache mit dem Höheren Institut für Umweltschutz und Umweltforschung (ISPRA) zu ernennen. LR Theiner betonte die guten Kontakte mit dem ISPRA, aber dazu eine Absprache vorzusehen, sei übertrieben. Er stimmte einem Änderungsantrag von LR Schuler zu, mit dem ein Vertreter der Abteilung Forstwirtschaft vorgesehen wird.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 14 Nein genehmigt.

Art. 7 betrifft den Nationalparkplan. Riccardo Dello Sbarba forderte, auch die Interesse des Umweltschutzes zu vermerken, außerdem sollte neben Natur und Umwelt auch die Landschaft als Ziel genannt werden. Bis zum Inkrafttreten des Plans sollten die Regeln gelten, die bei Inkrafttreten der Durchführungsbestimmung gültig waren. Die Überarbeitung sollte alle zehn Jahre erfolgen. LR Richard Theiner schlug mit einem Änderungsantrag dieselbe Frist vor. Er sprach sich auch für die Annahme von zwei Anträgen Dello Sbarbas aus, mit denen Landschaft und wirtschaftlich nachhaltige Belange berücksichtigt werden. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 22 Ja und zehn Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 betrifft die Parkordnung. Ein Vorschlag Dello Sbarbas für eine rechtliche Präzisierung wurde abgelehnt, da der Artikel genau so mit dem Ministerium abgesprochen worden sei.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 9 betrifft die Natura-2000-Gebiete. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass bei der Verträglichkeitsstudie auch die kumulativen Auswirkungen anderer Pläne und Projekte im Gebiet berücksichtigt werden. Das sei bereits vorgesehen, erklärte LR Theiner. Dello Sbarba zog seinen Antrag zurück.
Der Artikel wurde bei 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 10 betrifft die Unbedenklichkeitserklärung. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass Projekte, die vom Bürgermeister genehmigt werden können, eines Gutachtens des zuständigen Landesamts bedürfen. Die Projekte könnten durchaus Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft haben, eine reine Mitteilung an das Amt sei zu wenig. Für Maßnahmen innerhalb einer bereits ausgewiesenen und von der Parkverwaltung genehmigten Wohnbauzone sollte eine Mitteilung genügen, entgegnete LR Theiner. Der Antrag wurde abgelehnt.  Der Artikel wurde mit 16 Ja und zehn Enthaltungen genehmigt.

Art. 11 bis 13 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 14 regelt die Aufsicht. Riccardo Dello Sbarba forderte hier den Vorrang des Forstkorps vor Landesämtern oder Gemeindepolizei. Der Artikel sei mit dem Ministerium so abgesprochen, antwortete LR Theiner. Der Artikel wurde mit 17 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.

Art. 16 bis 19 wurden ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Der Park hätte eine größere Akzeptanz, wenn er nicht unter staatlicher Kompetenz bliebe, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) in seiner Stimmabgabeerklärung. Als Südtiroler Naturpark könnte er auch besser verwaltet werden. Dieses Ziel sei anzustreben. Er kündigte seine Gegenstimme an.

Wenn das Ministerium seine Hand drauf habe, würden alle Mühlen langsam mahlen, meinte Sigmar Stocker (Freiheitliche). Die Fortschritte seien anzuerkennen, Ziel aber müsse eine selbständige Verwaltung sein. Er kündigte eine wohlwollende Enthaltung seiner Fraktion an.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah das Gesetz insgesamt positiv. Es gebe viel Gestaltungsmöglichkeit, es stehe also noch viel Arbeit bevor. Die übergeordneten Bestimmungen, die man einhalten müsse, seien vor allem jene der EU, nicht jene des Staates. Gleichzeitig habe man das Trentino und die Lombardei als Partner. Einige Verbesserungen am Text habe man noch vorgenommen, erkannte Dello Sbarba an. Man werde wohlwollende Enthaltung üben.

Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja, drei Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.

Von: mk

Bezirk: Bozen