Von: mk
Naturns – Der Gemeinderat von Naturns hat bei seiner letzten Sitzung die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt. Dabei gibt es in Naturns zukünftig einen klaren Vorzug für kleine und eigentümergeführte Betriebe, die ganzjährig geöffnet sind. Daneben wurden vom Rat zwei Änderung des Bauleitplanes sowie der Verkauf eines kleinen Grundstückes an die Eigenverwaltung beschlossen.
Durch den so genannten Bettenstopp sind die Erweiterungsmöglichkeiten von bestehenden touristischen Betrieben und auch Neugründungen im Sinne der Verträglichkeit stark eingeschränkt worden. Insgesamt darf der Bestand an Gästebetten für Kunden über 14 Jahren aus der Saison 2019 in Zukunft nicht überschritten werden, erst wenn Betten wieder frei werden, erfolgt eine Neuverteilung. Um die Übergangszeit zu überbrücken, wurde allen Gemeinden ein so genanntes Vorschusskontingent zugewiesen. Um dieses und auch zukünftige Nächtigungsmöglichkeiten nutzen zu können, hat der Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten diskutiert und genehmigt. Dabei wurde unter anderem die maximale Betriebsgröße definiert. Diese liegt in Naturns ab nun bei einer Höchstbeherbergungskapazität von 150 Betten pro Betrieb. „Daneben gaben die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein klares Signal pro kleine und mittlere Betriebe“, erklärt Bürgermeister Zeno Christanell. Einhellige stimmte man dem Vorschlag des Gemeindeausschusses zu und legte folgenden Vorzugskriterien fest: Handelt es sich um kleine oder mittlere Betriebe, die über weniger als 50 beziehungsweise beim Vorschusskontingent 40 Gästebetten verfügen, gibt einen Vorrang. Zusatzpunkte gibt es auch, wenn es sich um einen bereits bestehenden Betrieb handelt oder wenn sich ein Betrieb zu einer ganzjährigen Öffnung verpflichtet. Um der „Fremdführung“ durch Serviceunternehmen entgegenzuwirken, werden Betriebe bevorzugt behandelt, bei denen die Eigentümer selbst Hand anlegen und mit den Gästen in Kontakt sind.
„Damit von den zur Verfügung stehenden Betten möglichst viele profitieren, hat der Gemeinderat auch festgelegt, dass bestehenden Betrieben pro Jahr maximal 25 neue Betten zugewiesen werden“, erläuterte die zuständige Tourismusreferentin Astrid Pichler eine weitere Intention der Verwaltung. Nach Inkrafttreten des Beschlusses können die ersten Ansuchen bis zum 30.09.2023 im eingereicht werden. Die Gemeinde stellt dafür das notwendige Formular zur Verfügung.
Der Gemeinderat hat zudem eine Bilanzänderung vorgenommen und dabei Gelder für die Sanierung des Brunnens beim Burggräflerplatz sowie der Außenfassade beim Mehrzweckgebäue von Tschirland vorgesehen. Ebenso kann ein neues Sonnensegel für die KITAS angekauft werden und es können weitere Verbesserungen beim Straßenbelag sowie der Beschilderung vorgenommen werden.
Im Bereich technische Dienste stimmten die Räte zwei Bauleitplanänderungen zu: Zum einen der Ausweisung einer kleinen Mischzone an der Dammstraße, zum anderen einer Anpassung bei der Erweiterungszone „St. Prokulus“. Schließlich wurde grundsätzlich der Verkauf noch 15 Quadratmeter oberirdisch und 34 unterirdisch einer Grundparzelle, auf der sich der neue Schießstand des Jagdreviers Naturns befindet, an die Eigenverwaltung Naturns goutiert. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Jägerinnen und Jäger den Schießstand schnellstmöglich wieder nutzen können. Ebenso wurde die Dienstordnung sowie die Verordnung über die Bewaffnung der Ortspolizei diskutiert und genehmigt.