Fahrtspesen wurden falsch abgerechnet

Neuer Ärger für Jasmin Ladurner: Ermittlungen wegen Betrugs

Donnerstag, 27. Januar 2022 | 08:42 Uhr

Bozen – Nach ihrem Rücktritt kommt neuer Ärger auf Jasmin Ladurner zu. Weil sich die ehemalige Landtagsageordnete Fahrtspesen unrechtmäßig vergüten ließ, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautet auf Betrug, schreibt die italienische Tageszeitung Alto Adige.

Als Erschwernisgrund könnte hinzukommen, dass die Ex-Landtagsabgeordnete mit ihrem Handeln einer öffentlichen Institution – in diesem Fall dem Regionalrat – geschadet hat. Ladurner ist ins Visier der Medien geraten, als bekannt wurde, dass sie bei mehreren Fahrten zum Regionalratssitz in Trient von einem Kollegen mitgenommen worden war. Die Fahrtspesen hatte sie allerdings bei der Region abgerechnet.

Jasmin Ladurner, die von Anwalt Carlo Bertacchi vertreten wird, hat sich damit gerechtfertigt, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt habe. Stattdessen sei ihr ein Versehen unterlaufen. Den Schaden, den die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof ausgemacht hat, hat sie vollständig rückerstattet. Insgesamt geht es um weniger als 500 Euro.

Für den Rechnungshof könnte die Angelegenheit damit erledigt sein. Das Geld wurde wieder der Region zugeführt. Allerdings könnte die Ex-Abgeordnete noch einmal wegen des entstandenen Imageschadens zu Kasse gebeten werden. Weil es allerdings nur um einen geringen Betrag und nur um ein gelegentliches Fehlverhalten geht, gilt dies als unwahrscheinlich.

Der Rechungshof hat allerdings eine Kopie der Unterlagen der Staatsanwaltschaft am Landesgericht in Bozen zugeschickt. Die Eintragung der ehemaligen Landtagsabgeordneten ins Ermittlungsregister war demnach eine zwingende Folge.

Es gilt als wahrscheinlich, dass Ladurner auf eine baldmöglichste Anhörung beim stellvertretenden Staatsanwalt drängt, um zu klären, wie es zur falschen Abrechnung der Fahrtspesen kommen konnte. Wie sich die Sache weiter entwickelt, lässt sich im Moment schwer abschätzen. Sollte es sich bewahrheiten, dass es nur um einen derart niedrigen Betrag geht, der zudem zur Gänze rückerstattet wurde, könnte das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen