Von: mk
Bozen – Rechtssicherheit und mehr Dialog mit den Bürgern, ein umsichtiger Umgang mit Grund und Boden: Das sind die Grundzüge des neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft.
Den ersten Rohentwurf des Gesetzes hat Landesrat Richard Theiner heute mit Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, vorgestellt.
Erstmals seit 50 Jahren werde, so Theiner, ein von Grund auf neu geschriebener Gesetzentwurf vorgelegt, der Raumordnung und Landschaftsschutz regle, und partizipativ erarbeitet worden sei. Der Diskussionsprozess mit Experten und Verbänden laufe schon seit Herbst 2014 und werde nun auf der Basis des Rohentwurfes weitergeführt, dessen Grundzüge der Landesrat heute erklärte. So soll das neue Gesetz für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rücken. “Das öffentliche Interesse hat Vorrang vor persönlichen Interessen”, so Theiner.
Zweiter Grundzug des Gesetzentwurfes sei jener, dass er konsequent aus der Bürgersicht erarbeitet worden sei. “Das heißt in erster Linie, dass wir im Prozess der Raumentwicklung stärker mit den Bürgern in Dialog treten wollen”, so der Landesrat, der als Beispiel vor allem das Instrument des Baugesprächs nannte: “Künftig kann der Bauherr sein Projekt der Baukommission präsentieren und sogar einen Lokalaugenschein vorschlagen”, erklärte Theiner. “Entschieden wird also nicht mehr über den Kopf des Bürgers hinweg, sondern im Dialog mit ihm.”
Um die Entscheidungen zudem näher an den Bürger zu rücken, würden die Zuständigkeiten und Spielräume der Gemeinden ausgeweitet. Und auch die Verfahrenswege werden – wo immer möglich – einfacher und schneller. Diesen Punkt erklärte Abteilungsdirektor Anton Aschbacher heute anhand neuer Instrumente wie Bau- oder Tätigkeitsbeginnmeldung (SCIA) und nicht zuletzt an einem neuen, schnelleren Weg zur Baugenehmigung.
Weil Grund und Boden in Südtirol knapp und wertvoll seien, müsse damit besonders umsichtig umgegangen werden, betonte Theiner heute. Bestehendes habe deshalb Vorrang vor Neuem, neue Zonen könnten nur ausgewiesen werden, wenn der Bedarf nicht in bereits bestehenden Zonen gedeckt werden könne. Zudem wird der Zersiedelung ein Riegel vorgeschoben. “Wir unterscheiden im Gesetzentwurf ganz klar zwischen inner- und außerhalb des Siedlungsgebietes”, betonte Aschbacher heute: “Innerhalb hat das Nutzen die Priorität, außerhalb das Schützen, Erhalten und Aufwerten.”
In letzteren Bereich fällt auch die neue Sicht des Landschaftsschutzes, der sich nicht mehr nur auf besonders Schützenswertes konzentriert, sondern auch als Instrument zur Aufwertung von Alltagslandschaften genutzt werden soll. “Indem die Menschen das Grün nicht nur sonntags, sondern auch im Alltag genießen können, heben wir die Lebensqualität deutlich an”, so Theiner. Er nannte heute als letzte Vorgabe, dass erstmals in der Raumentwicklung auch die Mobilität konsequent mitgeplant werden müsse. “Wir müssen uns schon in der Planung Gedanken darüber machen, wie sich Maßnahmen auf das Mobilitätsbedürfnis und -verhalten der Bürger auswirkt und nachhaltige, schonende und bodensparende Lösungen finden”, so der Landesrat.
Mit der Vorstellung des Rohentwurfes geht der partizipative Prozess zur Ausarbeitung des Gesetzes Raum und Landschaft nun in eine neue Runde und noch einmal an die Interessensverbände. “Wir stellen uns auf einen umfassenden Dialog mit allen Beteiligten ein”, so Theiner.