Zwischen Italien und Schweiz

Neues Grenzgängerabkommen

Donnerstag, 14. Januar 2021 | 19:22 Uhr

Bozen – Gemäß dem derzeit gültigen Abkommen von 1974 werden Grenzpendler, die in der Schweiz arbeiten, ausschließlich in der Schweiz besteuert. Von den Einnahmen aus der Quellensteuer für italienische Grenzgänger leiten die betroffenen Kantone 40 Prozent (bei einigen Kantonen 38,8) als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dieser Grenzgänger weiter.

Der Vertrag Italien/Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus dem Jahr 1974 ist 2014 verfallen. Am 3. November 2015 wurde zwischen Italien und der Schweiz ein neuer Vertrag ausgehandelt und von den zuständigen Finanzministern unterzeichnet. Allerdings wurde der Vertrag von den Parlamenten in Rom und Bern nie ratifiziert wurde, da schon bald von beidenSeiten Nachverhandlungen gefordert wurden.

Am 23. September 2020 wurde die Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vom italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella und Regierungschef Giuseppe Conte in Rom empfangen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Abschluss der Verhandlungen zur Besteuerung der Grenzpendler angemahnt. Danach wurden die Verhandlungen durch Vize-Finanzminister Antonio Misiani und der Generaldirektion des Finanzministeriums intensiviert. Die Grenzpendler-Gewerkschaften, die Vereinigung der italienischen Grenzgemeinden und die parlamentarische Gruppe „amici dei frontalieri“, der auch Albrecht Plangger angehört, waren in die Verhandlungen über mehrere Videokonferenzen eingebunden.

Am 23. Dezember 2020 wurde der Vertrag von den Regierungen in Italien und der Schweiz unterzeichnet. Der Vertrag muss nun von den Parlamenten in Rom und in Bern ratifiziert werden und tritt erst danach(voraussichtlich 2023) in Kraft. Der neue Vertrag sieht eine Unterscheidung zwischen aktuellen Grenzpendlern (frontalieri attuali) und zukünftigen Grenzpendlern (frontalieri futuri) vor.

Aktuelle Grenzgänger:

Als aktuelle Grenzgänger gelten Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Datum des Inkrafttretens des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis abhängig arbeiten oder gearbeitet haben. Die aktuellen Grenzpendler mit Wohnsitz innerhalb des 20-Kilometer-Streifens werden weiterhin ausschließlich in der Schweiz besteuert.

Der Nachweis einer abhängigen Arbeit in der Schweiz wird durch die Bezahlung der Steuerrückbehalte des Schweizer Arbeitgebers bzw. durch Eröffnung einer Steuerposition in einem der drei Kantone erbracht. Bis zum Ende des Steuerjahres 2033 werden die betroffenen Schweizer Kantone weiterhin 40 Prozent der Einnahmen aus der Quellenbesteuerung der Grenzgänger an die Wohnsitzgemeinden abführen. Ab dem Steuerjahr 2034 wird die Schweiz keine Ausgleichszahlungen mehr leisten und somit das gesamte Steueraufkommen einbehalten.

Zukünftige Grenzgänger:

Personen, die ab dem Datum des Inkrafttretens des Abkommens zu Grenzgängern werden, gelten als zukünftige bzw. „neue“ Grenzgänger. Für diese Personen wird die Schweiz 80 Prozent der Quellensteuer erheben.

In Italien werden „neue“ Grenzgänger zudem ordentlich mit den dort geltenden Bestimmungen, auch bezüglich Abschreibungen (Arztspesen, Fahrtkosten, Hypothekardarlehen und so weiter), besteuert. Die in der Schweiz rückbehaltene Quellensteuer kann in Abzug gebracht werden.

Im Ratifizierungsgesetz des Staatsvertrages soll auch der Steuerfreibetrag von 7.500 auf 10.000 Euro angehoben werden, die Abschreibbarkeit der freiwilligen Altersvorsorge (zweite und dritte Säule) und die Nicht-Besteuerung der Familienzulagen garantiert werden. Die Schweiz übermittelt jährlich innerhalb 20. März die Steuerdaten der „zukünftigen“ Grenzpendler (nicht aber der aktuellen) an die italienische Steuerbehörde.

In diesem Gesetz soll auch die Arbeitslosenunterstützung der aktuellen und zukünftigen Grenzpendler in den ersten drei bis fünf Monaten an Schweizer Lohnverhältnisse angepasst werden. Die Schweiz wird bis inklusive 2033 den sogenannten Steuerausgleich (ristorno fiscale) – der sich nun progressiv verringern wird – an die italienischen Grenzgemeinden im Ausmaß von 40 Prozent der anfallenden Quellensteuer in der Schweiz überweisen. Nach dieser Übergangsfrist bleibt die Quellensteuer zu 100 Prozent in der Schweiz.

Steuerausgleich:

In einem gleichzeitig unterzeichneten Einvernehmensprotokoll zwischen der italienischen Regierung und den Grenzpendler-Gewerkschaften sowie der Vereinigung der Grenzgemeinden zur Schweiz wird festgelegt, dass der Staat Italien bis einschließlich 2033 den aktuellen Steuerausgleich von etwa 88 Millionen CH Fr. (2019) für etwa 65.000 Grenzpendler mit eigenen Finanzmitteln garantiert und die sich nun progressiv vermindernden Überweisungen aus der Schweiz (durch Ausscheiden der aktuellen Grenzpendler etwa durch Pensionierung oder Kündigung) ausgleichen wird.

Nach 2034 soll dieser Betrag nur mehr durch die Steuereinnahmen des Staates aus der erhöhten Besteuerung der zukünftigen Grenzpendler gedeckt werden. Mit dem neuen Besteuerungssystem wird der Staat Italien bedeutend mehr Steuereinnahmen haben, als der bisherige Steuerausgleich aus der Schweiz erbracht hat.

Diesbezüglich erkennt die Regierung die Spezifität und die Rolle der Grenzgemeinden an und verpflichtet sich, diese Mehreinnahmen auf dem Territorium den Grenzgemeinden zu belassen und diese für lokale Projekte zum wirtschaftlichen Aufschwung der Grenzgebiete einzusetzen.

Von: bba

Bezirk: Bozen