Von: mk
Bozen – Siebeneinhalb Jahr lang läuft schon das Verfahren gegen Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit im sogenannten „Besenprozess“. Doch bei diesen siebeneinhalb Jahren wird es nicht bleiben: Der Hauptausschuss der Süd-Tiroler Freiheit hat einstimmig entschieden, das gestrige Urteil des Oberlandesgerichts anzufechten. Der Kampf um die Meinungsfreiheit geht in die nächste Runde.
Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler wurden gestern in der nächsten Runde des Besenprozesses vom Oberlandesgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Hauptausschuss der Süd-Tiroler Freiheit wurde am Abend über das Urteil beraten. Das Gremium kommt zu einem eindeutigen Schluss: Meinungsfreiheit sei wichtiger als ein Gesetz der Faschisten, und für Meinungsfreiheit lohne es sich zu kämpfen. Klotz und Co würden deshalb den Instanzenweg entschieden weitergehen und gegen das Urteil des Oberlandesgerichts rekurrieren.
Die Süd-Tiroler Freiheit hatte 2010 eine aufsehenerregende Plakataktion gestartet. Unter dem Motto „Auf Italien kann Süd-Tirol verzichten“, wurde der sogenannte „Kehraus“ dargestellt. Die Justiz sah in dem Plakatmotiv eine Schmähung der italienischen Fahne. Seitdem wird prozessiert. Die Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit wurden in erster Instanz zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. In zweiter Instanz folgte ein Freispruch. Das Urteil wurde vom Kassationsgericht jedoch annulliert. Das Oberlandesgericht bestätigte gestern den Schuldspruch aus erster Instanz.
Einschüchtern könne dieses Theater die Süd-Tiroler Freiheit aber nicht, erklärt die Bewegung. Denn für sie gelte heute das, was schon 2010 galt: „Auf Italien kann Süd-Tirol verzichten!“