Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag haben sich die Abgeordneten heute noch mit folgenden Themen und Anträgen befasst:
Beschlussantrag Nr. 118/19: Erarbeitung der Durchführbestimmungen und Erstellung des Registers zur Eintragung in das Landesverzeichnis der Bezirksdirektoren/innen (eingebracht von den Abg. Ploner, Faistnauer, Köllensperger, Ploner, Rieder, Unterholzner am 13.06.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. innerhalb des Kalenderjahres 2019 die entsprechenden Durchführungsbestimmungen für die Ernennung der Bezirksdirektorinnen/ Bezirksdirektoren der Gesundheitsbezirke zu erarbeiten und zu beschließen, 2. das Landesverzeichnis der fachlich geeigneten Personen zur Auswahl als Bezirksdirektorinnen/ Bezirksdirektoren am Assessorat für Gesundheit einzurichten, 3. durch eine Durchführungsbestimmung die Voraussetzungen und Bewertungskriterien zu erarbeiten, um in das zu errichtende Landesverzeichnis für die Bezirksdirektorinnen/ Bezirksdirektoren eingetragen zu werden.
Maria Elisabeth Rieder (Team Köllensperger) wies darauf hin, dass viele Direktorenaufträge demnächst verfallen. “Mit dem Landesgesetz Nr. 3, vom 21. April 2017, Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes” wird der Südtiroler Landesgesundheitsdienst neu geregelt. In diesem Gesetz wird auf Durchführungsbestimmungen und auf Bewertungskriterien der Bezirksdirektorinnen/ Bezirksdirektoren verwiesen, die durch die Landesregierung erarbeitet und erlassen werden müssen. Entsprechend dem LG Nr. 3, Absatz 15 und 16 soll an der Landesabteilung für Gesundheit ein Landesverzeichnis für jene Personen eingerichtet werden, die für die Ernennung einer Bezirksdirektorin/ Bezirksdirektor geeignet sind. Die Generaldirektorin/der Generaldirektor wählt unter jenen Personen die Bezirksdirektorin/ Bezirksdirektor aus, die im Landesverzeichnis als Geeignete eingetragen sind, und ernennt sie nach Anhören der Landesregierung.”
Hanspeter Staffler (Grüne) unterstützte den Antrag. Man müsse vorbeugend die Voraussetzungen schaffen, damit die vier Bezirke ihre Arbeit unter stabilen Verhältnissen fortsetzen können.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sah die Erlassung der Durchführungsbestimmungen ebenfalls als dringlich an und erinnerte an einen entsprechenden Antrag seinerseits.
Paul Köllensperger (Team Köllensperger) unterstrich, dass immer noch die Durchführungsbestimmungen fehlen und dass nächstes Jahr im Juni die Aufträge verfallen. Es sei eine Verpflichtung, die im Landesgesetz festgeschrieben sei.
LR Thomas Widmann bestätigte, dass die Durchführungsbestimmung so schnell als möglich erlassen werden muss. Es sei aber schwierig, die Listen frühzeitig zu füllen. Kein Primar werde sich für die Direktion einer anderen Abteilung bewerben, da sonst sein Wille zum Abgang publik werde. Die Eintragung könne noch innerhalb des laufenden Jahrs erfolgen und sie sei für vier Jahre gültig. Die Zugangsvoraussetzungen seien bereits festgelegt worden. Daher erübrige sich der Antrag.
Maria Elisabeth Rieder sah hingegen in der Argumentation des Landesrats einen Grund, den Antrag anzunehmen. Wenn eh alles im Laufen sei, wie der Landesrat behaupte, dann gebe es keinen Grund, dagegen zu stimmen.
Der Antrag wurde mit elf Ja, 18 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 120/19: Notruftaste 112 in Stadtbussen (eingebracht von den Abg. Nicolini am 17.06.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, ein Projekt nach dem Vorbild der Autonomen Provinz Trient zu entwickeln mit dem Ziel, die öffentlichen Verkehrsmittel mit einer Notruftaste auszustatten.
“Seit dem 12. Juni 2019 hat das Unternehmen Trentino Trasporti seine rund 700 Fahrzeuge mit einer Notruftaste ausgestattet”, berichtete Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). “Nach Angaben des Trienter Verkehrsbetriebes funktioniert die Notruftaste wie folgt: Bei Ordnungsproblemen oder ernsthaften Bedrohungen für die Sicherheit der Fahrgäste oder des Personals an Bord kann der Fahrer einen Knopf auf dem Armaturenbrett betätigen und so die Einheitliche Landesnotrufzentrale alarmieren. Der Notruf mit der GPS-Position des Fahrzeugs wird sofort an die Polizei weitergeleitet, so dass die nächste Streife in der Umgebung in kürzester Zeit eingreifen und den Fahrgästen oder dem Fahrer zu Hilfe kommen kann. Angesichts der jüngsten Vorkommnisse, die für Schlagzeilen gesorgt haben, erscheint es auch in Südtirol sinnvoll, die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs mit ähnlichen passiven Sicherheitssystemen auszustatten, die gegen die zunehmende Gewalt abschreckend wirken könnten.” Mit diesem System könne der Fahrer auch Notfälle oder Aggressionen außerhalb des Busses melden, meinte Nicolini.
Wenn drei Personen in einem Autobus säßen, seien meistens vier Handys dabei, bezweifelte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) die Sinnhaftigkeit des Antrags. Jeder Busfahrer habe ein Headset, um mit der Zentrale zu sprechen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, brauche es andere Maßnahmen.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) meinte, dass die SASA-Mitarbeiter das Sicherheitsproblem sehr stark empfinden würden. Der Fuhrpark sei auch diesbezüglich nicht auf dem neuesten Stand.
Josef Unterholzner (Team Köllensperger) hielt den Antrag für durchaus umsetzbar, aber man müsse die Kosten-Nutzen-Rechnung stellen. Es gebe andere Maßnahmen zur Sicherheit, aber bei einer Erneuerung des Fuhrparks könnte man das andenken.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag. Man müsse aber die Kosten bedenken. Wenigstens der Kontakt zur eigenen Zentrale sollte möglich sein, eventuell auch über Satellit.
Helmut Tauber (SVP) unterstützte das Anliegen, das man bei Neuankäufen berücksichtigen sollte. Es sei aber nicht angebracht, jetzt alle Busse nachzurüsten.
Hanspeter Staffler (Grüne) wies darauf hin, dass man noch nie in einer so sicheren Gesellschaft gelebt habe, zumindest in Europa – kein Krieg, keine Seuchen, kein Hunger. Dennoch gehe es dauernd um Sicherheit. Die Politik sollte hauptsächlich vorbeugend arbeiten. Noch nie habe es auch so viele Kommunikationsmittel wie heute gegeben. Natürlich könne es auch die Situation geben, wo genau die Notruftaste das Richtige sei. Bei der Erneuerung der Flotte könnte man an eine Anschaffung denken, das werde nur einen kleinen Aufpreis kosten.
Ulli Mair (Freiheitliche) wies auf die Situation im Zug hin. Im Eisacktal fahre dieser lange Strecken im Tunnel, und dort funktioniere kein Handy. Hier sei eine Lösung dringender. Bei den Stadtbussen würde sie eher bei Neuanschaffungen an die Notruftaste denken.
LR Daniel Alfreider fand den Antrag etwas veraltet, wenn man ihn mit den heutigen digitalen Möglichkeiten vergleiche. Es gebe auch die App 112, die aber noch zu wenig bekannt sei. Die neuen Busse seien bereits mit Telefon ausgerüstet, ebenso mit Videogeräten, und diese wolle man nun mit der neuen digitalen Plattform auch mit der Zentrale verbinden. In den Zügen gebe es eine Notfalltaste, aber die führe zum Lokführer, nicht nach außen. Man plane, die Tunnel mit Funktechnik auszurüsten. Vor allem gehe es darum, Risikosituationen zu vermeiden. Die neuen Busse sollten so ausgerüstet sein, dass der Fahrer nicht angegriffen werden könne.
Viele Abgeordnete würden die Stadtbusse nicht kennen, vermutete Diego Nicolini. Wenn man angegriffen werde, sei es schwer, ein Handy zu entsperren und die richtige App zu öffnen. Eine Notruftaste sei hingegen extrem einfach zu bedienen. Als ehemaliger Polizist wisse er, wovon er rede. Die Unterscheidung zwischen Intervention und Prävention sei theoretisch, eine Kamera sei zum Beispiel beides. Die Notruftaste würde keine großen Kosten bedeuten.
Der Antrag wurde mit neun Ja, 17 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.
Die Arbeiten werden morgen um 10.00 Uhr wieder aufgenommen.