Von: ka
Verkehr – “Wir setzen unseren Weg fort, das Urteil hat keine praktische Auswirkung”, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider im Zusammenhang mit den Nachrichten zum Urteil des Verwaltungsgerichts.
Das nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen über die Zuweisung des öffentlichen Transportdienstes sei instrumentalisiert worden und habe sogar soweit geführt, dem Land Amtsmissbrauch vorzuwerfen, sagt Mobilitätlandesrat Daniel Alfreider, der in einer Stellungnahme entsprechende Meldungen zurückweist.
Die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe sich darauf bezogen, dass dem Weg der Annullierung jener des Widerrufs vorzuziehen gewesen sei. “Eine Ausschreibung kann in der Tat wiederrufen werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das sieht das Gesetz vor, und so sieht es auch der Staatsrat”, präzisiert der Landesrat.
Für Alfreider handelt es sich also um eine rechtliche Frage, “die Aufmerksamkeit verdient, die aber keine praktische Auswirkung hat, auch weil mittlerweile die Ausschreibung von 2018 durch das Landesgesetz Nr. 3 von 2019 überholt worden ist”. Dieses Gesetz legt fest, dass das Land die Verwaltung des öffentlichen Verkehrs auch durch eine Inhouse-Gesellschaft garantieren kann.
Mit ihrem Beschluss der vergangenen Woche hat sich die Landesregierung für ein gemischtes öffentlich-privates Modell entschieden, “das in der Lage ist, den öffentlichen Nahverkehr effizienter, umweltverträglicher und integrierter zu gestalten”, fügt Alfreider hinzu. “Wir setzen diesen Weg mit einer Entscheidung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger fort, natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Verwaltungsgerichts und in Zusammenarbeit mit der gesamtstaatlichen Antikorruptionsbehörde und der staalichen Verkehrsaufsichtsbehörde.”