"Steht im Widerspruch zur Idee nachhaltiger Olympiaspiele"

Olympia-Speicherbecken in Antholz: Umweltverbände reichen Rekurs ein

Montag, 16. September 2024 | 11:48 Uhr

Von: luk

Antholz – Keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Strategische Umweltprüfung, Ignorieren offizieller Einsprüche und Schutzbestimmungen, Planen im Lawinenschutzgebiet, laxes Prüfen von alternativen Standorten und explodierende Kosten: Olympia macht das alles möglich, auch auf Kosten geschützten alpinen Waldes. Das stellt der Heimatpflegeverband Südtirol in einer Aussendung fest.

“Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, haben der Heimatpflegeverband Südtirol, Dachverband für Natur und Umweltschutz, Mountain Wilderness und Climate Action South Tyrol gemeinsam mit dem Umweltring Pustertal Rekurs gegen das geplante Olympia-Speicherbecken in Antholz eingelegt”, heißt es weiter.

“Das geplante Becken mit einem Volumen von 31.500 Kubikmetern würde das Landschaftsbild im hinteren Antholzertal erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich soll ein großer Lawinenschutzdamm errichtet werden, da sich der Standort in einer Gefahrenzone befindet. Trotz zahlreicher Einsprüche von Bürgern und Umweltverbänden sowie Alternativen mit weniger gravierenden Eingriffen wurde das Projekt durch die Landesregierung und die Gemeinde Rasen-Antholz vorangetrieben”, bemängeln die Umweltschützer.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und fehlende Strategische Umweltprüfung (SUP)

Bei Projekten wie im vorliegenden Fall muss laut Landesgesetzgebung eine Vorprüfung für eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. “Im Falle der Ausweisung eines Sondernutzungsgebiets für das geplante Speicherbecken wurde dies jedoch nicht getan. Stattdessen wurde lapidar die Empfehlung des Technikers des Projektwerbers übernommen, dass keine SUP notwendig sei – ohne weitere Prüfung. Bei genauerer Durchsicht der technischen Unterlagen wäre wahrscheinlich nicht nur eine SUP, sondern sogar eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt selbst notwendig gewesen”, heißt es weiter.

“Einsprüche besorgter Bürger sowie der Umweltverbände werden ignoriert”

Kritisch sei vor allem auch der Umgang der Gemeinde Rasen-Antholz mit offiziellen Einsprüchen besorgter Bürger und Umweltverbände. “Diese wurden entweder damit abgetan, dass das Projekt wegen der olympischen Winterspiele einfach notwendig sei, oder – trotz fristgerechter Einreichung – als ‘zu spät’ zurückgewiesen. Dieser fragwürdige Umgang mit Bürgerrechten führte sogar zum Einschreiten der Volksanwältin und zu einem Rundschreiben des Gemeindenverbandes”, so der Heimatpflegeverband.

“Laxe Prüfung der Alternativen und Umgehung der Schutzbestimmungen”

Dass es Alternativen zum geplanten Speicherbecken im Wald gibt, sei sogar in den Projektunterlagen nachzulesen. Ebenso klar werde daraus, dass diese Alternativen nie wirklich in Betracht gezogen wurden. Wenn zum Beispiel das Kriterium „Gefahrenzonen“ lediglich als gering negativ eingeschätzt wird, obwohl sich der geplante Standort zum Großteil in einer Lawinengefahrenzone befindet und deshalb mit einem Lawinenschutzdamm gesichert werden müsste, sei die Diskrepanz offensichtlich. “Darüber hinaus ist das geplante Projekt in mehreren Punkten unvereinbar mit dem Landschaftsschutzgesetz, dem Landschaftsplan der Gemeinde Rasen-Antholz und vor allem auch dem Landesklimaplan 2040”, so die Verbände.

“Der geplante Eingriff steht im Widerspruch zur Idee nachhaltiger Olympiaspiele”

Zu Beginn der Planungen für Olympia 2026 wurde mehrfach betont, dass für die Olympischen Spiele keine neuen Infrastrukturen und keine Zerstörung von naturbelassenen Landschaften notwendig seien. “Mit der Investition von über 50 Millionen Euro in den Neubau des Biathlonzentrums wurde dieser Grundsatz zwar schon verworfen.” Die Umweltverbände betonen: „Die Anlage eines Speicherbeckens mit Schutzwall in einem naturbelassenen Ökosystem steht dem wiederholt betonten Gedanken der Nachhaltigkeit diametral entgegen. Will man die Idee nachhaltiger Spiele nicht gänzlich verwerfen, muss dieses Projekt gestoppt werden.“

Der Rekurs der Umweltverbände, vertreten durch RA Dr. Ulrike Vent, wurde am 11.09.2024 an die Verwaltungsbehörden zugestellt. Die Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht Bozen.

Bezirk: Pustertal

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