Internationaler Tag gegen Rassismus

Ombudsstellen sprechen sich geeint gegen Rassismus aus

Dienstag, 21. März 2023 | 06:52 Uhr

Bozen – Der 21. März ist der Internationale Tag für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung. Dieser Tag wird von den vier Ombudsstellen in Südtirol – Volksanwaltschaft, bei der die Antidiskriminierungsstelle angesiedelt ist, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Gleichstellungsrätin und Landesbeirat für Kommunikationswesen – zum Anlass genommen, sich gegen Rassismus auszusprechen und zeitgleich ihre Aufgaben in diesem Zusammenhang zu erläutern.

Jedes Jahr findet am 21. März der Internationale Tag zur Beseitigung rassistischer Diskriminierungen statt. Dieser Tag wurde 1966 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um an das Massaker von Sharpeville im Jahr 1960 zu erinnern. Bei einer friedlichen Demonstration gegen die Apartheidgesetze in Südafrika eröffneten Polizisten das Feuer und töteten 69 Menschen, rund 180 Demonstranten wurden verletzt.

Mit der Einführung dieses Tages wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf die Notwendigkeit hin, die Bemühungen zur Bekämpfung der rassistischen Diskriminierung zu verstärken. Obwohl seither zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rassismus ergriffen wurden, gibt es immer noch zu viele Menschen, die diskriminiert werden.

Die Ombudsstellen in Südtirol, die durch das Landesgesetz Nr. 11/2020 geregelt sind, schließen sich an diesem Tag zusammen, um sich klar gegen jegliche Form von Rassismus auszusprechen. Sie haben in diesem Zusammenhang vielfältige Aufgaben und Funktionen und stehen Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die Opfer von rassistischen Übergriffen werden.

Die Antidiskriminierungsstelle, seit 2021 bei der Volksanwaltschaft angesiedelt, unterstützt Opfer von rassistischer Diskriminierung und garantiert die Möglichkeit, Meldungen zu erstatten. Sie arbeitet mit dem Gesamtstaatlichen Amt gegen Diskriminierungen mit rassistischem Hintergrund (UNAR) zusammen und entwickelt Initiativen, um auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nicht-Diskriminierung zu aufmerksam zu machen.

Fälle von rassistischen Diskriminierungen von Minderjährigen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die sich für die Wahrung der Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzt.

Die Gleichstellungsrätin befasst sich auch mit Fällen von Mehrfachdiskriminierung und intersektioneller Diskriminierung, z.B. wenn Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund der Hautfarbe oder des Migrationshintergrunds festgestellt werden.

Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen schreitet beispielsweise ein, wenn er von rassistischen Äußerungen im Fernsehen, in Radiosendungen oder in Leserforen von Online-Zeitungen erfährt.

Die Ombudsstellen arbeiten eng zusammen, um Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Die Dienste der Ombudsstellen sind öffentlich und können kostenlos in Anspruch genommen werden. „Wir alle haben die Pflicht, rassistische Diskriminierung zu bekämpfen, um in einer fairen und gerechten Gesellschaft zu leben, in der die Rechte aller geachtet werden“, so die Verantwortlichen der Ombudsstellen.

Von: luk

Bezirk: Bozen