„Grobe Missachtung der geltenden Bestimmungen“

Opposition beschwert sich über SVP-Landtagskandidaten

Donnerstag, 09. August 2018 | 10:11 Uhr

Schlanders – Der Bürgermeister von Schlanders, Dieter Pinggera, der für die SVP bei den Landtagswahlen im Herbst kandidiert, hat auf der amtlichen Internetseite der Gemeinde und im Gemeindeblatt, die Bevölkerung dazu aufgerufen, ihn bei der Landtagswahl am 21. Oktober zu wählen. Für die Süd-Tiroler Freiheit und die Freiheitlichen ist dies unzulässig.

Laut den Vinschger Landtagskandidaten der Süd-Tiroler Freiheit, Benjamin Pixner, Natascha Santer Zöschg, Dr. Alfred Theiner und Esther Tappeiner, sei dies ein grobe Missachtung der geltenden Bestimmungen und nicht tolerierbar.

Bürgermeister Dieter Pinggera habe die amtliche Internetseite der Gemeinde und das Gemeindeblatt für persönliche und parteipolitische Wahlwerbung missbraucht. Die Süd-Tiroler Freiheit wird eine Meldung bei den zuständigen Stellen einreichen.

„Ich habe schon viel erlebt, aber eine persönliche, parteipolitische Wahlwerbung in der Funktion als Bürgermeister auf der Internetseite der Gemeinde und im Gemeindeblatt zu veröffentlichen und gleichzeitig schon so zu tun, als sei man gewählt, ist schon allerhand“, schreibt Gemeinderat und Landesjugendsprecher Benjamin Pixner von der Süd-Tiroler Freiheit in einer Aussendung.

„Die SVP-Exponenten schrecken anscheinend vor nichts zurück und kennen keine Regeln mehr. Ihnen ist jedes Mittel recht, um sich vor dem Abgrund zu retten“, meinen die Vinschger Landtagskandidaten der Süd-Tiroler Freihei.

Freiheitliche: „So nicht, Herr Pinggera!“

Auch die Freiheitlichen sind empört. Die freiheitlichen Landtagskandidaten Daniela Rungg Frank und Werner Perkmann kritisieren die „Nutzung von Informationsplattformen der Gemeinde für persönliche Wahlwerbung“ des SVP-Kandidaten Pinggera.

„Dieter Pinggera müsste als Jurist wissen, dass zwischen seiner Rolle als Gemeindeverwalter und zwischen seiner Landtagskandidatur unterschieden werden muss. Völlig unzulässig wird es, wenn das Gemeindeblatt oder die Internetplattform der Gemeinde für persönliche Wahlwerbung zweckentfremdet wird, die nicht im Rahmen der geregelten Wahlwerbung stattfindet. So ein Verhalten ist grob unfair und stellt einen Missbrauch dar! Wir sind uns sicher, dass der Wähler diese verzweifelten Manöver, durch Zweckentfremdung von Gemeindeplattformen von der eigenen Inhaltsleere abzulenken, erkennen wird!“, erklären die Freiheitlichen.

Von: mk

Bezirk: Vinschgau