Arbeit im Südtiroler Landtag

Ortstaxe und faschistische Ortsnamendekrete: Anträge abgelehnt

Mittwoch, 12. April 2023 | 17:21 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von Perspektiven Für Südtirol und Süd-Tiroler Freiheit abgelehnt.

Die Diskussion zum Beschlussantrag Nr. 693/23 Ortstaxe: gerechtere Tarifstaffelung und Euro für die Berglandwirtschaft (eingebracht vom Abg. Faistnauer am 16.03.2023) hatte im Plenum des Landtages bereits am Vormittag stattgefunden. Sie wurde am Nachmittag mit der Replik des Einbringers fortgesetzt.

Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) bedankte sich bei den Kollegen, die sich in einigen Punkten für den Antrag ausgesprochen. Das Wiener Modell, habe Landesrat Schuler gesagt, sei kompliziert. Das sei es. Es gebe aber verschiedenste Modelle, die sich daran orientierten. Er und viele Anbieter von Unterkünften fänden, dass eine prozentuelle Berechnung der Ortstaxe fair und gerecht wäre.

Es verwundere ihn, dass man gegen den ersten Punkt des beschließenden Teils des Antrages sei – es gehe darum allein um eine Prüfung. Bei Punkt 4 ersuche er um das Einfügen von “maximal” vor 25 Prozent. Bei Punkt 5 gehe er von einer einstimmigen Annahme aus, er appellierte insbesondere an die bäuerlichen Vertreter um Zustimmung. Denn wenn den Landwirten nicht geholfen werden, würden immer mehr die Tür zusperren. Es gehe um Gerechtigkeit bei der Ortstaxenbestimmung.

Der Antrag wurde in Teilabstimmungen zu den Prämissen und den einzelnen Punkten mehrheitlich abgelehnt.

Begehrensantrag Nr. 57/23 Aufhebung der faschistischen Ortsnamendekrete (eingebracht von den Abg. Knoll und Atz Tammerle am 20.03.2023): Der Landtag möge beschließen: 1. Der Südtiroler Landtag bezeichnet die drei faschistischen Namendekrete, die in Durchführung der „Maßnahmen für das Hochetsch zum Zwecke einer geordneten, schnellen und wirksamen italienischen Assimilierung“ erlassen wurden, als fortwährendes Unrecht, an dem es nichts zu relativieren gibt. Faschistische Gesetzesdekrete, die als ausdrückliche Zielsetzung die sprachliche Auslöschung einer Volksgruppe haben, sind mit den Grundwerten der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar und dem friedlichen Zusammenleben der Sprachgruppen in Südtirol abträglich; 2. der Südtiroler Landtag fordert die italienische Regierung und das italienische Parlament auf, die drei faschistischen Namendekrete – Königliches Dekret Nr. 800 vom 29. März 1923, Ministerialdekret Nr. 147 vom 10. Juli 1940, Königliches Dekret Nr. 6767 vom 9. März 1942 – aufzuheben.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) führte aus, dass am 12. März 1923 der Großrat des Faschismus „Maßnahmen für das Hochetsch zum Zwecke einer geordneten, schnellen und wirksamen italienischen Assimilierung“ beschlossen habe. In Durchführung dieser Maßnahmen sei noch im selben Jahr sowie in den Jahren 1940 und 1942 mit insgesamt drei Dekreten rund 10.000 Orts- und Flurnamen im „Hochetsch“ amtlich festgelegt worden. In den Dekreten gehe es ausschließlich um die amtliche Festlegung der italienischen Namen, nicht der deutschen und ladinischen. Mit „italienisch“ seien, wissenschaftlich betrachtet, einerseits jene Orts- und Flurnamen gemeint, die es in jenem Teil des deutschen und ladinischen Tirols seit alters gegeben habe, sei es in nichtamtlicher Form – wie Milbacco, Óltemo, Stérzen – und hierbei oft nur mündlich – wie Appiano, Brunìco, Laives -, sei es in amtlichen Dokumenten – wie Bolzano, Bressanone, Merano. Diese Namen, die somit historisch fundiert seien, beliefen sich zahlenmäßig auf ca. 200. Andererseits seien in den Dekreten unter „italienische Namen“ auch jene Namen zu verstehen, die keine historische Grundlage hätten und konstruiert worden seien, um eine Italianität vorzutäuschen, die es nie gegeben habe. Die faschistische Ideologie habe also keinen Unterschied zwischen echter und scheinbarer Italianität gemacht. Nun wäre es an der Zeit alle drei faschistischen Namendekrete aufzuheben, dies sei eine demokratiepolitische Notwendigkeit. Er wolle außerdem vorausschicken, dass es hier und heute nicht um die Toponomastik gehe, sondern um die Frage, ob der Landtag einverstanden sei, dass die drei genannten Faschistendekrete noch in Kraft seien. Die Basis für eine Begegnung auf Augenhöhe der Sprachgruppen könne kein Dekret aus der Faschistenzeit sein. Er hoffe, dass kein Abgeordneter aufstehen und sagen werde, das Dekret müsse bleiben. Die SVP habe auf römischer Ebene bereits einmal versucht, diese faschistischen Namensdekrete aufzuheben. Dies sei damals nicht gelungen.

Alle fünf Jahre kurz vor den Wahlen werde dieses Thema aufs Tapet gebracht, erklärte Marco Galateo (Fratelli d’Italia). Es gehe hier um die Abschaffung italienischer Ortsnamen. Ein Beispiel sei Obereggen, das so heiße, weil die Aufstiegsanlagen so heißen, das aber eigentlich St. Florian hieße und im Italienischen als San Floriano bezeichnet wurde. Löschen sei keine Lösung. Er möchte sehen, wie zum Beispiel das Grödental den Namen einer Gesellschaft abändern werden würde. Der Antrag könne nicht abgestimmt werden. Damit würde ein Konflikt für die kommenden Generationen heraufbeschworen.
Sie möchte einen Vergleich mit einer sauren Zitrone ziehen, bemerkte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit). Das Thema der erfundenen Ortsnamen sei so eine saure Zitrone. Unrecht werde auch nach 100 Jahren Bestand nicht Recht. Die erfundenen Ortsnamen seien und blieben erlogen. Amtlich seien nur die italienischen Ortsnamen, die deutschen seien hier in Südtirol nur geduldet. Die Problematik gelte es zu lösen. Nicht darüber zu sprechen, sei keine Lösung. Die königlichen bzw. faschistischen Ministerialdekrete müssten ein für alle Mal verschwinden, damit Unrecht verschwinde und Frieden herrschen könne.
LR Waltraud Deeg erklärte, der Zugang der SVP zum Thema sei allgemein bekannt. Es sei auch bereits versucht worden, eine Lösung bezüglich der Dekrete zu finden. Geschichte könne nicht ungeschehen gemacht werden, es gehe darum, daraus zu lernen. Zweisprachigkeit sei nicht Zweinamigkeit. Die Bereitschaft als Mehrheit und als SVP sei es, Lösungen zu finden. Das Thema erneut angehen zu wollen, liege im Interesse aller, nicht im Interesse aller sei aber dieser Begehrensantrag, der die Diskussion wohl nicht fördern würde – dieser Antrag würde das geschehene Unrecht nicht besser machen, höchstens noch Öl ins Feuer gießen.

Er frage sich, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), was die Gründerväter der SVP zu dem von der Landesrätin Gesagten sagen würden. Wenn man ein Gesetz abschaffen möchte, das eine Volksgruppe auslöschen wolle, dann werde damit Öl ins Feuer gegossen? Das sei nicht akzeptabel, ein Genozid – das stehe so wörtlich im Gesetz – sei nicht akzeptabel. Der Anlass für diesen Begehrensantrag sei auch nicht der Wahlkampf, sondern die 100 Jahre, seit denen die Dekrete in Kraft seien. Hier im Landtag traue sich die SVP nicht einmal Nein zu faschistischen Dekreten zu sagen, aber im Wahlkampf werde man sich dennoch auf Festen in schönen Trachten zu zeigen. Dies sei ein trauriges Zeichen.

Der Antrag wurde mit sechs Ja, 19 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.

Von: luk

Bezirk: Bozen