Von: mk
Bozen – Ende 2024 wurde in allen Südtiroler Gemeinden eine Kleinkindbetreuung für Kinder bis drei Jahre in Gemeindekitas, in Kinderhorten und/oder bei Tagesmüttern bzw. -vätern angeboten. „Es gibt zwar einige wenige Gemeinden, die keine Dienste auf dem Gemeindegebiet selbst haben, wohl aber Vereinbarungen mit Einrichtungen in den Nachbargemeinden“, führt Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, aus. „Wir sind also bereits gut aufgestellt – wenn wir auch wissen, dass es Gegenden – insbesondere im urbanen Bereich – gibt, in denen es Wartelisten für den Zugang zu den Betreuungsdiensten gibt. Die Gemeinden arbeiten jedoch stetig daran, das Betreuungsangebot bedarfsgerecht auszubauen und damit die Familien bei der Vereinbarkeit Familie und Beruf zu unterstützen.“
Ziel der Landesregierung sei es, so die Landesrätin weiter, „dass für mindestens 45 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Angebot an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gestellt wird – das entspricht den sogenannten Barcelona-Zielen für 2030“. Dieser Prozentsatz werde in Südtirol derzeit noch nicht ganz erreicht. „Der Auf- und Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebots zählt zu den Aufgaben der Gemeindeverwaltungen, die wir als Land dabei unterstützen. Denn eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Partner ist wesentlich, um das gemeinsame Ziel zu erreichen“, unterstreicht Pamer. Um das Betreuungsangebot zu optimieren, arbeitet jede Gemeinde einen eigenen Entwicklungsplan aus, der jährlich aktualisiert und mit den Trägerkörperschaften abgestimmt wird.
Die Informationen und Zahlen zur Kleinkindbetreuung in Südtirol wurden im Rahmen der Aktuellen Fragestunde in der derzeit laufenden ersten Juli-Sitzungsfolge des Landtages thematisiert. Demnach wurden 2024 rund 5500 Kinder in Gemeindekitas und Horten bzw. von Tagesmüttern und -vätern betreut (die Daten zu den in den 23 Betriebskitas im Land betreuten Kindern liegen noch nicht vor). Angaben zur Anzahl der Kinder auf den Wartelisten der Gemeindekitas kann die Landesverwaltung nicht machen. „Der Grund ist, dass die Führung der Dienste von den Gemeinden an Trägerkörperschaften übertragen werden, die die Einschreibungen verwalten“, erklärt Landesrätin Pamer und erinnert daran, dass Kleinkinder mitunter bei mehreren Kleinkindbetreuungsdiensten angemeldet werden und es vorkommt, dass die Eltern bei der Aufnahme des Kindes in einen Dienst den anderen Einrichtungen nicht Bescheid geben, was zu einer Verwässerung der Anzahl der Kinder auf den Wartelisten führen könne. „Wir arbeiten aber daran, valide Zahlen zu erhalten – sobald wir diese haben, können wir noch zielgerichtetere Maßnahmen treffen“, betont Pamer.
Für die Führung des Kindertagesstättendienstes wurden den Gemeinden im Jahr 2024 Landesbeiträge von fast 12,9 Millionen Euro gewährt, den privaten Trägerkörperschaften der Kitas zudem rund 680.000 Euro zur Finanzierung der Mehrkosten aufgrund der Unterzeichnung von Kollektivverträgen. Weitere 4,6 Millionen Euro Landesbeiträge erhielten die Gemeinden für die Kinderhorte, 9,3 Millionen Euro die privaten Anbieter der Tagesmütter-/väterdienste. Insgesamt waren es rund 27,5 Millionen Euro.
Auf dieselbe Summe belaufen sich die provisorischen Beiträge 2025 (es wurden noch nicht alle Anträge bearbeitet): 11,2 Millionen Euro sind für die Gemeinden für die Führung der Kitas sowie 5,4 Millionen Euro für die Führung der Horte vorgesehen. Bei den Tagesmütter-/väterdiensten sind es 9,1 Millionen Euro.
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