Von: luk
Bozen – Die Landtagspräsidentin Rita Mattei stellt in einer Aussendung klar, dass die Landtagsabgeordneten derselben Pflicht unterliegen wie alle Bürger.
Da immer wieder Falschmeldungen verbreitet werden, was die Pflicht der Abgeordneten zum Green Pass betrifft – dieselbe Pflicht, die mit 15. Oktober für alle Angestellten im öffentlichen und privaten Sektor eingeführt wurde – stellt Landtagspräsidentin Rita Mattei klar, dass sie auch für die Abgeordneten gilt:
Seit dem 15. Oktober müssen die Abgeordneten bei Betreten des Landtagsgebäudes ebenso ihren Green Pass vorweisen wie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landtags, genau so, wie es das Staatsgesetz und die Verordnung des Landes für alle Angestellten vorsieht. Was für die Bürger gilt, gilt auch für die Volksvertreter.
Die Präsidentin präzisiert auch, dass die Abgeordneten nicht mehr online an den Landtagssitzungen teilnehmen können: „Beginnend mit der nächsten Sitzungswoche werden die Landtagssitzungen nur mehr in Präsenz abgehalten. Sitzungen per Videokonferenz sind nicht mehr vorgesehen, es sei denn, die Pandemiesituation verschlechtert sich drastisch.“