Gennaccaro, Rabensteiner und Stauder im Einvernehmenskomitee

Plenarsitzung: Gesetzgebungsausschüsse im Landtag behandelt

Donnerstag, 01. Februar 2024 | 20:48 Uhr

Von: ka

Bozen – Einvernehmenskomitee, konsolidierten Bilanz Gruppe Autonome Provinz Bozen, ABWFDL und Gesetzgebungsausschüsse im Landtag behandelt.

Gennaccaro, Rabensteiner und Stauder im Einvernehmenskomitee. Beschlussvorschläge zu konsolidierter Bilanz der Gruppe Autonomie Provinz Bozen 2022 und zum Aktualisierungsbericht des Wirtschafts- und Finanzdokumentes des Landes 2024-2026 genehmigt. Weiterhin vier Gesetzgebungsausschüsse, provisorische Besetzung des III. GGA.

Nach einer weiteren (5-minütigen) Sitzungsunterbrechung für eine Zusammenkunft des Fraktionssprecherkollegiums rief Präsident Arnold Schuler das Plenum zunächst dazu auf, sich Gedanken zum Tagesordnungspunkt 5 der Jänner/Februar-Sitzung 2024 zu machen, der Bestellung der Gesetzgebungsausschüsse.

Dann wurde mit der Behandlung des zweiten Tagesordnungspunkts fortgefahren: der Namhaftmachung von drei Landtagsabgeordneten als Mitglieder des Einvernehmenskomitees im Sinne von Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 4 und Artikel 32-bis Absatz 2 des D.P.R. vom 26.7.1976, Nr. 752, in geltender Fassung und Artikel 48 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 12.11.1992, Nr. 39.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) schlug für die politische Minderheit Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) als Mitglied des Komitees vor, Waltraud Deeg (SVP) für die Mehrheit Angelo Gennaccaro (La Civica) und Harald Stauder (SVP).

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) erinnerte daran, dass er in den vergangenen fünf Jahren mit Carlo Vettori und dem kürzlich verstorbenen Helmuth Renzler Mitglied im Einvernehmenskomitee gewesen sei. Renzler sei eine Stütze im Komitee gewesen. Dieses Komitee habe eine wichtige Rolle und sei eine wichtige Säule der Autonomie. Es habe eine Zeit in Südtirol gegeben, wo die staatlichen und halbstaatlichen Stellen im Land nicht nach Proporz besetzt worden seien; diese seien vornehmlich an Italiener gegangen. Im Komitee säßen Vertreter des Staates und des Landtages sowie Vertreter der staatlichen und halbstaatlichen Stellen, die dem Proporz unterworfen seien, u.a. der Post, der Eisenbahn, der Agentur der Einnahmen, des Inps/Nisf. Die Problematik der vergangenen Jahre sei gewesen, dass es aus verschiedenen Gründen mitunter schwierig sei, die Stellen zu besetzen; deshalb habe man Kompromisse eingehen müssen und den flexiblen Proporz angewandt. Denn auf der einen Seite müsse man die Dienste gewährleisten, auf der anderen aber auch den Proporz. Das Komitee sei ein Steckenpferd des Kollegen Renzler gewesen, der sich in diesem sehr eingesetzt habe und immer daran erinnert habe, dass es wichtig sei, den staatlichen Stellen die besondere Situation in Südtirol aufzuzeigen. Für die Abgeordneten im Komitee gebe es keine personellen Ressourcen; es sei in der letzten Legislatur aber gelungen, dass das Landesamt für Landessprachen und Bürgerrechte das Komitee begleite und die Abgeordneten unterstütze. LH Arno Kompatscher schloss sich den Worten des Kollegen Leiter Reber an – auch von seiner Seite gebe es einen Dank an Helmuth Renzler. Die Unterstützung durch das Amt für Landessprachen und Bürgerrechte werde in dieser Legislatur gestärkt werden.

In geheimer Wahl könnten, so Präsident Arnold Schuler, bis zu drei Vorzugsstimmen gegeben werden. Rabensteiner erhielt 22 Stimmen, Gennaccaro und Stauder jeweils 18 – die drei Abg. sind damit Mitglieder im Einvernehmenskomitee (1 Stimmzettel blieb weiß).

Der nächste Tagesordnungspunkt war der Beschlussvorschlag Genehmigung der konsolidierten Bilanz der Gruppe Autonome Provinz Bozen für das Jahr 2022: Der konsolidierte Jahresabschluss der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2022 ist ein endgültiges Rechnungslegungsdokument, das die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse der Gruppe Autonome Provinz Bozen durch eine angemessene Eliminierung der gruppeninternen Transaktionen darstellt, um die mit Parteien außerhalb der Gruppe selbst durchgeführten Transaktionen hervorzuheben, heißt es im „Bericht über die Gebarung“. Zur Gruppe Autonome Provinz Bozen zählen u.a. der Südtiroler Landtag, Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Agentur Landesdomäne, Agentur für Bevölkerungsschutz etc.
Arno Kompatscher (SVP) erklärte, die europäischen Bestimmungen sähen diese konsolidierte Bilanz vor. Sonst werde die Bilanz im Spätherbst im Landtag behandelt, dieses Mal sei das aber nicht möglich gewesen; das Rechnungsprüferkollegium habe eine positive Bewertung abgegeben. Man habe einen Gewinn von 38 Millionen Euro, das Nettovermögen betrage 14 Milliarden Euro, die Verbindlichkeiten 3,8 Milliarden Euro. Man könne mit der Bilanz zufrieden sein, sie sei in Linie mit den Abschlüssen der vergangenen Jahre, das Nettovermögen wachse. Man habe einen Verschuldungsgrad, der von Ratingagenturen als nicht relevant eingestuft werde.
Paul Köllensperger (Team K) bemerkte, es gehe beim konsolidierten Haushalt um eine Menge. Es stelle sich die Frage der Effizienz, wenn fast die Hälfte des Haushaltes beim Staat liege. Die Zinserlöse 2022 beliefen sich auf 12 Mio. Euro, das sei für das Jahr okay, 2023 müssten es aber mindestens 75 Mio. sein – die Frage sei, ob man das nachverhandelt habe, sonst würden die Schatzamtsbanken sehr viel verdienen. 32 oder 34 Mio. würden bei Alperia an Dividenden ausbezahlt, das freue die Aktionäre, bedeute aber auch, dass dem Unternehmen selbst kein Geld für Investitionen habe; der Fitch-Rating-Outlook habe sich verschlechtert, das sei bedenklich. Auch die Kosten von 60 Mio. für ein IT-System seien bedenklich.

Der Hinweis auf die Schatzamtszinsen sei berechtigt, antwortete LH Arno Kompatscher. Doch auch der Kollege Köllensperger wisse, dass der Schatzamtsdienst nach bestimmten Kriterien ausgeschrieben werden müsse – das letzte Mal sei diese Ausschreibung aber leer ausgegangen, so interessant könne dieser deshalb wohl nicht sein. Derzeit laufe eine weitere Ausschreibung. Zu Alperia: Die Ergebnisse des letzten Jahres – hier spreche man vom vorletzten – seien wesentlich besser; das hänge mit den Niederschlägen zusammen. Der Verschuldungsgrad des Unternehmens habe sich verbessert, entsprechend dürfte sich auch das Rating wieder verbessern.
Der Beschlussvorschlag zur konsolidierten Bilanz der Gruppe Autonome Provinz Bozen für das Jahr 2022 wurde mit 19 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Punkt 4 der Tagesordnung war der Beschlussvorschlag Aktualisierungsbericht des Wirtschafts- und Finanzdokumentes des Landes (ABWFDL) 2024-2026: Das Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes (WFDL) beschreibt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit und die Finanzplanung der Landesverwaltung; die staatlichen Bestimmungen sehen vor, dass zum WFDL Aktualisierungsberichte erstellt werden müssen. Der vorliegende ABWFDL wurde vor dem Hintergrund einer größeren Unsicherheit im wirtschaftlichen Umfeld als noch vor einigen Monaten erstellt, heißt es im ABWFDL. Die internationale Wirtschaft erlebe zurzeit eine Phase der Verlangsamung des globalen Wachstums, die auf mehrere Faktoren zurückzuführen sei: „Die nach wie vor hohe Inflation und die daraus resultierende Anhebung der Zinssätze durch die Zentralbanken, die die Kreditkosten für Bürger und Unternehmen verteuerte, hatte den (beabsichtigten) Effekt einer Verlangsamung der Wirtschaft und auch der Inflation zur Folge. Darüber hinaus werden die globalen Wachstumsaussichten durch die permanente Unsicherheit aufgrund des Krieges in der Ukraine und die aktuellen geopolitische Neupositionierungen noch instabiler.“ Eine wichtige Rolle würden, so im ABWFDL weiter, die beträchtlichen Mittel spielen, die von der EU durch Next Generation EU, insbesondere der Nationale Plan für Aufbau und Resilienz (PNRR), zur Verfügung gestellt werden. „In den vergangenen Monaten wurde der Plan überarbeitet, um seine wirksame und rechtzeitige Umsetzung zu fördern und das neue Kapitel RePowerEU einzubeziehen.“ In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wurde die italienische Wirtschaft durch die Abschwächung der internationalen Wirtschaftslage beeinträchtigt, was zu einer deutlichen Verlangsamung des BIP-Wachstums führte. Der für 2023 und 2024 geschätzte Wachstumsrückgang und die Notwendigkeit, die Kaufkraft der Haushalte zu schützen, hätten die Regierung zu einer Finanzpolitik veranlasst, die Wachstum und Beschäftigung unterstützten und den Anstieg der Inflation eindämmten. Südtirol zeichnet sich laut ABWFDL „durch eine hohe Beschäftigungsquote aus, wobei die Produktionsstruktur durch kleine und mittlere Unternehmen, von denen sich einige auch über die Landesgrenzen hinaus etabliert haben, durch einen Qualitätstourismus, durch strukturierte und moderne Dienstleistungen und durch eine starke Konzentration auf die Erhaltung des für die Bergwelt typischen Kultur- und Naturerbes gekennzeichnet ist“. Trotzdem leide auch Südtirol unter den Folgen der verschiedenen geopolitischen Krisen und den Auswirkungen der hohen Zinsen, da die Wirtschaft des Landes stark vom Tourismus und dem Export nach Nordeuropa geprägt ist. Vor allem Deutschland, der größte Handelspartner Südtirols und das Herkunftsland von mehr als 50 Prozent der Touristen, befinde sich in einer Phase der Stagnation bzw. des langsamen Wachstums, was auch direkte Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft habe. „So wird für 2023 ein reales Wachstum in der Größenordnung von +0,6/+0,8% (Italien +0,8%) prognostiziert, während die Schätzungen für das nominale BIP-Wachstum in der Größenordnung von +6,5/+6,7% liegen“, heißt es im Aktualisierungsbericht. Die für das 2. Quartal 2023 zu verzeichnende Beschäftigungsquote könne angesichts der aktuellen Situation als optimal bezeichnet werden, da sie nahe an der Vollbeschäftigung bleibe (73,6%). Auch die Arbeitslosenquote sei auf ein sehr niedriges Niveau zurückgekehrt (1,3% im zweiten Quartal 2023), so dass man von einer friktionellen Arbeitslosigkeit sprechen könne. Beruhigende Daten liefere die Inflation: Im August sei der Verbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte (NIC mit Tabakwaren) in Bozen um 5,4% gestiegen, was einen starken Rückgang gegenüber dem Höchstwert der Monate Oktober und November 2022 (+11,8%) bedeute. Der Verlauf der Wirtschaft in seiner Gesamtheit beeinflusse die Ausarbeitung des Haushaltes. „Tatsächlich werden verschiedene Einnahmen, besonders jene welche direkt oder indirekt mit dem Verlauf der Wirtschaft zusammenhängen (z.B. Abtretungen der IRPEF, IRES, IRAP usw.) aufgrund von Wachstumsindikatoren geschätzt. Zusätzlich zu den konjunkturbedingten Aspekten müssen bei der ersten Haushaltsänderung auch die Auswirkungen des staatlichen Haushaltsgesetzes eingehend berücksichtigt werden“, so der ABWFDL. Aufgrund der Landtagswahlen im Oktober 2023 habe die Landesregierung einen sogenannten „technischen Haushalt“ verabschiedet, der sich im Wesentlichen auf die vorgesehenen Pflichtausgaben und zweckbestimmten Ausgaben beschränke. „Die Entscheidungen über die Prioritäten für den Dreijahreszeitraum 2024-26 werden von der neuen Landesregierung entschieden, die nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf mit der ersten Änderung des Haushaltsplans vorlegen kann“, wird im ABWFDL festgehalten.

LH Arno Kompatscher erklärte, dass es vorgesehen sei, dass die Finanzplanung des Landes auf mehrjährige Planung beruhe. Es habe zuletzt eine technische Haushaltsführung gegeben, die neue Landesregierung werde in Kürze eine erste Änderung des Haushalts 24-26 vorlegen. Es werde um eine Größenordnung von 500 Mio. Euro gehen, zum größten Teil zusätzliche Steuereinnahmen.
Der Beschlussvorschlag zum ABWFDL wurde mit 19 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Punkt 5 der Tagesordnung war die Bestellung der Gesetzgebungsausschüsse: Man habe, so Präsident Schuler, im Fraktionssprecherkollegium beschlossen: 1. die Anzahl der GGA auf vier festzulegen, 2. die Zuständigkeitsbereiche wie in der vergangenen Legislatur beizubehalten, 3. die Anzahl der Mitglieder des III. GGA auf sieben festzulegen, 4. den III. GGA provisorisch mit den Abg. Harald Stauder, Paul Köllensperger, Bernhard Zimmerhofer, Brigitte Foppa, Waltraud Deeg, Angelo Gennaccaro und Andreas Leiter Reber zu besetzen. Dieser Ausschuss, der sich mit Wirtschaft und Finanzen befasst, müsse als erster besetzt werden, damit er dann den Haushaltsvoranschlag der Regierung behandeln könne.

Er wolle nochmals betonen, so Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), dass es sich um eine provisorische Besetzung des III. GGA handle, die so lange gelte, bis eine effektive Lösung gefunden sei. Die Besetzung der Gesetzgebungsausschüsse sei dieses Mal schwierig.
Die Abstimmung zu den von Schuler genannten Punkten 1 bis 4 des Beschlusses des Fraktionssprecherkollegiums endete jeweils mit einstimmiger Zustimmung (Punkt 1 33 Ja; Punkt 2 35 Ja; Punkt 3 35 Ja, Punkt 4 35 Ja).

Die Sitzung wurde um 18.21 Uhr geschlossen; das Plenum des Landtags kommt vom 21. bis 23. Februar zum zweiten Teil der Jänner/Februar-Session 2024 zusammen.

Die Arbeiten im Plenum werden live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).

Bezirk: Bozen