Ist der Landtag zuständig?

Pöder zu Untersuchungsausschuss: “Nicht von Gnade der Mehrheit abhängig”

Freitag, 20. Oktober 2017 | 17:40 Uhr

Bozen – „Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag ist ein Oppositionsrecht und hängt weder von der Gnade der SVP noch von  jener des Landtagspräsidenten und schon gar nicht von jener des Sparkassechefs ab“, kritisiert der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion) die Aussagen von SVP-Fraktionssprecher Dieter Steger. Dieser hatte in einem Interview erklärt, der Untersuchungsausschuss zur Sparkasse im Landtag sei nicht zulässig, weil Bank und Stiftung mit der Politik nichts zu tun hätten.

“Die Geschäftsordnung des Landtages ist in der Frage der Untersuchungsausschüsse klar: Wenn neun Landtagsabgeordnete einen Antrag stellen, muss der Landtagspräsident einen Untersuchungsausschuss einsetzen”, so Pöder.

Im Ausschuss sei dann jede Landtagsfraktion vertreten und der Vertreter jeder Fraktion verfügt über so viele Stimmrechte, wie seine Fraktion Mitglieder hat.

“Das fehlte gerade noch, dass die Mehrheit im Landtag oder der Landtagspräsident als gewählter Mehrheitsvertreter darüber entscheidet, welche Untersuchungsausschüsse die Opposition beantragen darf und welche nicht. Ob der Ausschuss dann arbeiten kann und auch entsprechende Unterlagen für seine Arbeit erhält, wird man dann sehen. Die SVP kann im Übrigen gerne im Ausschuss über ihren Vertreter, der ja über 17 Stimmrechte verfügt, die Arbeiten des Ausschusses sofort für beendigt erklären, wenn sie eine Untersuchung nicht will”, so der Abgeordnete abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen