Von: mk
Bozen – Die Umweltverbände seien – wie alle anderen Interessengruppen – von Anfang an in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes Raum und Landschaft einbezogen gewesen und ihre Stellungnahmen stets ernst genommen worden. “Uns vorzuwerfen, wir hätten die Umweltverbände links liegen gelassen, ist unfair”, betont Landesrat Richard Theiner, “es hat Dutzende Aussprachen und Treffen gegeben.” Dabei sei man sich über die Ziele des Gesetzes einig gewesen: “Den Flächenverbrauch eindämmen und einer ungebremsten Verbauung der Landschaft den Riegel vorschieben wollen wir alle und ich bin überzeugt, dass unser Gesetzentwurf dafür wirksame Instrumente bereithält”, erklärt der Landesrat.
Dass am Ende eines so breit angelegten partizipativen Prozesses keine der einbezogenen Organisationen alle Vorschläge durchsetzen könne, liege in der Natur der Sache, so der Landesrat. Auch von einem “Triumph der Einzelinteressen über das Allgemeingut Umwelt” könne keine Rede sein. “Wir führen im Landschaftsschutz fort, was sich bewährt hat, und stärken ihn in vielerlei Hinsicht noch zusätzlich”, erklärt Theiner. So werde der Landschaftsbegriff von besonderen auch auf Alltagslandschaften ausgedehnt. “Und durch die Zusammenlegung der Raum- und Landschaftsplanung wird der Stellenwert der letzteren noch wachsen”, so der Landesrat.
Die von den Umweltverbänden monierten Ausnahmeregelungen kann Theiner indes im Entwurf nicht finden. “Die Umweltverbände werfen uns vor, es gebe eine Bestimmung, die Flächenverbrauch aus wirtschaftlichen Gründen erlaube”, sagt der Landesrat, “die gibt es aber nicht.” Was sich im Gesetzentwurf finde, sei eine Ausnahme zum allgemeinen Stopp des Bodenverbrauchs außerhalb des Siedlungsgebietes: Dieser darf nur dann zugelassen werden, wenn er notwendig ist und es keine wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Alternativen gibt. “Es heißt ‘wirtschaftlich und ökologisch’, beide Aspekte müssen also gleichermaßen berücksichtigt werden”, so Theiner. Von einem Vorrang der Wirtschaft könne keine Rede sein, aber: “Wir können keine Käseglocke über unser Land stülpen, sondern müssen Entwicklung zulassen: in die richtigen Bahnen gelenkt und nachhaltig”, so der Landesrat. Er zeigt sich überzeugt, “dass der Gesetzentwurf Raum und Landschaft dafür das richtige Instrument ist”.