Artikel zu Bodenverbrauch und Erschließungsanlagen genehmigt

Raumordnungsreform: Artikeldebatte für Mai abgeschlossen

Freitag, 25. Mai 2018 | 18:10 Uhr

Bozen – Der Landtag hat am Vormittag die Artikeldebatte zum  Landesgesetzentwurf Nr. 151/18 Raum und Landschaft bei Art. 17 wieder aufgenommen.

Art 17 enthält den Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauchs.

In diesem Artikel ortete Riccardo Dello Sbarba einige Schwachstellen. Der Bodenverbrauch sei näher zu definieren, und es seien Ziele vorzugeben. Mit einem Änderungsantrag schlug er einen Netto-Null-Flächenverbrauch innerhalb 2050 vor, wie es den EU-Vorgaben entspreche. Er forderte auch die Streichung von Absatz 2, der landwirtschaftliche Tätigkeit nicht als Bodenverbrauch zähle und außerhalb des Siedlungsgebiets Bauten zulasse, wenn es dazu keine wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Alternative durch Wiedergewinnung gebe. Aus wirtschaftlicher Sicht sei ein Neubau immer sinnvoller. Neue bebaubare Grundstücke müssten an bestehende angrenzen. Dello Sbarba wollte auch die Möglichkeit des Wiederaufbaus außerhalb der Siedlungsgebiete streichen – oder wenigstens eine einhergehende Kubaturerhöhung -, ebenso die Ausnahme aus hygienischen Gründen, die willkürliche Ausnahmen erlaube. Eine Kubaturverschiebung soll nur innerhalb der Nachbarschaft erlaubt sein, nicht auf dem gesamten Gemeindegebiet (LR Theiner hat dazu eine ähnliche Änderung vorgeschlagen). Dazu soll es die verbindliche und nicht nur obligatorische Stellungnahme der Baukommission benötigen (identischer Antrag von Theiner). Die Kubaturerhöhung außerhalb des Siedlungsgebietes soll von 1.000 auf maximal 700 Kubikmeter eingeschränkt werden. Die Durchführungsverordnungen zu diesem Artikel sollen zuerst dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtags vorgelegt werden. Dello Sbarba sprach sich schließlich gegen den Änderungsantrag von LH Kompatscher aus, laut dem die Kubaturerhöhung nicht nur für Wohnzecke der Einheimischen, sondern auch für Beherbergung verwendet werden darf.

Roland Tinkhauser bemerkte, dass sich Gewerbegebiete oft außerhalb des Siedlungsgebiets befinden, und forderte, dass auch dort eine Erweiterung möglich wird. Auch Andreas Pöder forderte diese Erweiterungsmöglichkeit, aber nur wenn innerhalb des Siedlungsgebiets keine wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Alternativen möglich sind. Bernhard Zimmerhofer forderte ebenfalls diese Erweiterungsmöglichkeit.

Paul Köllensperger unterstützte viele der Vorschläge von Dello Sbarba. Er sprach sich dagegen aus, landwirtschaftliche Tätigkeit generell nicht als Bodenverbrauch anzusehen. Für den Urlaub am Bauernhof z.B. könne das nicht gelten. Bei Kubaturverschiebung sollte die Landeskommission mitreden können. Die Erweiterungsmöglichkeit dürfe nur mit regulärer Baukommission erlaubt sein. Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude nicht nutzbar ist und dafür ein Neubau erlaubt wird, dann soll als Gegenleistung das Gebäude saniert werden.

Die Studie des Bauernbundes, wonach pro Tag ein Fußballfeld verbaut werde, habe ihn betroffen gemacht, bekannte LR Richard Theiner. Österreich habe sich für 2010 2,5 ha als Ziel gesetzt, 2016 sei man noch bei 15 ha. Italiens Ziel “Netto-Null” werde wahrscheinlich ähnlich enden. Das sei unrealistisch, man müsste für jede neue Straße oder jeden neuen Kindergarten irgendwo etwas abreißen. Südtirol habe seinen Bodenverbrauch in den Krisenjahren wesentlich eingeschränkt, allerdings dürfte er in den letzten zwei Jahren wieder gestiegen sein. Die landwirtschaftliche Tätigkeit werde in diesem Entwurf sehr wohl als Bodenverbrauch gewertet, sie habe nur nicht die allgemeine Begründungspflicht wie die anderen Tätigkeiten. Theiner teilte die Auffassung der Grünen, dass Kubaturverschiebung nur in geeigneter nächstgelegener Lage möglich sein soll. Einverstanden zeigte er sich auch mit der Forderung Köllenspergers, dass nur mit regulärer Baukonzession erweitert werden dürfe, sowie mit der Forderung der Grünen, die entsprechende Durchführungsbestimmung vorab dem Landtag vorzulegen.

Angenommen wurden die Anträge von LR Theiner zur Kubaturverschiebung in nächster Lage, jener von Dello Sbarba zur verbindlichen Stellungnahme der Gemeindekommission, jener von LH Kompatscher zur Erweiterung für Beherbergungszwecke, jener von Dello Sbarba zur Einbindung des Landtags bei der Durchführungsverordnung, jener von Theiner zur Errichtung von neuen Wohngebäuden, falls die bestehenden denkmalpflegerischen Einschränkungen unterworfen sind. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt.

Riccardo Dello Sbarba freute sich über das Entgegenkommen bei der Einbindung des Landtags, das sei ein Novum. Eine Verbesserung sei auch durch die Einschränkung der Kubaturverlegung erreicht worden. Eine Verschlechterung sei hingegen die Erweiterungsmöglichkeit für touristische Zwecke.

Der Artikel wurde mit 18 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.

 

Art. 18 betrifft Gebietsausstattung und Siedlungsqualität.
Bernhard Zimmerhofer beantragte die Streichung von Schutzmaßnahmen und Lärmschutzmaßnahmen aus der Liste der primären Erschließungsanlagen, diese führten zur Wettbewerbsverzerrung. Andreas Pöder beantragte die Einfügung von Spielplätzen und Freizeitanlagen. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass die primären Erschließungsanlagen Voraussetzung für Neubauten werden. Lärmschutzmaßnahmen sollten zu Lasten des Bauherrn fallen und nicht unter die primären Erschließungsanlagen. Walter Blaas beantragte die Einfügung von Flächen für die Müll- und Wertstoffsammlung. Tamara Oberhofer forderte die Streichung von “sonstigen Gebäuden für die Religionsausübung”, wobei sie ausdrücklich die muslimische Religion im Auge hatte. Sozial- und Kultureinrichtungen sollten auf die einheimische Traditionspflege beschränkt werden. LR Richard Theiner plädierte für die Annahme des Antrags von Pöder, der den Gesundheitsschutz unter die Ziele reiht. Bei den Lärmschutzmaßnahmen wolle man weitergehen als nur bis zum gesetzlichen Pflichtteil. Den Vorschlag von Blaas nahm Theiner an (er wurde von Amts wegen eingefügt). Die Erschließungsanlagen in jedem Fall den anderen Bauten voranzusetzen, wäre unrealistisch. Unter die Gebäude für Religionsausübung würden alle möglichen Gebäude für den Kultus fallen, auch Klöster und Kapellen.

Angenommen wurde der Antrag von Pöder zum Gesundheitsschutz. die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 19 betrifft den Planungsmehrwert.

Roland Tinkhauser wollte den Betrag auf 30 Prozent festlegen, und zwar nicht auf den Marktwert des Gebäudes, sondern auf jenen des Mehrwerts. Riccardo Dello Sbarba Dello Sbarba sprach von einem delikaten Artikel, es gehe um die Finanzierung des geförderten Wohnbaus. Der Private garantiere diesen nicht von sich aus. Der Artikel sei widersprüchlich, er spreche einmal von 60 und einmal von 40 Prozent der Flächen, die dem geförderten Wohnbau vorbehalten seien. Das Konzept der Mischzonen sei an sich unklar. Die Einhebung des Planungsmehrwerts werde stark beschränkt, praktisch alle Wirtschaftssektoren würden ausgenommen. Dello Sbarba plädierte dafür, den Planungsmehrwert von jenen einzuheben, die an der Umwidmung verdienen, nicht von den Käufern. Bei den Erweiterungszonen plädierte er für eine Reduzierung der Berechnungsanteile von 6 auf 5 Viertel, die Ausnahme für touristische Zonen in strukturschwachen Gebieten sollte gestrichen werden.

Bernhard Zimmerhofer plädierte für eine Mehrwertabgabe von 30 Prozent, ebenfalls Tamara Oberhofer. Roland Tinkhauser gab bezüglich der Forderung der Grünen nach einer Mehrwertabgabe von 50 Prozent zu bedenken, dass für diesen Mehrwert auch Steuern zu bezahlen seien. Unterm Strich würde nichts mehr für den Verkäufer bleiben, und die Folge sei, dass die Grundstückspreise steigen würden.

LR Christian Tommasini betonte den Willen der Landesregierung, weiter in den geförderten Wohnbau zu investieren. Die vorliegenden Bestimmungen seien in Verbindung mit dem neuen Wohnbaugesetz zu lesen, das im Herbst behandelt werden solle. Die Erweiterungszonen hätten eine wichtige Funktion gehabt, aber es gebe ein Spannungsverhältnis zwischen ländlichem und urbanem Raum. Im neuen Gesetz werde man auf den unterschiedlichen Wohnbedarf eingehen.

Brigitte Foppa vermisste die Stimmen der Sozialdemokraten im Landtag zu ihrem Urthema. In Innsbruck hätten die Grünen mit dem Thema die Wahl gewonnen.
Paul Köllensperger verwies auf staatliche Bestimmungen mit einer Aufteilung von 50 Prozent, insofern liege Südtirol noch darunter.

Oswald Schiefer antwortete Foppa, dass sich die Kollegen Amhof und Renzler sehr wohl für dieses Anliegen eingesetzt hätten. Und deren Interessen seien nicht zu kurz gekommen. Die Abkehr von den Enteignungen für den geförderten Wohnbau sehe er positiv. Helmuth Renzler sah es nicht als notwendig an, seine Position im Plenum zu wiederholen; man bespreche die Dinge intern, und die Arbeitnehmer stellten übrigens den zuständigen Landesrat. Walter Blaas hingegen meinte, er habe Renzlers Stimme nicht vermisst.

LR Richard Theiner betonte, dass die beanstandete Regelung keine Reduzierung des geförderten Wohnbaus bringe – man sollte hier keine Märchen verbreiten. Die Sozialpartner seien mit dem Schlüssel 60/40 alle einverstanden gewesen, auch Bauernbund und Sozialverbände. Was neu hinzu komme, seien die Wohnungen mit Preisbindung. 40 Prozent des Grundes müssten jedenfalls dem geförderten Wohnbau gewidmet sein, dazu bestehe die Möglichkeit von 20 Prozent mit Preisbindung. Der Schlüssel gelte auch für Mischzonen. Die Mehrwertabgabe werde laut Entwurf nicht auf den Mehrwert erhoben, sondern auf den Marktwert des Gebäudes. In München würden 66 Prozent erhoben, aber dort gebe es auch keine Enteignung wie in Südtirol. Theiner verwies auf einen Änderungsantrag der Abg. Widmann und Stirner, wonach der Erwerb von 60 Prozent der Fläche zum halben Marktwert durch die Gemeinden dem geförderten und sozialen Wohnbau sowie den Wohnungen mit Preisbindung vorbehalten wird. Dieser wurde mit 26 Ja und 4 Enthaltungen angenommen. Ebenso angenommen wurden die von LR Theiner vorgelegten Anträge, einer von LH Kompatscher zu den Streuhotels sowie einer von Tamara Oberhofer zum Vorrang für Einheimische bei der Verwendung des Bestandsnutzungsfonds. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Vor der Abstimmung über den Artikel beantragte LR Theiner die Streichung der Bestimmungen zu den Raumordnungsvereinbarungen, welche den Antrag durch den Eigentümer vorsieht, sowie zur laufenden Informationspflicht zu den Einnahmen der Gemeinden.

Riccardo Dello Sbarba sah den Artikel als unausgegoren, insbesondere aus dem Blickwinkel des geförderten Wohnbaus. Man schaffe Konfusion mit der Bestandsnutzung, ohne angeben zu können, wie viel Wohnraum dadurch zu gewinnen sei. Bei der Beratung über das neue Wohnbaugesetz werde man sicher wieder am Urbanistikgesetz basteln müssen.

Maria Hochgruber Kuenzer kritisierte, dass der Beitrag der Grundeigentümer durch die Abgabe zur Hälfte des Marktwerts als unbedeutend hingestellt wurde. Man könne den Eigentümern nicht mangelndes soziales Gewissen vorwerfen. So etwas wie die 60:40-Regelung wäre in Österreich undenkbar. Der Fonds für die Bestandsnutzung sei etwas Neues und Wesentliches. Damit habe man die Voraussetzung, dass auch Leerstände gut genutzt werden könnten. Das Antragsrecht der Eigentümer bei Vertragsurbanistik sah sie als Bürgerrecht.

Arnold Schuler betonte, dass bei der Vertragsurbanistik das öffentliche Interesse immer im Vordergrund gestanden sei. Daher unterstütze er den Antrag Theiners auf Streichung des Antragsrechts.

LR Richard Theiner berichtete von einem Treffen mit Vorarlberger Abgeordneten vor wenigen Wochen. Ein so sozialdemokratisches Gesetz, habe der SPÖ-Vertreter gesagt, sei in Vorarlberg undenkbar.

Der Artikel wurde – mit den von LR Theiner vorgeschlagenen Streichungen –  genehmigt.

 

Art. 20 regelt die Raumordnungsvereinbarungen.

Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, das bisher die Enteignung die Praxis war, wenn es um Vorhaben im öffentlichen Interesse ging. Die Raumordnungsverträge seien als Alternative entstanden, da nach Ansicht mancher mit Enteignungen übertrieben wurde. Mit vorliegendem Artikel werde aber die “Lex Benko” aus das ganze Land übertragen. Die Vereinbarung stelle Private und öffentliche Hand auf dieselbe Ebene, als ob letztere ein privates Subjekt wäre. Raumordnungsverträge seien nur innerhalb der öffentlichen Planung sinnvoll und sollten auf das Siedlungsgebiet beschränkt bleiben. Mit der Schätzung beauftragte Freiberufler müssten Erfahrung und bestätigte Qualifikation haben. Dello Sbarba kritisierte den Änderungsantrag von LR Theiner, mit dem das Verbot, Raumordnungsverträge vor Inkrafttreten des Gemeindeentwicklungsprogramms abzuschließen, aufgehoben würde. Dies würde auch einen Anreiz für die Gemeinden darstellen, das Entwicklungsprogramm auf die lange Bank zu schieben.

Paul Köllensperger plädierte ebenfalls für die Beschränkung auf die Siedlungsgrenzen. Die Vereinbarung könne nicht den Gemeindeplan ersetzen, sie solle außerdem dem öffentlichen Interesse dienen. Die Landschaftsschutzbestimmungen dürften von den Vereinbarungen nicht ausgehebelt werden. Um Spekulation zu vermeiden, sollte der Eigentümer bereits 5 Jahre vor Vereinbarung im Besitz der Liegenschaft sei, außer bei Erbschaften oder Schenkungen.

Die Vereinbarungen seien nicht dazu da, den Privaten Vertragspartnern einen Vorteil zu Lasten der öffentlichen Hand zu verschaffen, meinte Andreas Pöder. Solche Vereinbarungen sollten erst nach Inkrafttreten des Entwicklungsplans wirksam werden. Vor deren Abschluss sollten die Inhalte allen Anrainern zur Kenntnis gebracht werden müssen.

Sven Knoll unterstützte letztere Forderung und verwies auf eine neue Wohnbauzone in seiner Gemeinde, wo ein Zufahrtsrecht übersehen worden sei.
LR Richard Theiner begründete die Aufhebung des genannten Verbots mit dem geharnischten Protest der Gemeinden, wies allerdings darauf hin, dass zu diesem Punkt nicht alle in der Mehrheit derselben Meinung seien. Er stellte auch klar, dass außerhalb des Siedlungsgebiets das Land zuständig sei, daher werde es dort eine Raumordnungsvereinbarung mit der Gemeinde nicht geben. Die Information der Anrainer sei Aufgabe der Gemeinde, dazu habe sie bereits die Pflicht.
Ein Änderungsantrag von Roland Tinkhauser  (identisch mit dem Antrag von LR Theiner) wurde angenommen, die anderen wurden abgelehnt.

Vor der Abstimmung beantragte LR Theiner die separate Abstimmung zum Passus, der den 5-jährigen Besitz der Liegenschaft als Voraussetzung für einen Grundtausch vorsieht. Sven Knoll, Paul Köllensperger und Riccardo Dello Sbarba bemerkten, dass damit wieder eine Tür für die Spekulation geöffnet werde. Köllensperger sah darin allein schon Grund genug, um gegen das ganze Gesetz zu stimmen.

Nach einer Beratung innerhalb der SVP-Fraktion verzichtete LR Theiner auf die getrennte Abstimmung.
Der Artikel wurde mit 16 Ja, 3 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

 

Art. 21 betrifft die Verordnungen zur Raumordnung und zum Bauwesen.

Mit diesen Verordnungen greife man ins Höfegesetz ein, bemerkte Andreas Pöder, das werde schwierig sein. Er plädierte auch dafür, die Anhörung auf die Repräsentativsten Berufsverbände zu beschränken. Die Gestaltung eines Gebäudes sollte nicht von der Gemeindebauordnung geregelt werden, hier gehe es um das Aussehen. Unter den Kriterien sollten auch Barrierefreiheit und Gesundheit aufgenommen werden. Bernhard Zimmerhofer plädierte ebenfalls für eine Anhörung der repräsentativsten Verbände. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass für die Berechnung der Restbaukapazität im ursprünglichen Baulos die bestehenden Gebäude berücksichtigt werden. Damit würde man sehr viele Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Er beantragte die Streichung jener Bestimmung, wonach die Bauordnung bestimmt, was der Gemeindekommission vorzulegen ist, und weitere Vereinfachungen vorsehen kann. Die Verordnungen sollten vorab dem Landtag vorgelegt werden.

Arnold Schuler verteidigte die Bestimmung zu den Hofstellen. Auch im Landschaftsschutzgesetz seien Bestimmungen dazu enthalten. Die Verordnung schaffe kein Baurecht, die sei Sache des Gesetzes.

Sven Knoll sprach sich gegen den Antrag Pöders aus, die Gestaltung aus der Bauordnung zu streichen. Die Gemeinde sollte genau festlegen können, was ein ortstypischer Bau sei, um das Gesamtbild zu erhalten. Bei privaten Bauten könne man auch nicht durchgehend Barrierefreiheit verlangen.

Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, dass “Gestaltung” im italienischen Text mit “decoro pubblico” übersetzt sei. Letzteres werde nicht gemeint sein.
LR Richard Theiner räumte ein, dass die meisten Rechtsstreitigkeiten Abstände und Volumen beträfen. Eine Arbeitsgruppe von Land, Gemeinden und Fachleuten werde dazu eine Lösung finden, die landesweit gelten solle. Man werde die Ergebnisse den Abgeordneten zustellen.  Die Normen zur Barrierefreiheit müssten auch bei privaten Bauten überprüft werden. Er stellte seinen Änderungsantrag vor, mit dem auf die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz hingewiesen wird. Dieser wurde auch angenommen, ebenso jener Zimmerhofers zu den repräsentativsten Verbänden.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.

 

Art. 22 betrifft die urbanistische Gebiets- und Flächenwidmung.
Unter den Gebieten urbanistischer Nutzungswidmung sollten auch Gebiete für Freizeit und Erholung aufgenommen werden, fordert Andreas Pöder. Neue Baugebiete sollten mit bestehenden Wohngebieten vereinbar sein. Walter Blaas forderte, dass Abweichungen von der Bestimmung einer obligatorischen Begründung durch die Landeskommission bedürften. Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung der Ausnahmen bei den Bestimmungen zu neuen Baugebieten. Vor der Ausweisung neuen Grundes sollte die Wiedergewinnung des bestehenden geprüft werden. Neue Tourismusgebiete sollten nur innerhalb des Siedlungsgebiets zugelassen werden.
Die Forderungen Pöders seien im Text bereits enthalten, bemerkte LR Richard Theiner. Eine Einbeziehung der Landeskommission sei bei der von Blaas genannten Bestimmung nicht sinnvoll. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Riccardo Dello Sbarba forderte eine getrennte Abstimmung zu den Ausnahmen bei den Bestimmungen zu neuen Baugebieten.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt. Der zweite Satz des 3. Absatzes wurde in einer zweiten Abstimmung gestrichen, worauf Vertreter der Mehrheit eine Wiederholung der Abstimmung forderten, da vielen nicht klar gewesen sei, dass abgestimmt wurde. Es folgte eine Debatte über den Fortgang der Arbeiten bzw. über die Möglichkeit einer Wiederholung. Präsident Bizzo berichtete, dass 13 Abgeordnete nicht abgestimmt hätten, und ließ, auch nachdem sich einige Oppositionsvertreter kulant zeigten, nochmals abstimmen.
Der zweite Satz des 3. Absatzes wurde schließlich mit 17 Ja, 3 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.

 

Art. 23 betrifft die Zweckbestimmung für Bauwerke.

Bernhard Zimmerhofer beantragte die Streichung des Einzelhandels aus der Liste. LR Theiner bestand auf die Beibehaltung, das sonst Einzelhandel auch in den Gewerbezonen möglich würde. Riccardo Dello Sbarba sprach sich gegen die Einbindung der Landwirtschaft in die gemischten Gebiete aus, damit würde der Wohnraum weiter eingeschränkt. Die 60/40-Regelung betreffe auch die gemischten Gebiete, erwiderte Theiner.
Angenommen wurde ein Änderungsantrag von LR Theiner zur Einbindung der Landwirtschaft.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt.

 

Art. 24 regelt die Mischgebiete.
Riccardo Dello Sbarba wollte die Pflicht zur Ausschöpfung der Baukapazität von der Neubaumaßnahme auf jede Maßnahme ausdehnen. Mindestens 60 statt 40 Prozent der neu auszuweisenden Flächen sollten dem geförderten Wohnbau vorbehalten werden. Im Gemeindeplan müssten die Mischzonen ausgewiesen werden, in denen Wiederum 60 Prozent dem geförderten Wohnbau vorbehalten sind. Dieser Verteilungsschlüssel sollte auch für die gemischten Auffüllzonen gelten. Seien denkmalgeschützte Gebäude im Spiel, brauche es die bindende Stellungnahme der zuständigen Organe. Ausgewiesene, aber ungenutzte Liegenschaften sollten bereits nach 10 statt 20 Jahren enteignet werden können. Dello Sbarba sprach sich gegen Änderungsanträge von Theiner und Widmann aus, die Baudichte von 1,60 auf 1,50 bzw. 1,20 zu erhöhen.
Sven Knoll bat die Mehrheit um mehr Klarheit. Sie habe unterschiedlichste Anträge zu denselben Bestimmungen vorgelegt.
Thomas Widmann beantragte, dass der Grundeigentümer einen Entwurf zur Genehmigung vorlegen könne, wenn es noch keinen Durchführungsplan geben sollte.
LR Richard Theiner verteidigte die Baudichte von 1,50, die von den Gemeinden gefordert worden sei. Er legte einen Änderungsantrag vor, mit dem die Enteignung von ungenutztem Areal dadurch begründet wird, dass die Hortung von Bauland vermieden werden soll.
Angenommen wurden ein Änderungsantrag von Thomas Widmann zum 40/60-Verhältnis bei einzelnen Baulosen sowie Anträge von Theiner zur Baudichte von 1,50, zur Unterbindung von Baulandhortung.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 3 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

Art. 24-bis zur Miteigentumsgemeinschaft wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 25 betrifft den historischen Ortskern.
Paul Köllensperger beantragte, dass hier kein Kubaturbonus zugelassen wird.
Tamara Oberhofer forderte, dass man im Ortskern vom vorgesehenen Anteil an Wohnungskubatur ermöglichen sollte.
Der Antrag von Köllensperger wurde abgelehnt, jener von Oberhofer angenommen.
Der Artikel wurde mit 21 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 26 betrifft die Gewerbegebiete.
Bernhard Zimmerhofer forderte, eine ausgewogene Präsenz von Gewerbe- und Großhandelstätigkeiten vorzusehen. Bei der Förderung laut Abs. 6 sollten auch die Gewerbebetriebe berücksichtigt werden.

Riccardo Dello Sbarba forderte die vollständige Übertragung der Zuständigkeit an die Gemeinden. Für Ausweisungen durch das Land, die auf jeden Fall innerhalb des Siedlungsgebiets erfolgen sollen, soll dieses an das Einvernehmen der Gemeinde gebunden sein.

Andreas Pöder kritisierte, dass der Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Produkten zugelassen werden sollte. Ein Änderungsantrag von LH Kompatscher wolle diese Möglichkeit übrigens ebenfalls streichen.

Roland Tinkhauser begrüßte einen Antrag von LH Kompatscher zu den Dienstwohnungen, weil hier eine bessere Regelung geschaffen werde, die der Neiddebatte entgegenwirken könne. Tamara Oberhofer war nicht ganz einverstanden: Es gehe in Ordnung, wenn der Grundbedarf gedeckt werde, darüber hinaus sollte man nicht gehen. Sven Knoll fragte, wie die Wohnung genutzt werden könne.

LH Arno Kompatscher stellte klar, dass eine landwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne im Gewerbegebiet nicht zugelassen sei. Die Gemeinde solle entscheiden können, welche Betriebe sie zulassen wolle, sagte Kompatscher und verwies auf Kurtatsch. Bei den Dienstwohnungen habe er eigentlich zu den 110 Quadratmetern zurückkehren wollen, nun wolle man der Realität Rechnung tragen: 160 Quadratmeter, falls es zwei Wohnungen seien, sonst 110. Die Wohnung müsse untrennbarer Bestandteil der Immobilie sein, und es müsse die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein – dies werde in der Durchführungsverordnung geregelt. In der Dienstwohnung könnten auch Mitarbeiter und andere Personen wohnen, das sei schwer kontrollierbar, der Riegel bestehe in der Untrennbarkeit vom Betrieb. In der Regel würden die Gewerbegebiete innerhalb des Siedlungsgebietes liegen, außerhalb seien nur Sonderbetriebe vorgesehen. Gewerbegebiete außerhalb der Siedlungsgebiete seien für übergemeindliche Zwecke gedacht, daher die Anhörung der Gemeinden.

Angenommen wurden die Anträge Kompatschers zur Landwirtschaft, zu den Dienstwohnungen und zu den Innovationsdistrikten. Die anderen wurden abgelehnt.
Sven Knoll bezeichnete die Lösung zu den Dienstwohnungen als schlecht. Es werde nicht geregelt, wer darin wohnen dürfe, man könne sie an irgendjemanden vermieten.
Riccardo Dello Sbarba meinte, auch bei den Innovationsdistrikten sollten die Gemeinden die Hoheit behalten. Damit hätte man die Zusammenarbeit unter den Gemeinden gefördert.

Ohne Dialog mit den Gemeinden werde das Land nicht vorgehen, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Besetzung der Wohnungen sei heute schon so geregelt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 3 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

Art. 27 betrifft den Erwerb von Flächen in Gewerbegebieten und die Ansiedlung der Unternehmen.
Riccardo Dello Sbarba forderte die Möglichkeit der Enteignung, wenn Liegenschaften 5 Jahre nach Ausweisung noch ungenutzt seien. Dasselbe forderten auch Anträge von Roland Tinkhauser und LH Kompatscher.

LH Kompatscher kündigte Zustimmung zum Antrag Dello Sbarbas  an und präzisierte, dass bei bestimmten Vorhaben nicht 5 Jahre abgewartet werden müsse, etwa bei strategisch vorrangigen Ansiedlungen.

Delle Sbarbas Antrag wurde mit 24 Ja, 1 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Der Artikel wurde mit 21 Ja und 7 Enthaltungen genehmigt.

Damit war die zweite Sitzung im Mai beendet. Der Landtag tritt am 5. Juni wieder zusammen.

Von: luk

Bezirk: Bozen