Kulturhauptstadt-Bewerbung wird beanstandet

Rechnungshof: Wird es für Tenti „billiger“?

Mittwoch, 04. Juli 2018 | 08:36 Uhr

Bozen/Rom – Bei der Berufungsverhandlung zur Kulturhauptstadt-Bewerbung Südtirols 2019 hat am Dienstag die Generalstaatsanwaltschaft am Zentralen Rechnungshof in Rom die Möglichkeit einer Senkung der Rückzahlungssumme für Katia Tenti eingeräumt. Tenti war im Herbst 2017 in erster Instanz zur Zahlung von 50.028 Euro verurteilt worden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof in Bozen hatte insgesamt verlangt, dass die Summe von 470.000 Euro zurückgezahlt werden soll, und zwar von Landesrat Christian Tommasini sowie den Landesbeamten Katia Tenti, Antonio Lampis und Marisa Giurdanella.

Tenti wurde die Veranstaltung eines Gala-Diners im Zeichen der Slow Food-Bewegung im Bozner Museion zur Last gelegt. Ihr Rechtsanwalt Fabrizio Francia pochte auf Freispruch und argumentierte, dass durch die Veranstaltung kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

 

Von: mk

Bezirk: Bozen