Beratung unter den Oppositionsfraktionen

Regionalrat: Gleichbehandlung bei Zusatzrente und parteiübergreifendes Wählen

Mittwoch, 17. Juni 2020 | 19:59 Uhr

Bozen – Bei einer Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums konnte man sich nicht auf den Fortgang der Arbeiten einigen, berichtete Präsident Roberto Paccher, der die Entscheidung dem Plenum übergab. Giorgio Tonini mutmaßte, dass es der Mehrheit um den Punkt 8 auf der Tagesordnung gehe, ein Gutachten zu Verfassungsgesetzentwürfen zum Statut. Präsident Arno Kompatscher plädierte für eine klare Entscheidung zwischen sofortigem Schluss der Arbeiten und Fortsetzung bis 21.00 Uhr, wie es die Einberufung vorsehe. Alessandro Urzì plädierte für eine namentliche Abstimmung über eine Fortsetzung; erst danach könne man festlegen, bis wann.

Das Plenum sprach sich schließlich mit 39 Ja und 20 Nein für die Fortsetzung der Arbeiten aus.

Begehrensantrag Nr. 2, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Leonardi, Cia, Masè, Ambrosi und Guglielmi, auf dass die italienische Regierung und das römische Parlament sich dafür einsetzen, dass die Mitgliedschaft von öffentlichen und privaten Arbeitnehmern in den Zusatzrentenfonds auch im Hinblick auf die Leistungen gleichberechtigt behandelt wird. Giorgio Leonardi (gemischte Fraktion) erklärte, dass man damit eine Ungleichbehandlung beseitigen wolle, etwa bei Art und Begründung einer Vorauszahlung.

Der Antrag wurde mehrheitlich genehmigt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 9: Rückverweisung des Antrags auf Errichtung der neuen Gemeinde „Belvedere d’Anaunia“ durch den Zusammenschluss der Gemeinden Cavareno, Romeno und Ronzone aufgrund des nicht positiven Gesamtergebnisses der am 22. September 2019 in den genannten Gemeinden durchgeführten Volksabstimmung (Artikel 7 des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol und Artikel 302 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung) (eingebracht auf Antrag der Regionalregierung). Beim Referendum sei nicht überall die nötige Mehrheit erreicht worden, begründete Ass. Claudio Cia den Vorschlag, der mehrheitlich angenommen wurde.

Beschlussantrag Nr. 6, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Rieder, Faistnauer, Ploner Alex, Ploner Franz und Unterholzner, um die Regionalregierung zu verpflichten, angemessene gesetzgeberische Maßnahmen für die Einführung des Panaschierens in den Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern der Provinz Trient und in den Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern der Provinz Bozen zu ergreifen. In einer Gemeinde wolle man die besten Köpfe unabhängig von der Liste, erklärte Peter Faistnauer (Team K), daher sollte man parteiübergreifend Kandidaten wählen können. Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) warnte davor, die Entscheidung auf die leichte Schulter zu nehmen. Solche Überlegungen sollte man im Rahmen einer Gesamtreform anstellen. Er beantragte eine einstündige Unterbrechung, um über das Thema zu beraten. Ugo Rossi (Patt) bestätigte den Klärungsbedarf, plädierte jedoch für eine Vertagung. Franz Locher (SVP) unterstrich die Bedeutung der Zugehörigkeit für die Politik. Wenn im Gemeinderat jeder sein eigenes Programm vertrete, komme man zu keinem Punkt. Sandro Repetto (UPT) bat um eine Unterbrechung für eine Beratung mit den Einbringern, um das Ausmaß dieser Forderung zu verstehen. Maria Elisabeth Rieder (Team K) bedauerte, dass man diesen wichtigen Antrag in einem solchen Diskussionsklima besprechen müsse. Besonders in kleinen Gemeinden möchten die Menschen jene wählen, die sie kennen und schätzen, und diese würden nicht immer auf derselben Liste antreten. Das Panaschieren gebe es bereits in der Schweiz und in Deutschland. Vielleicht würde es aber auch einer Stadt wie Bozen guttun. Ulli Mair (Freiheitliche) fand den Vorschlag interessant. Was Locher sage, treffe auf die Landtagswahlen zu, aber in den Gemeinden sei die Lage anders. Sie wies aber auch darauf hin, dass das Panaschieren zum Nachteil der Frauen sein könne, wie Studien belegten. Hanspeter Staffler (Grüne) plädierte dafür, dieses Thema gemeinsam zu überlegen, da man nicht wisse, ob das Panaschieren zur Demokratisierung oder zur Konfusion beitrage. Es sei auch so, dass manche aufgrund ihres Berufs oder ihres Vereins bekannter seien als andere. Andererseits sei das Panaschieren inklusiver als die traditionelle Parteienlogik. Dieses Thema sei zu wichtig für einen Beschlussantrag. Zuerst habe er diesen Vorschlag für wahnsinnig gehalten, erklärte Alessio Manica (PD), aber dieses System würde eine Mehrheit garantieren und den Wählern mehr Auswahl bieten. Andererseits werde hier das Individuum vor die Programme und Inhalte gestellt. Die Wähler sollten auch Werte wählen können. Aber dies alles sollte man vertiefen. Alessandro Savoi (Lega) warnte davor, die Spielregeln kurz vor den Wahlen zu ändern. Dieses Thema sollte in eine Wahlrechtsreform. Alex Marini (M5S) wies darauf hin, dass man in der Schweiz, im Münstertal, mit dem Panaschieren direkt die Gemeindeverwaltung wähle, Gemeinderat gebe es dort oft keinen. In der Schweiz habe auch die direkte Demokratie ein großes Gewicht. Das Panaschieren würde die Qualität der Demokratie jedenfalls heben.

Auf Antrag von Urzì wurden die Arbeiten bis 20.30 Uhr für eine Beratung unter den Oppositionsfraktionen unterbrochen. Arno Kompatscher bat um eine anschließende Zusammenfassung der Beratungen.

Von: luk

Bezirk: Bozen