Altmandatare äußern Genugtuung

Renten-Skandal: Trient ist zuständig

Mittwoch, 20. Juli 2016 | 20:08 Uhr

Bozen/Trient – Das Kassationsgericht in Rom hat in Zusammenhang mit dem Skandal um die goldenen Politpensionen Klarheit geschaffen. Zumindest etwas.

Die Höchstrichter verfügten, dass im Rechtsstreit zwischen jenen 60 rebellierenden Altmandataren, die gegen die Kürzung ihrer Leibrente Rekurs einreichten, und dem Regionalrat das Zivilgericht in Trient zuständig ist.

Damit ist jenes Gericht zuständig, an das sich auch die Altmandatare gewandt haben. Der Regionalrat war hingegen der Auffassung, dass der Rechnungshof zuständig sei.

Die Altmandatare äußerten ihre Genugtuung über die Entscheidung des Kassationsgerichts. Inwiefern dies einen Einfluss auf die Rekurse selbst hat, muss sich allerdings erst zeigen.

 

 

Von: mk

Bezirk: Bozen