Von: mho
Bozen – Die Polemik um 13 Niedrig-Rentner, welche dem Land aufgrund eines Verwaltungsfehlers 41.000 Euro bereits kassierter Pension zurückzahlen sollen, ist um einen Akteur reicher.
Mit Verweis auf das Staatsgesetz 88 von 1989 schaltet sich die Gewerkschaft ASGB zur Sachlage ein. Für ASGB-Chef Tony Tschenett besteht kein Zweifel: „Artikel 52, Absatz 22, ist ganz klar. Er besagt, dass in Fällen, bei denen in Folge von veränderten Verwaltungsmaßnahmen höhere Pensionen ausgezahlt werden als zustünden, dieses Geld nicht zurückzufordern ist. Es sei denn, die erhöhte Auszahlung ist Folge vorsätzlichen Betrugs.”
Bei dem zitierten Gesetzesartikel ginge es zwar um INPS/NISF-Pensionen, die Regelung sei aber auch auf die Landesergänzungszulage anwendbar, da sie ebenfalls Teil der Rente ist, so Tschenett. In einem Schreiben an Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landesrätin Waltraud Deeg und Volksanwältin Gabriele Morandell drohen Tschenett und Rentner-Gewerkschafter Stephan Vieider nun mit einer Klage beim Arbeitsgericht, sollte das Land seine Forderung nicht zurücknehmen.
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