Von: Ivd
Bozen – Wer Rinder und Pferde mindestens 60 Tage, auch nicht aufeinanderfolgend, auf Almen hält, kann dafür um Beihilfen ansuchen. Der Beihilfebetrag wird in Großvieheinheiten berechnet, deren Koeffizienten im Umsetzungsdokument für die ländliche Entwicklung des Strategieplans der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union festgelegt sind. Die Prämie beträgt 200 Euro pro Großvieheinheit in Weidehaltung auf der Alm.
“Ziel dieser Prämien ist es, die Weidehaltung auf Almen zu fördern, um das Tierwohl und die Tiergesundheit zu verbessern. Dabei werden in der Berechnung insbesondere die Kosten für Transport, Hirtenvergütung, Impfungen, Versicherung, Pacht und sonstige Weidehaltungskosten berücksichtigt”, betont Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigenSitzung auf seinen Vorschlag den Richtlinien für die Gewährung einer Prämie zur Förderung der Weidehaltung auf Almen zum Zwecke des Tierwohls zugestimmt. Begünstigte der in diesen Richtlinien vorgesehenen Beihilfen sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, und die Antragsteller müssen als Tierhalter in der nationalen Viehdatenbank eingetragen sein. Die Beihilfen werden gewährt, um die Kosten teilweise auszugleichen, die dem Tierhalter für Alpung von Rindern und Pferden entstehen.
Um die Prämie kann ansuchen, wer Tiere von mindestens einer Großvieheinheit auf die Alm bringt. Die Prämie wird in der Alpungsperiode pro Tier nur einmal gewährt. Für dasselbe Tier kann allerdings in einem anderen Jahr wieder angesucht werden. Die Tiere müssen im Jahr der Antragstellung bis zum 30. September mindestens 60 Tage auf Almen in Südtirol gealpt worden sein.
Das Landesamt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft überprüft, ob die Anträge zulässig sind.




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