Südtirol hat eine primäre Gesetzgebungsbefugnis

Ruf nach Normalität auch in den Seniorenwohnheimen

Freitag, 29. Mai 2020 | 17:47 Uhr

Bozen – Die Seniorenwohnheime in Südtirol sind immer noch aufgrund des Dekrets des Ministerpräsidenten geschlossen. Die Führungs- und Fachkräfte der Heime sind bemüht, Begegnungsmomente für die Bewohner und deren Angehörigen zu schaffen. Es besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine vorzeitige Öffnung, jedoch eine soziale Verantwortung gegenüber allen Südtiroler Senioren in den Heimen. Dafür machen sich die drei Verbände in Südtirol stark.

Seit nahezu drei Monaten sind alle Seniorenwohnheime in Südtirol für Familien, Freunde und Freiwillige geschlossen. Während dieser Zeit sind weder Besuche, noch Neuaufnahmen möglich und wurden auch nicht zugelassen. Ausgenommen sind Situationen, die einer besonderen Notwendigkeit unterliegen. Nur in diesen Fällen erteilt der ärztliche Leiter des Heimes eine Sondergenehmigung unter Einhaltung aller vorgesehenen Schutzvorkehrungen und übernimmt selbst die Verantwortung.

Begegnungsmomente ersetzen keine Familienzusammenführung

Die Führungs- und Fachkräfte vor Ort haben in dieser Zeit sehr kreativ und flexibel Begegnungsmomente für die Familien in Form von Besucherzelten, Besucherboxen, Videotelefonaten und Ähnlichem realisiert. Jedoch ersetzt dies nicht die persönlichen Familienzusammenführungen. Die Bewohner der Heime sind Privatpersonen mit denselben Rechten wie alle anderen Bürger Südtirols.

Der Öffnung der Seniorenwohnheime liegt keine wirtschaftliche Notwendigkeit zugrunde

Obwohl die freien Plätze in den Südtiroler Seniorenwohnheimen aktuell nicht besetzt werden dürfen, gibt es keine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine vorzeitige Öffnung. Ein Dank gilt hierbei der Landesregierung, welche bereits von Anfang an eine finanzielle Zusicherung garantiert hat. Die Aussage von Martha von Wohlgemuth, dass eine Öffnung vonseiten der Seniorenwohnheime primär aufgrund finanzieller Engpässe angepeilt wird, sei daher absolut falsch. Es gehe ausschließlich um eine soziale Verantwortung gegenüber den Bewohnern und deren Familien.

Südtirol hat eine primäre Gesetzgebungsbefugnis im sozialen Bereich

Die drei Verbände, sprich der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS), der Verband der Pflegedienstleiter der Seniorenwohnheime Südtirols (VPSS) und die Berufsgemeinschaft der Führungskräfte in der Altenarbeit (BFA) können und wollen diese Situation nicht mehr so hinnehmen. Sie fordern, dass die Familienzusammenführungen so zeitnah wie möglich erfolgen. Aufgrund des Autonomiestatutes habe das Land Südtirol im sozialen Bereich die primäre Zuständigkeit. Nun liege es an der Landesregierung diese primäre Zuständigkeit zugunsten der Senioren umzusetzen und den Landesplan zur Öffnung zu beschließen.

„Soziale Verantwortung muss in den Vordergrund treten“

„Senioren sind freie Menschen und es ist nicht mehr zu verantworten, dass die Seniorenwohnheime weiterhin geschlossen bleiben. Eine Quote null aller Seniorenwohnheime ist Ziel und Wunsch von allen, dafür haben die Heime hart gearbeitet“, erklären die Verbände.

Dafür, dass die Seniorenwohnheime weiterhin geschlossen bleiben, hätten die Angehörigen und die Mitglieder der drei Verbände kein Verständnis. Sie wünschen sich, dass die Landesregierung den Mut hat auch für die Seniorenheimbewohner den Sonderweg zu gehen.

Von: mk

Bezirk: Bozen