Mobilität, Wohnbau, Gesundheit, Soziales und Arbeit

Sammelgesetz: Dritter Teil im zuständigen Landtagsausschuss genehmigt

Donnerstag, 08. September 2016 | 16:43 Uhr

Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Fachbereich fallenden Artikel des Omnibusgesetzentwurfes Nr. 96/16 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, örtliche Körperschaften, Kultur, Bodendenkmäler, Ämterordnung, Personal, Umwelt, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Gemeinnutzungsrechte, Mobilität, Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales, Arbeit, Vermögen, Finanzen, Steuerrecht, Wirtschaft und Tourismus, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – begutachtet und mit vier Jastimmen (Oswald Schiefer, Maria Hochgruber Kuenzer, Helmuth Renzler Veronika Stirner), zwei Gegenstimmen (Walter Blaas, Andreas Pöder) und 1 Enthaltung (Riccardo Dello Sbarba) gutgeheißen. Der Abg. Pöder hat einen Minderheitenbericht angekündigt.

Die vom Ausschuss heute behandelten Artikel (21 bis 31) betreffen die Sachgebiete Mobilität, Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales und Arbeit, sie enthalten vor allem Änderungen zu bestehenden Gesetzen. So wird zum Beispiel die Facharztausbildung für Allgemeinmediziner an der Claudiana ermöglicht. Die befristeten Aufträge für Ärzte ohne Zweisprachigkeitsnachweis können nun für drei Jahre statt eines vergeben werden, wobei gleichzeitig Kurse zum Erwerb der Zweisprachigkeit angeboten werden. Im Wohnbau wird eine Maßnahme für die erst jüngst gestrichene fünfte Einkommensstufe reaktiviert: Für diese wird das Recht auf Zuweisung von gefördertem Bauland wieder eingeführt.

Wie Vorsitzender Oswald Schiefer berichtet, hat der Ausschuss auch Änderungen am Entwurf der Landesregierung vorgenommen. So sollen für Reinigung und Schneeräumung bei den Haltestellen in geschlossenen Ortschaften die Gemeinden zuständig sein, außerhalb der Ortschaften aber jene Körperschaft, die auch die Instandhaltung der jeweiligen Straßen durchführt. Damit ist der Ausschuss auch einer Forderung des Rates der Gemeinden gefolgt. Ebenso wurde heute beim Kindergartentransport, den die Gemeinden mit Unterstützung des Landes einrichten können, nachgebessert: Hier müssen die Eltern den Begleitdienst garantieren.

Morgen wird sich der III. Gesetzgebungsausschuss mit dem letzten Teil des Gesetzentwurfs befassen, der voraussichtlich im Oktober auf die Tagesordnung des Landtags kommt.

Von: mk

Bezirk: Bozen