Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Fachbereich fallenden Artikel des Omnibusgesetzentwurfes Nr. 96/16 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, örtliche Körperschaften, Kultur, Bodendenkmäler, Ämterordnung, Personal, Umwelt, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Gemeinnutzungsrechte, Mobilität, Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales, Arbeit, Vermögen, Finanzen, Steuerrecht, Wirtschaft und Tourismus, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – begutachtet und mit vier Jastimmen (Maria Hochgruber Kuenzer, Albert Wurzer, Josef Noggler, Magdalena Amhof) und drei Enthaltungen (Ricardo Dello Sbarba, Sigmar Stocker, Bernhard Zimmerhofer) gutgeheißen.
Die vom Ausschuss behandelten Artikel (9 bis 20) betreffen Umwelt, Gewässernutzung. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinnutzungsrechte. Der Ausschuss hat dabei, wie Vorsitzender Albert Wurzer berichtet, nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Vereinfachungen vor, etwa bei der Nutzung von Erdwärme, einige Bestimmungen werden klarer formuliert, etwa die Nutzungsbeschränkungen für Wasser und Grundwasser oder die Bestimmungen zum Feuer im Freien. Damit werden, wie Wurzer bemerkt, erstmals auch Traditionsfeuer (wie z.B. das Herz-Jesu-Feuer) berücksichtigt.