Von: mk
Bozen – Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, nimmt die Tatsache, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb einer Firmenvereinigung aus Rom und Mailand für die Vergabe externer Dienstleistungen über eine Million Euro zusagt, mit Bauchweh zur Kenntnis. Primär muss man laut Tschenett hinterfragen, warum der Südtiroler Sanitätsbetrieb immer öfter externe Dienstleistungen ausschreibt.
„Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat mit Beschluss Nr. 534 vom 30. Dezember 2016 einer Firmenvereinigung, bestehend aus Ernst & Young S.p.A. aus Rom mit Ernst & Young Financial-Business Advisors S.p.A. aus Mailand, FPA S.r.l. aus Rom und Studio Legale Tributario aus Mailand, die die Ausschreibung des Projektes zur Zertifizierung des Haushaltes des Südtiroler Sanitätsbetriebes gewonnen hat, einen Gesamtbetrag von über 900.000 Euro überwiesen. Damals hat eine Ausschreibung stattgefunden und das beste Angebot gewonnen. Bereits in diesem Kontext muss ich mir aber die Frage stellen, warum man nicht selbst intern imstande ist, Organisations-, Buchhaltungs- und Verfahrensstandards selbst zu optimieren, sowie ein verbessertes internes Kontrollmodell für die Gewährleistung der Zertifizierung der Daten und der Bilanzen auszuarbeiten“, schreibt Tschenett in einer Presseaussendung.
Mit dem Beschluss Nr. 447 vom 27. Oktober 2017 hätten laut dem Vorsitzenden des ASGB der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes und seine Mitunterzeichner der ganzen Causa jedoch die Krone aufgesetzt: „Der vorhin bereits genannten Firmenvereinigung wurde mittels Zusatzvertrag ein einjähriger hochdotierter, fast 450.000 Euro teurer Auftrag erteilt, die Einleitung von außerordentlichen Maßnahmen für die Verwaltungs- und Buchhaltungsregelung für insbesondere drei Bereiche zu treffen: den Inventarisierungsprozess der Vermögenswerte und ein entsprechendes Verfahrens- und Überwachungssystem, den Managementprozess der sich im Bau befindlichen Anlagen und deren Wert und den in den Durchlaufposten angegebenen Wert. Hervorgehoben wird außerdem die Bedeutung einer außerordentlichen Inventur zur Ermittlung des realen Bestandes und des Buchbestandes der beweglichen Güter.“
„In Anbetracht dieser Umstände, allem voran des Umstandes, dass es für eine Inventur keine externen Betriebe braucht, genauso wie obengenannte außerordentliche Maßnahmen von Sanitäts- bzw. Landesangestellten ausgearbeitet werden könnten, muss es erlaubt sein, den Usus der externen Auftragsvergabe des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu hinterfragen und zu analysieren, ob nicht etwa zu leichtfertig mit externen Auftragsvergaben umgegangen wird“, schließt Tschenett.