Von: Lukas Unterkofler
Rom – „Der Senat hat heute einen von mir eingebrachten und von Senator Luigi Spagnolli mitunterzeichneten Beschlussantrag angenommen. Darin wird bekräftigt, dass die neuen Bestimmungen über die Schießstände unter Wahrung der Zuständigkeiten der Autonomen Provinz Bozen anzuwenden sind. Im Beschlussantrag wird ausdrücklich auf die einschlägigen Bestimmungen des Autonomiestatuts, sowie auf die Durchführungsbestimmungen im Bereich des Vermögens verwiesen. Damit wird klargestellt, dass jene Schießstände, die auf Grundlage einer Durchführungsbestimmung vom Staatsvermögen an die Provinz übertragen wurden und sich heute im Eigentum der Gemeinden, der Provinz oder privater Eigentümer befinden, nicht unter die neue Regelung zur unentgeltlichen Übertragung an die nationale ‘Unione Italiana Tiro a Segno’ fallen.” Das erklärte die SVP-Senatorin und Vorsitzende der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, in einer Mitteilung.
„Zu diesem Punkt hatte ich gestern einen Austausch mit dem Minister für Sport und Jugend, Andrea Abodi, dem ich für seine Aufmerksamkeit und Gesprächsbereitschaft danke. Von den 28 Schießständen in Südtirol befindet sich lediglich einer auf einem Gelände des staatlichen Domänevermögens. Von allen übrigen stehen die Anlagen im Eigentum der Gemeinden, der Autonomen Provinz Bozen oder privater Eigentümer. Auf sie wird die neue staatliche Regelung daher keine Anwendung finden”, so Senatorin Unterberger.
“Es war wichtig, diesen Sachverhalt klarzustellen. Rund um die Schießstände in unserer Provinz hat sich im Laufe der Jahre ein besonderes Organisationsmodell entwickelt, das Sportvereine, Jäger, Schützenkompanien und öffentliche Institutionen einbindet. Dieses gewachsene System hat sich bewährt und muss auch künftig, unter Wahrung der Zuständigkeiten und Besonderheiten unserer Autonomie,erhalten bleiben“, so Unterberger.




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