Von: Ivd
Bozen – In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher Änderungen zum Landesgesetz vom Februar 2023 beschlossen; dieses betrifft den Schutz der aquatischen Lebensräume und eine Förderung der nachhaltigen Fischerei.
“Die wichtigsten Änderungen betreffen eine genauere Beschreibung der Eingriffe in Fischgewässer und den klaren Hinweis, dass solche Eingriffe vom Landesamt für Wildtiermanagement genehmigt und rechtzeitig gemeldet werden müssen”, erläutert Landesrat Walcher. Zudem sind Präzisierungen zu den Gebühren bei der Konzessionsvergabe von Landesfischereirechten sowie bei der Vergabe von Wasserkonzessionen vorgesehen. Die Beitragsvergabe wird vereinfacht, da künftig nur mehr der auf Landesebene repräsentativste Fischereiverband um Beiträge ansuchen kann.
Weitere Änderungen betreffen den Fischbesatz, die Fischwasserkarten und die Fischbergung in Notsituationen. Eingefügt wird auch die Kommission für die Fischerprüfungen.
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