Von: mk
Bozen – In der jüngsten Sitzung der SVP-Parteileitung stand ein inhaltlicher Schwerpunkt im Mittelpunkt: die Beratung zum Verfassungsreferendum am 22. und 23. März 2026 über die Justizreform. Gegenstand der Volksabstimmung ist eine Reform, die insbesondere eine Neuordnung der Selbstverwaltungsgremien der Magistratur sowie die klare Trennung der Laufbahnen von Richterinnen und Richtern auf der einen sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf der anderen Seite vorsieht.
Die Südtiroler Volkspartei wird – wie in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit – keine offizielle Wahlempfehlung abgeben. „Südtirols Autonomie ist von dieser Reform weder mittelbar noch unmittelbar betroffen. Deshalb wird die SVP keine einheitliche Wahlempfehlung aussprechen“, betont SVP-Obmann Dieter Steger.
Gleichzeitig verweist Steger auf den Charakter der Abstimmung: „Beim anstehenden Verfassungsreferendum gibt es kein Quorum – deshalb zählt jede Stimme. Umso wichtiger ist es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger informieren und sich eine eigene Meinung bilden.“
In der Diskussion innerhalb der Parteileitung habe es – so Steger – unterschiedliche Einschätzungen gegeben, aber der allergrößte Teil der Wortmeldungen ging klar in Richtung ‚Ja‘.“
Steger erklärt zudem seine persönliche Position: „Nach sorgfältiger Abwägung kann ich persönlich sagen, dass ich mich für das Ja ausspreche. Das Referendum geht für mich in die richtige Richtung. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist für mich zentral, dass der anklagende Teil organisatorisch sauber vom richtenden Teil getrennt wird – das halte ich für richtig.“
Zugleich verweist der SVP-Obmann darauf, dass eine solche Trennung in vielen europäischen Rechtsordnungen gängige Praxis ist: „Damit würde sich Italien stärker an den Standards anderer europäischer Staaten orientieren.“
Abschließend erinnert Steger daran, dass auch im parlamentarischen Verfahren die Südtiroler Vertreterinnen und Vertreter mehrheitlich Zustimmung signalisiert hätten.




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