Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat heute bei der Staatsanwaltschaft in Bozen den Bericht der italienischen Agentur für Arzneimittelsicherheit (AIFA) sowie das Gutachten des „Istituto Superiore di Sanità“ hinterlegt. Beide Dokumente kommen zum Schluss, dass die notwendig gewordene Einlieferung in das Krankenhaus von Verona des neunjährigen Kindes aus der Gegend von Meran in keinem Zusammenhang mit einer Impfung steht.
Reinhold Holzer hatte bei einer Veranstaltung zum Thema Impfungen in St. Martin in Passeier am 19. September 2017 und später auch in den Medien erklärt, dass ein Kind aus der Gegend von Meran aufgrund schwerer Impfschäden ins Krankenhaus von Verona eingeliefert worden war. In der Folge habe der Südtiroler Sanitätsbetrieb gegen Holzer Anzeige wegen „Beunruhigung der Öffentlichkeit“ (i.e. Strafgesetzbuch Art. 658 „procurato allarme“) erstattet, da die von Holzer getätigte Behauptung jeder faktischen Grundlage entbehre, so die Position des Sanitätsbetriebes.
Die beiden vom Südtiroler Sanitätsbetrieb angeforderten und unabhängig voneinander erarbeiteten Dokumente der beiden Institutionen bestätigen nun eindeutig diese Position.
Zum einen, so das „Istituto Superiore di Sanità” seien der Tag der Impfung (11. August 2017) und der Tag mit den ersten Symptomen (4. September 2017) zeitlich zu weit voneinander entfernt, als dass es eine Verbindung geben könnte. Außerdem attestiert das „Istituto Superiore di Sanità” einen fehlenden Kausalitätszusammenhang, da das beim Kind aufgetretene Lyell-Syndrom, das zur Einlieferung geführt hat, nur in sehr seltenen Fällen und wenn, dann zeitnah zur Impfung auftritt.
Die italienische Agentur für Arzneimittelsicherheit (AIFA) kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass das beim Kind aufgetretene Lyell-Syndrom (Ablösungen der Epidermis) dem im Medikament enthaltenen Wirkstoff (Ibuprofen) geschuldet war. Das Medikament war dem Kind zu Hause verabreicht worden.