"Schuldzuweisungen sind zu spät und fehl am Platz"

Tod von Adan: “Geflüchtete Kinder haben Rechte”

Mittwoch, 11. Oktober 2017 | 11:06 Uhr

Bozen – Auch die Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter bezieht anlässlich des Todes des geflüchteten 13-jährigen Adan H. aus dem Irak, der am Wochenende in Bozen gestorben ist, Stellung.

Der geflüchtete junge Adan H. starb mit 13 Jahren. Kinder und Jugendliche haben Rechte, unter anderem ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben, alle Kinder, auch Adan. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtekonvention von 1989 verankert und wurden 2006 auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Daran erinnert die Kinder- und Jugendanwaltschaft in einer Aussendung.

“Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention sieht ausdrücklich vor, dass die Kinderrechte für alle Kinder und Jugendliche gleichwertig sind, also unabhängig von ihrer nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, unabhängig von Behinderung oder einem sonstigen Status des Kindes und seiner Eltern. Diskriminierung ist verboten. Außerdem steht in den Kinderrechten, dass Kinder für das, was Eltern machen, nicht bestraft oder diskriminiert werden dürfen.

Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention sagt außerdem, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen – auch Flüchtlingskinder mit und ohne Beeinträchtigung sind damit gemeint das Kindeswohl an erster Stelle steht: unabhängig von den Rechten der Erwachsenen.

Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt außerdem das Recht geistig oder körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben, das ihre Würde wahrt, ihre Selbständigkeit fördert und ihre aktive Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtert. Eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wirkt sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen als eine Belastung aus, die besondere Hilfe erfordert.

Artikel 22 sagt schließlich, dass Kinder und Jugendliche vom Staat Schutz erhalten müssen, unabhängig davon, ob sie alleine oder in Begleitung ihrer Eltern gekommen sind”, so die Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter.

 

Derzeit werde die Verantwortung für das Ableben des irakischen Jungen hin- und hergeschoben. “Die Schuldzuweisungen sind zu spät und fehl am Platz. Es gilt endlich zu handeln und Menschen – in erster Linie Minderjährige – würdig zu behandeln und unterzubringen. Südtirol kann das, es muss es nur wollen”, heißt es abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen