Themen bei der Fragestunde im Landtag

Toponomastik, Sanität und Isee

Dienstag, 09. April 2024 | 17:51 Uhr

Bozen – Um Fragen und Antworten zu verpflichtendem Kindergartenjahr und Pflichtimpfungen, Toponomastik, Sanität, Isee, Bauernfuhrpark, ausbleibenden Beiträgen für Bauern, Kinderimpfungen und Klimaplänen der Gemeinden ging es am Dienstag in der Aktuellen Fragenstunde im Landtag.

Aus dem Regierungsprogramm der Südtiroler Landesregierung gehe hervor, so Renate Holzeisen (Vita) in ihrer Anfrage mit dem Titel „Verpflichtendes Kindergartenjahr – Pflichtimpfungen“, dass das verpflichtende Kindergartenjahr umgesetzt werden soll. Dazu stellte die Abgeordnete folgende Fragen: Weiß man schon ab wann das verpflichtende Kindergartenjahr gelten soll? Ist es bereits für das Kindergartenjahr 2024/2025 vorgesehen? Was bedeutet dies für jene Kinder, die entweder zur Gänze oder teilweise nicht den in Italien vorgesehenen Pflichtimpfungen unterzogen wurden? Werden diese Kinder aus dem Besuch des Kindergartens ausgeschlossen?
Landesrat Philipp Achammer verwies u.a. darauf, dass die derzeit staatlich geltenden Impfbestimmungen weiterhin gelten würden. Es seien noch verschiedene Fragen zum verpflichtenden Kindergartenjahr zu klären, eine Umsetzung sei wohl zum Schuljahr 2025/26 möglich.

Renate Holzeisen (Vita) sagte u.a., sie sei gespannt, was die Landesregierung machen werde – Pflicht heiße Pflicht, das sei juristisch sehr klar. Sie empfehle, sich an die Bestimmungen anzulehnen, die bereits für die Pflichtschule gelten würden.

„Ortsnamen – Toponomastik“ war der Titel einer Anfrage von Harald Stauder (SVP): Die Paketmaßnahme zur Ortsnamensregelung in Südtirol harre seit Jahrzehnten einer Lösung, sagte der Abgeordnete. Trotz mehrerer erfolgsversprechenden Anläufe sei es bisher nicht gelungen eine endgültige, für alle Volksgruppen zufriedenstellende Lösung zu finden. 2012, bzw. 2017 hätten die letzten Versuche stattgefunden, einen auf Grundlage des effektiven Gebrauchs der jeweiligen Ortsnamen ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zu verabschieden. „Leider sind all diese Bemühungen an den kontroversen Standpunkten, sei es in der Bevölkerung, als auch in der Politik gescheitert“, so Stauder und stellte zum Thema folgende Fragen an die Landesregierung: Wie ist der Stand der Dinge in Sachen Ortsnamensregelung? Wie könnte ein lösungsorientierter Ansatz zur Ortsnamenregelung in Südtirol aussehen? Welche Schritte plant die Landesregierung hinsichtlich der Lösung der Ortsnamenproblematik in Zukunft zu unternehmen?

Landeshauptmann Arno Kompatscher erinnerte u.a. an die Versuche der Regelung in der Vergangenheit, etwa mit Landesgesetz und Durchführungsbestimmung, was jedoch nicht erfolgreich gewesen sei. Die Position der SVP sei nach wie vor, dass es eine Lösung im Sinne der Zweisprachigkeit brauche. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass alle deutsch- und ladinischsprachigen Namen amtlich werden sollten, alle tolomeischen Erfindungen, die nicht verwendet werden, sollten gestrichen werden. Man wolle weiterhin eine Durchführungsbestimmung auf den Weg bringen, es brauche dazu aber Konsens.

Am 10. Oktober 2023 – kurz vor den letzten Landtagswahlen – habe die Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns und damaligen Gesundheitslandesrates neue Richtlinien für die Vertragsverhandlungen des nicht-ärztlichen Personals im öffentlichen Gesundheitswesen genehmigt, sagte Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann „FSW“) in seiner Anfrage „Sanität 36 Stunden Woche und finanzielle Aufwertung“. In der darauffolgenden Kommunikation habe man die betroffene Berufssparte glauben lassen, dass der Lohnstreifen im kommenden Monat schon aufgebessert würde. Am Beispiel eines Krankenpflegers könnte das zu einem Plus von bis zu 751 Euro im Monat führen. Der Landeshauptmann habe dabei in Aussicht gestellt, dass man damit ein Niveau erreiche, um gegenüber Österreich und der Schweiz wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch sei die Rede von einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich gewesen, wobei diese Maßnahme bereits im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen sei und das Land Südtirol hier nur eine Angleichung vorzunehmen habe – damit allerdings in Verzug ist. Dies vorweg, richte der Abgeordnete folgende Fragen an die Landesregierung: Was ist der aktuelle Stand zu den obgenannten Verhandlungen? Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahmen fortgeschritten: haben die Angestellten bereits ihre Erhöhungen erhalten und in welcher Höhe? Was gedenkt der zuständige neue Sanitätslandesrat an weiteren Verbesserungen für die kommenden Jahre voranzubringen?

Landesrat Hubert Messner antwortete u.a., dass die Angestellten noch keine Erhöhungen erhalten hätten. Man sei in Verhandlungen, er habe angeboten, diese regelmäßig alle 14 Tage zu machen, um schnellstmöglich zu einem Abschluss zu kommen.

Mit der ISEE befasste sich eine Anfrage von Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit): Immer öfter, so der Abgeordnete, meldeten Bürger der Süd-Tiroler Freiheit Probleme mit der „ISEE“ zur Berechnung von Sozialleistungen wie dem Kindergeld. So ergebe sich beispielsweise für getrenntlebende Paare ― die nicht verheiratet waren ― die Problematik, dass das Elternteil, welches um Kindergeld ansuchen möchte, die Einkommenssituation des getrennten Partners vorlegen müsse. Andernfalls benötige man einen richterlichen Bescheid, für den um die 3.000 Euro zu bezahlen seien, was sich Betroffene oftmals nicht leisten könnten. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Wie bewertet die Landesregierung die obgenannte Problematik? Gibt es keine unkomplizierteren Möglichkeiten zur Berechnung?

Landesrätin Rosmarie Pamer führte u.a. aus, dass ihr die Thematik bekannt sei, die ISEE-Berechnung jedoch staatlich geregelt werde – das Land könne nicht davon abweichen, weil dann damit keine staatlichen Maßnahmen angesucht werden könnten. Die Landesrätin verlas eine umfangreiche schriftliche Antwort.

„8 Millionen für hochmodernen Bauernfuhrpark“ war der Titel einer Anfrage von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion): Mit Ministerialdekret Nr. 53263/2023 seien der Autonomen Provinz Bozen Finanzmittel aus dem staatlichen Aufbau- und Resilienzplan PNRR in Höhe von insgesamt 7.779.545,18 Euro zugewiesen worden, die für die Erneuerung des landwirtschaftlichen Fuhrparks verwendet werden müssten, erklärte der Abgeordnete. Mit Beschluss Nr. 1188/2023 habe die Südtiroler Landesregierung die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung der entsprechenden Beiträge bekanntgegeben. Seit dem 1. Februar 2024 könnten Gesuche über das SIAN-Portal eingegeben werden; die Einreichfrist ende bereits am 31. Mai. Dazu stellte Leiter Reber folgende Fragen: Wie viele Gesuche sind bis zum 3.4.2024 eingereicht worden? Wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser Projekte und Investitionen und wie hoch die gesamte beantragte Fördersumme? Wie viele dieser Gesuche wurden von landwirtschaftlichen Unternehmen mit Ateco-Kodex 01.41, 01.42 und 01.45 eingereicht? Wie viele von anderen landwirtschaftlichen Unternehmen?  Wie viele von landwirtschaftlichen Genossenschaften? Konnte das Landesamt eigenmächtig die Auswahlkriterien und die maximale Punktevergabe gemäß Anhang F des BLR Nr. 1188 festlegen oder wurden diese vom Ministerium oder einer anderen höheren Stelle vorgegeben? Wenn ja, von wem und um welche der einzelnen Kriterien sowie Bewertungspunkte handelt es sich?
Am 3. April seien 86 Gesuche aufgelegen, so Landesrat Luis Walcher u.a. Die Frist sei bis zum 31. Mai verlängert geworden, erst dann kenne man alle Daten. Stand 3. April könne man von 1,7 Millionen Euro ausgehen. Das Landesamt habe die Ausschreibungskriterien nicht eigenmächtig festlegen können, da es sich um Pnrr-Gelder handle, die italienweit nach gleichen Kriterien vergeben würden.

In letzter Zeit seien von mehreren Bauern finanzielle Schwierigkeiten gemeldet worden, bei allen fehle der größte Teil der EU-Gelder – Flächenprämie, Ausgleichszahlungen, Umweltprämie, Bioprämie usw., erklärte Paul Köllensperger (Team K) in seiner Anfrage mit dem Titel „Wo bleiben die Beiträge für die Bauern?“. Normalerweise käme im Oktober ca. 70 Prozent Anzahlung, aber heuer im April stehe das das gesamte Geld noch aus. Über die Gründe werde spekuliert – es wäre angebracht, hier Klarheit zu schaffen.  Man höre, es hänge v.a. am IT-System, wobei die involvierten Ämter – die bisher äußert effizient gewesen seien – alles Erdenkliche versuchten, aber unter den extremen Auflagen von EU und Rom ersticken würden. So werde scheinbar gefordert, per Satellit zu kontrollieren, ob eine Wiese gemäht sei. Der Aufwand für die Dokumentation sei der „helle Wahnsinn“. „Resultat ist jedenfalls, dass die Bauern die finanzielle Lücke selbst überbrücken müssen, oft mit Krediten bei der Bank“, so der Abgeordnete und ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Sind diese Probleme bestätigt? Welche Maßnahmen werden getroffen, um das Problem zu beheben? Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Auszahlung?

Landesrat Luis Walcher erklärte u.a., dass man am Beginn der neuen Programmperiode der Auszahlung sei – die EU-Gelder würden über Rom fließen, wo diese mit KI verarbeitet würden, die mehr Hürden auferlege als Hilfe sei. Man sei dabei, mit Rom die sich ergebenden Probleme zu klären. In den vergangenen Wochen seien einige Zahlungen gemacht worden, man hoffe, dass bis Mitte Mai alle Zahlungen getätigt werden könnten.

„Irreführende Aufforderung zur Kinderimpfung durch den Südtiroler Gesundheitsbetrieb“ war der Titel einer Anfrage von Renate Holzeisen (Vita), in der die Abgeordnete folgende Fragen an die Landesregierung stellte: Ist Ihnen bekannt, dass die im laufenden Jahr 2024 den Eltern zugestellten „einmaligen Aufforderungen“ zu den Kinderimpfungen keinen Unterschied zwischen den derzeit vom italienischen Staat – übrigens im Gegensatz zu unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz – vorgesehenen Pflichtimpfungen und den nur empfohlenen Impfungen macht, während in den 2019 zugesandten Aufforderungen diese für eine rechtlich korrekte Information und Aufforderung notwendige Unterscheidung noch gemacht wurde? Aus welchen Gründen weist der Südtiroler Sanitätsbetrieb nicht mehr in diesen Aufforderungsschreiben ausdrücklich darauf hin, welche Impfungen nur empfohlen sind? Wer hat die Anweisung zu dieser auch rechtlich höchst bedenklichen Änderung gegeben? Wie wollen Sie vorgehen, um diese irreführenden Mitteilungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes an die Eltern abzustellen bzw. für eine korrekte Information der Eltern zu sorgen?
Es sei ihm bekannt, so Landesrat Hubert Messner u.a., dass der letzte Brief nicht mehr zwischen Pflicht- und empfohlenen Impfungen unterscheide – dies sei für den Entscheidungsprozess irreführend gewesen. Alle Kinder und Jugendlichen in Südtirol erhielten einen Brief über die Impfungen. Alle Fragen bezüglich der Impfungen würden in den Ambulatorien durch geschultes Fachpersonal beantwortet. Er sei der Meinung, dass ein persönliches und klärendes Gespräch zwischen Fachpersonal und Eltern sinnvoller sei als eine schriftliche Aufklärung.

Renate Holzeisen (Vita) bemängelte u.a. eine fehlende Transparenz im Südtiroler Sanitätsbetrieb. Die Eltern hätten Anrecht auf die Information, man könne keine Aufforderungen ohne Information verschicken.

Mit der Frage „Hat jede Gemeinde einen Klimaplan?“ befasste sich eine Anfrage von Madeleine Rohrer (Grüne): Der Klimaplan des Landes schreibe den Gemeinden eine ganz besondere Rolle zu „da zahlreiche Maßnahmen sowohl gegenwärtig als auch in der Zukunft in ihrem politischen und administrativen Kompetenzbereich liegen. Der vorliegende Klimaplan dient daher als Orientierung; an ihm können die Strategien und insbesondere die Klimapläne auf Gemeinde- und Bezirksebene ausgerichtet werden“, zitierte die Abgeordnete und richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie werden die Gemeinden durch das Land bei der Erstellung ihrer Klimapläne unterstützt? Erhalten die Gemeinden einen finanziellen Beitrag? Wenn ja, welche Gemeinden und Bezirksgemeinschaften haben seit September 2022 einen Beitrag in welcher Höhe erhalten? Wenn ja, müssen diese Klimapläne den Zielen des Klimaplans Südtirol 2040 entsprechen?  Welche zusätzlichen Anreize plant die Landesregierung für das laufende Jahr zur Erstellung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzpläne? Hat die Koordinationsstelle Klimaplan oder eine andere Stelle/Person innerhalb der Landesverwaltung Kenntnis darüber, welche Gemeinden bereits einen Klimaplan haben? Wenn nein, warum nicht? Welche Gemeinden in Südtirol haben bereits einen Klimaplan?

Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte u.a., dass die Unterstützung der Gemeinden für die Umsetzung des Klimaplans unerlässlich sei. Das Land gewähre den Gemeinden Beiträge von höchstens 80 Prozent der Kosten für die Ausarbeitung der Klimapläne. Der LH verlas eine Auflistung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die bereits Beiträge erhalten haben. Es gebe bereits 61 Klimagemeinden, 33 weitere Gemeinden würden darauf hinarbeiten, Klimagemeinde zu werden.

Präsident Arnold Schuler wies darauf hin, dass man – wie zu Beginn der Sitzung beschlossen – die Aktuelle Fragestunde mit weiteren Anfragen an Landesrat Daniel Alfreider fortsetzen würde. Dann ging man zur Behandlung weiterer institutioneller Tagesordnungspunkte über.

Von: luk

Bezirk: Bozen

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