Für Erhalt der italienischsprachigen Namen

Toponomastik: Wissenschaftler appellieren wieder an Mattarella

Dienstag, 14. Februar 2017 | 11:06 Uhr

Bozen – Im Streit um die Ortsnamen in Südtirol appellieren wieder 50 Uniprofessoren an Staatspräsident Sergio Mattarella. Sie setzen sich für den Erhalt der italienischen Ortsnamen in Südtirol ein.

Bereits im Herbst hatten die Wissenschaftler aus Italien und dem Ausland einen Brief an den Staatspräsidenten geschrieben.

Nun folgte ein neuerlicher Appell an Mattarella: Er solle keiner politischen Lösung der Ortsnamenfrage in der Sechserkommission zustimmen.

FH: „Welchen Wert hat eigentlich das Völkerrecht?“

Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, bezeichnet das Feilschen um die Listen der Ortsnamen politisch als beschämend und kulturell als Banausentum. Ortsnamen seien Denkmäler der Sprach- und Siedlungsgeschichte eines Volkes und als solche in besonderer Weise schützenswert. Auf keinen Fall verdienten es die Ortsnamen als Verhandlungsgegenstand oder gar als Tauschobjekt für parteipolitische Gegengeschäfte behandelt zu werden.

„Für die Lösung der Ortsnamenfrage braucht es einen kulturellen Ansatz und eine objektive Grundlage. Das Völkerrecht bietet zwar bescheidene Ansätze, wird von den Staaten jedoch meist ignoriert. Anstatt Gradmesser und Orientierung für allgemeingültige Lösungen zu sein, ist das Völkerrecht derzeit sprichwörtlich für die Fische. Nur fehlende allgemeingültige Regeln lassen es zu, dass sich nun Professoren aus aller Welt an den italienischen Staatspräsidenten wenden, um die italienischen Ortsnamen in Südtirol zu schützen. Tolomei wird’s im Nachhinein freuen, aus politischer Sicht ist das eine unzulässige Einmischung und kulturell ein Frevel. Die Toponomastik gehört in den Landtag, denn der hat dafür die Zuständigkeit. Eine Abkürzung über die Sechserkommission und die Umgehung des Landtages sind nicht zulässig. Das entsprechende Landesgesetz behängt bekanntlich beim Verfassungsgerichtshof. Sollte dieser das Landesgesetz verwerfen oder als verfassungswidrig erklären, wäre eine Befassung der UNO angebracht. Die anhaltende Blockade kann aus meiner Sicht nur über das Völkerrecht auflösen, sofern man eine Lösung anstrebt, die nicht parteipolitischen Kompromissen unterliegt, sondern die sprachwissenschaftliche und kulturelle Parameter berücksichtigt“, so Leitner.

“Jawoll: Erniedrigung der italienischen Kultur!”

Die Unterzeichner des Appells für den Erhalt der so genannten italienischen Toponomastik in Südtirol („Alto Adige“) sprechen von einer „Erniedrigung der italienischen Kultur“, wenn „Tausende“ so genannte italienische Ortsnamen aus dem amtlichen Gebrauch entfernt werden.

Für Cristian Kollmann, Toponomastikexperte der Süd-Tiroler Freiheit, wird mit dieser Aussage eines deutlich: „Von Erniedrigung der italienischen Kultur kann in der Tat die Rede sein, doch aus einem anderen Grund: Für die Erniedrigung der italienischen Kultur machen sich die Unterzeichner selbst verantwortlich, weil sie ein so großes Kulturverbrechen wie die tolomeisch-faschistische und pseudoitalienische Toponomastik als Kulturgut reinterpretieren und verteidigen. Damit handeln diese Personen keineswegs im Auftrag der Wissenschaft, sondern lassen sich von einer sprachchauvinistischen Ideologie leiten und entlarven sich als nicht besonders kulturaffin. Für eine so bedeutende Kulturnation wie Italien ist es ein beschämendes Armutszeugnis, wenn historisch nicht fundierte und manipulative Ortsnamen mit authentischen und seit Jahrhunderten tradierten Ortsnamen auf eine Stufe gestellt werden. Politiker und Wissenschaftler müssen endlich damit aufhören, unseren italienischen Mitbürgern zu unterstellen, dass sie ihre kulturelle Identität auf einer parallelen Scheinwelt aufbauen müssen, die bis heute die Sprachgruppen spaltet und gegen den Frieden gerichtet ist!“

Von: luk