Von: ao
Bozen – „Zum herrschenden Asylchaos im Land müssen Fragen, unangenehme Fragen, gestellt werden“, betont die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, in einer Aussendung einleitend. Das Phänomen von Urlaubsreisen durch anerkannte „Flüchtlinge“ in das jeweilige Herkunftsland dürfe nicht länger unberücksichtigt werden. “Die Landesregierung schweigt jedoch und gibt sich unwissend, obwohl mit Nachdruck eine nach der anderen Flüchtlingsunterkunft in Südtirol eröffnet wird.”
„Sobald Personen aus Drittstaaten in den Genuss des Status als „anerkannter Flüchtling“ kommen, ist immer wieder zu beobachten, dass diese aus Urlaubszwecken zurück in ihr Herkunftsland reisen. Der Asylstatus wird damit missbraucht und ad absurdum geführt. Es ergibt keinen Sinn, wenn ein Flüchtling im Schutzstatus zurück ins Land – in dem er angeblich verfolgt wurde – reist“, erläutert Mair und übt harsche Kritik an dieser Praxis.
„Das Beispiel Schweiz zeigt welche grotesken Ausmaße der Asylmissbrauch angenommen hat. Allein zwischen den Jahren 2010 und 2014 wurden in der Schweiz 46.213 Gesuche für Auslandsreisen von Flüchtlingen und Asylwerbern eingereicht und fast ausnahmslos bewilligt. Die Flüchtlinge agieren in vielen Fällen als willige Devisenbeschaffer ihrer Herkunftsländer. Die bezogene Sozialhilfe wird zu einem Teil in das Land, aus dem die Schutzbedürftigen anscheinenden geflohen sind, überwiesen“, schildert die freiheitliche Landtagsabgeordnete.
„Die Südtiroler Landesregierung verschließt die Augen und Ohren und kann unter dem Vorwand der „Nichtzuständigkeit“ keine Auskünfte erteilen. Dies kann so nicht hingenommen werden, denn die Südtiroler Bürger haben ein Recht auf Information, was im Zuge des Asylchaos im Land vor sich geht. Wenn die Landesregierung gegenüber der Bevölkerung mit offenen Karten spielen will, wird sie bei den staatlichen Stellen intervenieren und die entsprechenden Informationen einholen müssen“, wettert Ulli Mair.
„Dem Asylmissbrauch ist mit voller Härte zu begegnen. Derartige Vorfälle dürfen weder geduldet noch verschleiert werden. „Flüchtlingen“, die im Land, aus dem sie geflohen sind, Urlaub machen, ist umgehend der Asylstatus zu entziehen und mit einem weiteren Einreiseverbot zu belegen“, unterstreicht Ulli Mair abschließend.