Von: mk
Bozen – Auf Antrag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat sich die Landesregierung heute in mehreren Beschlüssen mit der konkreten Umsetzung des Landesgesetzes “Raum und Landschaft” befasst. So wurden das neue Kollegium für Landschaft sowie die Prüfungskommissionen des Bewertungsverfahrens zur Eintragung in Verzeichnisse der Sachverständigen ernannt. Auch die Vergütungen für die Mitglieder der Gemeindekommissionen Raum und Landschaft wurden festgelegt.
Kollegium für Landschaft 2021-23 steht
Rekurse zu landschaftlich-ästhetischen Fragestellungen werden künftig vom neuen Kollegium für Landschaft unter dem Vorsitz von Stephan Marx behandelt. Die Landesregierung hat heute – wie vom Landesgesetz “Raum und Landschaft” vorgesehen – die Mitglieder für das Kollegium namhaft gemacht. Es ist bei der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung angesiedelt und bleibt für die Dauer von drei Jahren – März 2021 bis Dezember 2023 – im Amt.
Gegenstand des Rekurses vor dem Kollegium für Landschaft sind die landschaftsrechtliche Genehmigung mit Auflagen oder deren Ablehnung sowie die Baugenehmigung mit Auflagen aus architektonischen, landschaftlichen und ästhetischen Gründen oder deren Ablehnung auf Gemeindeebene. Rein urbanistische Fragestellungen sind hingegen direkt vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen. “Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Anträge um eine landschaftsrechtliche Genehmigung vom Kollegium für Landschaft überprüfen zu lassen, bevor sie den Rechtsweg beschreiten”, erklärt dazu Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Das Kollegium setzt sich aus fünf Fachexperten zusammen: dem Vorsitzenden Stephan Marx – ausgewählt aus einem Dreiervorschlag der Architektenkammer – (Stellvertreter Lukas Tammerle), dem Sachverständigen für Raumordnung Ulrich Weger (Ersatzmitglied Wolfgang Thaler), dem Sachverständigen für Landschaftsschutz Giacomo Barducci (Ersatzmitglied Carlo Trentini), aus der Sachverständigen für geschichtliches, künstlerisches und ethnographisches Erbe Karin Dalla Torre (Ersatzmitglied Heidrun Schroffenegger) und aus Angelika Aichner, Sachverständige der Landesabteilung Forstwirtschaft (Ersatzmitglied Ruth Messner, Landesabteilung Landwirtschaft).
Sachverständigenverzeichnisse: Prüfungskommissionen ernannt
Die vom Landesgesetz “Raum und Landschaft” vorgesehene Gemeindekommission Raum und Landschaft setzt sich neben der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aus weiteren sechs Fachexperten zusammen. Diese Kommissionsmitglieder können die Südtiroler Gemeinden aus dem Verzeichnis der Sachverständigen auswählen, das in acht Abschnitte unterteilt ist: Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Land- und Forstwirtschaft und Naturgefahren. Für die Eintragung ist das Bestehen eines Bewertungsverfahrens nötig.
Die Landesregierung hat heute auch die Prüfungskommissionen für die Abschnitte Raumordnung, Natur und Landschaft ernannt. “Mit dieser Maßnahme hat nun auch eine Generation junger Fachexperten die Möglichkeit, sich ins Sachverzeichnis eintragen zu lassen”, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. “Die Gemeinden ihrerseits können ihre Kommission mit einer hohen fachlichen Kompetenz und unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung besetzen.”
Gemeindekommission für Raum und Landschaft: Vergütung festgelegt
Die Landesregierung hat heute mit 75 Euro pro Stunde plus Nebenkosten auch die Vergütung der Mitglieder der Gemeindekommission Raum und Landschaft festgelegt. Die Vergütungen werden auf Grundlage der effektiv aufgewendeten Zeit für die Begutachtung berechnet.
Die Gemeindekommission Raum und Landschaft wird vom Gemeinderat für die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderats bestellt und steht der Gemeinde in Fragen der Raumentwicklung und der Landschaftsveränderung beratend zur Seite. “Ich bin sicher, dass diese Vergütung auch gerechtfertigt ist”, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. “Die Fachkompetenz steht im Vordergrund. Die neue Zusammensetzung der Kommissionen wird die Diskussionen über Bauen und Entwicklung vor Ort im positiven Sinn verändern.” Die Gemeindekommission gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab. Die Genehmigung für die Planung und die Projekte erteilt hingegen der Bürgermeister.