Von: luk
Rom/Bozen – Nach dem Abschuss einer Taube in Bozen warnt Senatorin Julia Unterberger (SVP) vor einem weit verbreiteten Problem: Misshandlungen und illegale Tötungen von Vögeln seien keine Einzelfälle, insbesondere im Frühjahr würden sogar Nester samt Eiern und Jungvögeln entwendet, um sie als lebende Lockvögel für die Jagd zu nutzen. „Das Verhalten ist zwar verboten, doch die aktuellen Sanktionen greifen offenbar nicht ausreichend“, so Unterberger.
Die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat hat daher eine Reihe von Änderungsanträgen zum Gesetzesentwurf über Straftaten gegen Tiere eingebracht, der derzeit im Justizausschuss behandelt wird. Geplant ist unter anderem eine Verschärfung der Strafen für Verstöße gegen das Abschussverbot von Vögeln, wie es im staatlichen Rahmengesetz Nr. 157/1992 vorgesehen ist.
Weitere Vorschläge Unterbergers betreffen ein generelles Jagdverbot auf Singvögel sowie ein Verbot der Verwendung lebender Lockvögel. Letzteres solle nicht nur Tierleid verhindern, sondern auch den illegalen Handel mit Jungvögeln eindämmen.
Unterberger kritisiert zudem die bestehende Rechtslage in Italien: Diese sei lückenhaft und habe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nach sich gezogen. Beanstandet werde insbesondere, dass Regionen Ausnahmen beim Fang und Abschuss von Vögeln in Schutzgebieten oder während der Schonzeit zulassen können. Auch die Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten sei trotz EU-Verbots teilweise erlaubt.
„Der Tierschutz ist seit 2022 in der Verfassung verankert. Es ist höchste Zeit, dass die staatliche Gesetzgebung dem Rechnung trägt“, betont die Senatorin abschließend.
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