Von: luk
Rom – Vor weniger als einem Jahr hat das Parlament beschlossen, den Tag des Heiligen Franziskus zum Nationalfeiertag zu erklären. Dieses Gesetz steht jedoch im klaren Widerspruch zur franziskanischen Botschaft: Es betrachtet die Umwelt als eine auszubeutende Ressource und liberalisiert insbesondere die Jagd auf Vögel. So äußerte sich im Plenum die Senatorin und Präsidentin der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, zum neuen Jagdgesetz.
„Gegen Italien läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der unzureichenden Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie. Die illegale Jagd auf Vögel ist weiterhin weit verbreitet. Laut Lipu fallen jedes Jahr rund fünf Millionen Vögel der Vogeljagd zum Opfer, darunter auch 98 vom Aussterben bedrohte Arten. Hinzu kommen die Folgen des Klimawandels: Daten des Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2025 zeigen einen Rückgang der Vogelbestände in landwirtschaftlichen Gebieten um 30 bis 50 Prozent. Warum wird die Jagd auf bereits durch den Klimawandel und den Verlust ihres Lebensraums stark belastete Arten weiter liberalisiert? Nur, um der Lobby der Vogeljäger entgegenzukommen? Oder um jene zufriedenzustellen, die Singvögel weiterhin als Delikatesse betrachten? Laut Legambiente gelangen jedes Jahr zwischen ein und zwei Millionen Vögel auf den Markt – als Lebendköder oder auf die Speisekarte in Norditalien. Trotz bestehender Verkaufsverbote wird die Gesetzgebung umgangen, und die Kontrollen sind äußerst schwierig”, so die SVP-Senatorin.
“Wir Südtiroler und Südtirolerinnen wissen das gut. In unseren Obstplantagen halten Landwirte, Jäger und Forstbeamte während der Brutzeit regelrechte Schutzwachen, um den Nesträubern das Handwerk zu legen. Oft handelt es sich bei letzteren um dieselben Personen, die Jahr für Jahr wiederkehren. Das zeigt, dass die Strafen für diese Vergehen immer noch viel zu milde sind. Auch die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Erhöhung der Geldbußen ist unzureichend. Vielmehr sollte die Jagd auf Singvögel gänzlich verboten werden, wie es bereits in mehreren europäischen Ländern der Fall ist, unter anderem in Deutschland seit 1979 und in Österreich seit 2005. Mit diesem Gesetz hingegen soll die Tradition als Begründung für eine Ausnahme von der EU-Vogelschutzrichtlinie eingefügt werden. Doch auch Wilderei wird häufig mit Tradition gerechtfertigt. Zur Tradition zählt auch der Einsatz geblendeter Singvögel als Lockvögel oder Fallen, in denen die Vögel nach langem Leiden verenden. Solche Traditionen verdienen selbstverständlich keinen Schutz. Es handelt sich um grausame Praktiken aus einer Vergangenheit, die endgültig überwunden werden sollte. Dieses Gesetz geht in die falsche Richtung. Es widerspricht dem Geist des Artikels 9 der Verfassung und steht im Gegensatz zu den europäischen Vorgaben. Vor allem ist es eines Landes, das den Heiligen Franziskus als Schutzpatron hat, nicht würdig”, so Unterberger abschließend.




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