Von: Ivd
Rom/Bozen – „Gestern hat der Ministerrat den Gesetzentwurf zu den pflegenden Angehörigen verabschiedet. Wie bereits bei den familienpolitischen Maßnahmen des letzten Haushaltsgesetzes sind die vorgesehenen Maßnahmen zwar inhaltlich sinnvoll, jedoch so unzureichend finanziert, dass sie kaum eine reale Verbesserung für die Betroffenen bewirken.“ Das erklärte die Vorsitzende der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, in einer Mitteilung.
„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass pflegende Angehörige, die mit der betreuten Person zusammenleben, mindestens 91 Stunden pro Woche Pflege leisten und über ein Jahreseinkommen von höchstens 3.000 Euro, sowie einen ISEE von maximal 15.000 Euro verfügen, einen vierteljährlichen Beitrag in Höhe von 1.200 Euro erhalten.
Auf symbolischer Ebene stellt dies einen Fortschritt dar. Pflegende Angehörige werden als Teil des Wohlfahrtssystems anerkannt und erhalten damit erstmals einen Anspruch auf eine staatliche finanzielle Unterstützung.“
„Auf praktischer Ebene bleibt die Wirkung des Gesetzentwurfs jedoch äußerst begrenzt. Die Zugangskriterien sind derart restriktiv, dass die große Mehrheit jener Menschen ausgeschlossen wird, die Familienangehörige pflegt. Dabei handelt es sich, wie bekannt, überwiegend um Frauen, die gezwungen sind, Einkommen und berufliche Perspektiven aufzugeben und später erhebliche Schwierigkeiten haben, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Die langfristigen Folgen dieser Entscheidungen zeigen sich häufig noch viele Jahre später, insbesondere aufgrund fehlender durchgehender Beitragszahlungen ins Pensionssystem.“
„Die Hoffnung ist, – so die SVP-Senatorin abschließend – dass das Gesetz im weiteren parlamentarischen Werdegang noch verbessert wird, insbesondere in Bezug auf die finanziellen Mittel und die Zugangskriterien. Andernfalls droht es, lediglich eine verpasste Chance zu bleiben.“




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