Von: Ivd
Rom – „Früher wurde im Strafrecht der Verweis auf Frauen dazu benutzt, Strafen zu mildern – etwa im Fall von Ehrenmorden oder Wiedergutmachungsehen. Mit diesem Gesetz wird die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, mit der Höchststrafe geahndet: lebenslange Haft. Das ist ein epochaler Schritt – eine kopernikanische Wende im Strafrecht“, so die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, im Plenum.
„Die Einführung der eigenständigen Straftat des Femizids ist ein klares Signal: Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind, ist ein Verbrechen, das unsere Gesellschaft nicht länger tolerieren wird. Die neue Straftat ermöglicht es, Auslegungszweifel und umstrittene Rechtsprechungen zu überwinden. Das jüngste Beispiel sind die 75 Messerstiche auf Giulia Cecchettin, die nicht als Grausamkeit, sondern als Unerfahrenheit gewertet wurden.“
Unterberger weiterhin: „Allzu oft haben wir Urteile erlebt, in denen fragwürdige Begründungen, wie das Fehlen von Vorstrafen, das junge Alter des Täters oder ein patriarchalischer kultureller Hintergrund, als mildernde Umstände gewertet wurden. Dadurch wurde die Schwere der Tat relativiert und eine verzerrte Darstellung begünstigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien bereits wegen der Verwendung sexistischer Stereotype verurteilt.
Zum ersten Mal wird nun das Motiv einer Tötung – der Hass gegen Frauen – zu einem zentralen Bestandteil des Straftatbestands. Die Urteile müssen künftig deutlich machen, was es bedeutet, Frauen ihre Autonomie zu verweigern. Das verpflichtet alle – RichterInnen, JournalistInnen, die öffentliche Meinung – dazu, sich mit Begriffen wie weibliche Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Diskriminierung auseinanderzusetzen.“
Abschließend fügt die Senatorin hinzu: „Auch die Medien sind gefordert, ihre Berichterstattung zu überdenken und irreführende Schlagzeilen wie ‚Familientragödie‘ oder ‚Eifersuchtsdrama‘ zu vermeiden. Es ist ein starkes Zeichen, dass der Senat dieses Gesetz einstimmig verabschiedet hat.“
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