Von: luk
Bozen – Heute Morgen wurde im Landtag die Debatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 56/20 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher) – wieder aufgenommen.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) kritisierte eine Pressemitteilung von LR Alfreider, in der dieser die Streichung der Fahrradförderung aus dem Gesetzentwurf mit der Ablehnung durch den Landtag begründe. Es sei die Mehrheit, die den Passus streichen wolle, der Landtag habe sich dazu noch nicht geäußert. Urzì äußerte zudem Zweifel zur Finanzierung des ORF durch das Land.
Hanspeter Staffler (Grüne) erinnerte daran, wie im Gesetzgebungsausschuss die Förderung der Fahrräder begründet wurde: Man wollte die Förderung, die der Staat nur für Bozen vorsah, auf die anderen Gemeinden ausdehnen. Es sei richtig, vor allem auf den Ausbau des Radwegenetzes zu setzen, ohne den Passus bleibe aber eine Ungleichbehandlung zwischen Stadt und Land.
Josef Unterholzner (Team K) zeigte sich mit der Streichung einverstanden. Die Bürger hätten schon ein Fahrrad pro Kopf. Besser sei eine Investition in die Infrastruktur.
Helmuth Renzler (SVP) zeigte Verständnis für das Argument, gab aber zu bedenken, dass die staatliche Förderung nur Bozen betreffe. Es habe keinen Sinn, Bozen zu fördern und Leifers, die Schlafstadt von Bozen, nicht. Es stimme aber, dass eine solche Förderung die Preise nach oben treibe. Die Förderung der Infrastruktur wäre jedenfalls sinnvoller.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) kritisierte das widersprüchliche Verhalten der Mehrheit. Die Nachfrage sei sehr hoch. Das Ministerium habe 200 Mio. dafür bereitgestellt.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) zeigte ebenfalls kein Verständnis für die Streichung. Das Land sehe bereits eine Förderung für die alternative Mobilität vor, daher hätte die Förderung für Fahrräder gut hineingepasst.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah die Fahrradmobilität grundsätzlich positiv. Es gebe aber dringendere Ausgaben. Viele würden noch auf das Geld aus der Lohnausgleichskasse warten. In vielen Gegenden sei das Fahrrad keine Alternative.
In der Phase 2 müsse man vor allem auf die Bedürfnisse der Bürger eingehen, und diese würden sich schnell ändern, meinte Franz Locher (SVP). Jetzt müsse man aus der Situation das jeweils beste machen. Er sei begeistert von der Elektromobilität, das habe Zukunft. Aber der Zeitpunkt sei nicht der richtige, jetzt habe man ganz andere Probleme zu lösen: Arbeitslosengeld, Lohnausgleich usw.
Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) begründete die Verkürzung der Planungsfristen zum Raumordnungsgesetz auf 60 Tage mit den anstehenden Gemeindewahlen. Die Kürzung wäre aber auch unabhängig davon sinnvoll. Falls sich die Gemeindewahlen verschieben würden, würde die Zeit zu knapp. Es sei im Grunde alles da, damit das neue Gesetz starten könne.
Magdalena Amhof (SVP) unterstrich die Bedeutung dieser Bestimmung, die den Menschen Sicherheit gebe. Es sei eine Unsicherheit zu spüren, wie es bei Neuem oft vorkomme, aber es sei richtig, diesen Schnitt zu machen. Das Gesetz sei fertig und müsse nun in Kraft treten. Zur Fahrradförderung erklärte Amhof, dass es im ursprünglichen Text immer um Alltagsräder gegangen sei, nicht um superschicke Bikes.
Mit der Terminänderung in der Urbanistik schaffe man wieder eine Grauzone, meinte Peter Faistnauer (Team K). Er plädierte dafür, dass das neue Gesetz mit 1. Jänner in Kraft tritt. Die Planer befürchteten, immer einen Anwalt dabei haben zu müssen. Es gebe noch vieles an diesem Gesetz zu klären.
Alle müssten sich mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen, und das würden sie auch schaffen, meinte Maria Hochgruber Kuenzer. Man rede vom Neustart in Südtirol, auch dies könne ein Neustart sein. Das Unbehagen bestehe weniger wegen des neuen Gesetzes, sondern wegen der Krise. Sollte es wegen der Wahlen nötig sein, dann werde man eine weitere Verlängerung der Kommissionen beschließen.
Kontroversen seien in der Urbanistik üblich, meinte Helmut Tauber (SVP). Nun brauche es aber wieder Ruhe, um den Neustart wagen zu können. Der Trend zur E-Mobilität sei bereits da, man könne ihn durch geeignete Infrastrukturen noch verstärken. Tauber erinnerte an den Beschluss des Dreierlandtags für eine Förderung des Kombiverkehrs, der auch für die Touristen interessant sei. Es gebe auch andere Notwendigkeiten, daher sei die E-Bike-Förderung zweitrangig.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah im neuen Urbanistikgesetz eine Anomalie: Das verspätete Inkrafttreten sei ungewöhnlich. Hochgruber Kuenzer müsse jetzt die Last eines Gesetzes tragen, das nicht von ihr stamme. Es werde am 1. Juli in Kraft treten, und man sollte wenigstens die Schäden reduzieren. Viele Gemeinden hätten ihre Zweifel geäußert und fragten, ob die Bauordnungen in der Übergangszeit in Kraft blieben. Nur eine Pilotgemeinde habe ihre Vorbereitungsarbeiten abschließen können. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sei durch 189 Änderungsanträge im Gesetzgebungsausschuss verunstaltet worden, dann durch 50 im Plenum – ein Überfall auf die Postkutsche durch die Lobbys. Am 1. Juli werde das neue Gesetz zwei alte abschaffen, aber in Wirklichkeit würden nur die Übergangsbestimmungen in Kraft treten, ein einziger Artikel.
Franz Locher (SVP) verteidigte die Übergangsbestimmung. Damit könne der alte Gemeinderat die Arbeiten im September abschließen, während der neue mit dem neuen Gesetz beginnen könne. Hochgruber Kuenzer habe sich gut in die Materie eingearbeitet, das sei überraschend gewesen. Die Urbanistik sei keine leichte Materie, und jetzt sei der richtige Zeitpunkt, dies anzugehen. Das Ziel sei, den Gemeinderäten und Ausschüssen die Entscheidung zu übertragen. Dass es Ängste gebe, sei normaler, aber deswegen könne man den Start nicht immer wieder hinausschieben. Das Raumordnungsgesetz werde nie fertig sein, es werde auch danach noch Änderungen geben.
LH Arno Kompatscher präzisierte, dass Locher die Äußerung über Kuenzer sicher nicht abwertend gemeint habe. Er erläuterte dann einige Posten bei den Verbindlichkeiten außer Etat. Da gehe es um Software für psychologische Tests der Berufsberatung, um Dienste für das Trevi-Zentrum und die Sprachenmediathek Meran sowie um die Finanzierung von Südtirol Heute. Hier habe das Timing bei der Verpflichtung gefehlt. Zur Vorbereitung des Urbanistikgesetzes habe an 180 Sitzungen teilgenommen, an rund einem Viertel aller Sitzungen, es sei drei Jahre lang mit Gemeinden, Technikern und Verbänden diskutiert worden. In Österreich und Deutschland sei ein verzögertes Inkrafttreten üblich, damit man sich einarbeiten könne. Auch Südtirol habe nun diese Frist eingeräumt. Bauchschmerzen gebe es bei Neuregelungen immer, aber eine weitere Verzögerung sei nicht zu rechtfertigen. Einiges an Information werde man noch bieten müssen, aber viele Fragen, die jetzt aufgeworfen würden, seien längst beantwortet. Kompatscher ersuchte um mehr Sachlichkeit in dieser Materie. “Lieber umdenken als nicht denken”, meinte Kompatscher zur Fahrradförderung. Alle seien davon überzeugt, dass die Fahrradmobilität zu fördern sei. Die Händler meldeten eine noch nie dagewesene Nachfrage, und Mitnahmebeiträge sollte es in der Wirtschaftsförderung nicht geben, da stehe auch die EU dagegen.
Franz Locher präzisierte in persönlicher Angelegenheit, dass er niemandem zu nahetreten wollte, und unterstrich, dass er Kuenzers Arbeit sehr schätze.
Mit 17 Ja und 16 Nein wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.
Nach der Generaldebatte nahm der Landtag die einzelnen Artikel des Landesgesetzentwurfs Nr. 56/20 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen – in Augenschein.
Art. 1 betrifft die Rechtmäßigkeit der Verbindlichkeiten außer Etat und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung an der beiliegenden Ausgabentabelle genehmigt.
Art. 2 betrifft die Vergütung der Covid-Expertenkommission und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 2-bis betrifft die Förderung der Fahrradmobilität.
Auf Antrag von LH Kompatscher wurde dieser Artikel mit 25 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltung gestrichen.
Art. 2-ter enthält die Verkürzung der Fristen für Gutachten zur UVP und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 2-quater sieht eine Kostenvergütung für Covid-Schutzausrüstung vor und wurde mit einer von Gerhard Lanz vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 2-quinquies sieht die Vorverlegung der Termine zum bestehenden Raumordnungsgesetz vor.
Peter Faistnauer forderte, dass das neue Raumordnungsgesetz erst am 1. Jänner in Kraft tritt. Der Antrag wurde mit 7 Ja, 17 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, acht Nein und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 3 enthält die Finanzbestimmung und wurde mit einem Ersetzungsantrag von LH Kompatscher genehmigt.
Art. 4 legt das Inkrafttreten fest und wurde ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 17 Ja, fünf Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Carlo Vettori (Alto Adige Autonomia) zog seinen Beschlussantrag zur Unterstützung von Handelsbetrieben in peripheren Stadtvierteln zurück. Er sei im Lichte der Krise zu überarbeiten.
Die anderen Beschlussanträge der Mehrheit (Kinderbetreuung, Netiquette) wurden auf Antrag der Einbringer vertagt.
Präsident Noggler schloss die Sitzung um 12.35 Uhr.
Der Landtag tritt am 30. Juni wieder zusammen.