Von: mk
Bozen/Trient – Die Urteil des italienischen Verfassungsgerichts, das ein drittes Mandat für den Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti verbietet, sorgt auch in Südtirols Politikwelt für hochgezogene Augenbrauen. Landeshauptmann Arno Kompatscher äußerte sich besorgt über möglicherweise weitreichende Konsequenzen für die Sonderautonomien in Italien. Gleichzeitig betonte er, dass man die offizielle Urteilsbegründung abwarten müsse.
Kompatscher machte laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Ansa deutlich, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts zwar seinen Trentiner Amtskollegen Fugatti betreffe, jedoch keinen direkten Zusammenhang mit der aktuellen, im Parlament zur Genehmigung stehenden Reform des Südtiroler Autonomiestatuts habe. Vielmehr gehe es um eine grundsätzliche Frage der Autonomie in Italien.
Der Südtiroler Landeshauptmann warnte vor einer besorgniserregenden Interpretation: „Wenn das Verfassungsgericht am Ende erklären würde, dass jede staatliche Norm automatisch zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Rechtsordnung wird, dann hätten wir ein ernstes Problem. Das hieße, dass das Verfassungsgericht keine Autonomie zulassen will. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Parlament, nicht beim Verfassungsgerichtshof.“
Hoffnung auf „speziellen Fall“
Kompatscher skizzierte jedoch auch eine zweite, für die Autonomien weniger bedrohliche, mögliche Lesart des Urteils. Er vermutet, dass das Gericht argumentieren könnte, das passive Wahlrecht sei ein derart fundamentaler Pfeiler der Demokratie sei, der in keiner Region unterschiedlich geregelt werden dürfe.
„Wenn das Gericht sagt, das passive Wahlrecht ist so wichtig, dass es ein allgemeiner Organisationsgrundsatz der Rechtsordnung ist, dann wäre die Interpretation eine andere. Dann würde dieses Hebelwerkzeug nur in sehr, sehr speziellen Fällen angewandt“, erklärte Kompatscher abschließend.
Politiker warnen
Zuvor hatte der ehemalige SVP-Parlamentarier Karl Zeller Alarm geschlagen. Laut einem Bericht der Tageszeitung warnte er vor einem gefährlichen Präzedenzfall.
Ähnliche Warnungen waren zuvor von Regionenminister Roberto Calderoli ausgesprochen worden. In einem Interview mit dem Corriere della Sera versuchte er klarzustellen, was es bedeute, das Gesetz einer autonomen Region abzulehnen. Calderoli wies auf einen Unterschied in der Rechtsprechung hin, das ihm zufolge entscheidend ist, wobei er auf ein Urteil des Verfassungsgerichts verwies, das ein Gesetz der Region Kampanien kassierte: “Das Urteil besagt klar, dass die Regionen Normalstatut etwas anderes sind als autonome Regionen, deren Normen aus einer Bestimmung von Verfassungsrang hervorgehen.”
Interner Machtkampf
Unter der Oberfläche schwelt beim Streit um das dritte Mandat von Fugatti ein interner Machkampf innerhalb der Regierungskoalition in Rom zwischen Lega und Fratelli d’Italia: Die Lega, zu der sowohl Fugatti als auch Calderoli gehören, hofft auf eine dritte Amtszeit im Trentino, während Fratelli d’Italia selbst Ambitionen auf mindestens einen Landeshauptmann in einer norditalienischen Provinz hegt.
Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida hatte in einem Interview mit der Zeitung „La Stampa“ bestritten, dass der Vorfall zu Spannungen innerhalb der Mehrheit geführt hatte. Lega-Chef Matteo Salvini habe bereits klargestellt, dass es sich um eine lokale Angelegenheit handelt, und er teile diesen Ansatz, so der Fratelli d’Italia-Politiker. Gleichzeitig räumte er ein: „Früher hatten wir 3,5 Prozent der Stimmen, heute zeigen die Wahlergebnisse objektiv, dass wir im Norden zur Regierung der Regionen beitragen können.“
Die Regierung in Rom hatte zuvor entschieden, das Gesetz der Autonomen Provinz Trient, das eine Erhöhung der Amtszeit vom Landeshauptmann von zwei auf drei erhöht, vor dem Verfassungsgericht anzufechten.




Aktuell sind 1 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen