Von: ka
Bozen – Bezugnehmend auf die jüngsten Artikel in der lokalen Presse über Verurteilungen des Sanitätsbetriebs aufgrund von Ansprüchen einiger Patienten weist der Sanitätsbetrieb darauf hin, dass in allen Fällen, in denen der Sanitätsbetrieb von seinen Patienten wegen angeblicher klinischer Fehler verklagt wird, die Versicherungsgesellschaft, die Verteidigung des Falles direkt übernimmt.
Generaldirektor Florian Zerzer stellt klar, dass damit jede Entscheidung über die Art der Verteidigung, die Aussichten auf einen Vergleich oder eine Berufung gegen negative Urteile und vor allem alle Verurteilungen zu Schadenersatz vollständig und ausschließlich der genannten Versicherungsgesellschaft überlassen werden, ohne dass der Sanitätsbetrieb durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung irgendeine Möglichkeit hat, diese Entscheidungen zu beeinflussen.
Daher ist es nicht der Sanitätsbetrieb, sondern seine eigene Versicherungsgesellschaft, die letztendlich zur Zahlung der von den Gerichten zugesprochenen Entschädigung herangezogen wird.