Von: importer
Nachdem am Freitag bekannt wurde, dass Mussab Abou R., Ex-Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa im Regime des 2024 gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und in Wien zu acht Jahren Haft verurteilt, offenbar untergetaucht ist, wurden nun neue Informationen zu seinem Verbleib öffentlich. Wie “News” mit Verweis auf Informationen eines Privatermittlers berichtet, soll er bereits am 29. Juli am Grenzübergang al-Salameh von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein.
R. soll in seinen Heimatort zurückgekehrt sein, der bei den Golanhöhen im Süden Syriens liegt, und als Held willkommen geheißen worden sein, wie der Ermittler dem Magazin berichtete. Die Familie von R. habe in sozialen Medien verbreitet, ihren “ehrenwerten Sohn” in Empfang zu nehmen, “nachdem Allah ihm die Freilassung aus dem Gefängnis in Österreich gewährt hat”.
OLG sah keine Fluchtgefahr
Anfang Juli wurden R. und Khaled Al H., der frühere Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, am Wiener Landesgericht der Folter und weiterer schwerer Straftaten an 21 Zivilisten für schuldig befunden. Laut nicht rechtskräftigem Urteil hatten sich Khaled Al H. und Mussab Abou R. in Raqqa in ihrer jeweiligen Funktion “staatlich organisierter, systematischer Folter” schuldig gemacht. Um Zivilisten von Protesten gegen Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden, stellte das Erstgericht fest. Im Unterschied zu H., der seit Dezember 2024 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt durchgehend in U-Haft sitzt und dort den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens abwartet, befand sich Mussab Abou R. vor, während und nach der Verhandlung auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte nach der Festnahme und anschließender Verhängung der U-Haft einer Haftbeschwerde Folge gegeben und die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr verneint. Mussab Abou R. kam wieder auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht führte mehrere Gründe an: R. hielt sich seit 2014 in Österreich auf, sein Asylverfahren sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt und er habe bereits seit mehreren Jahren Kenntnis über die gegen ihn geführten Ermittlungen. Auch, dass seine Familie in Österreich aufhältig sei, habe gegen eine Flucht gesprochen. Laut Quellen des “New York Times”-Journalisten Hussam Hammoud hatte R. seine Familie allerdings bereits vor Prozessbeginn außer Landes geschafft.
Von einer Flucht kann insofern nicht gesprochen werden, als dem Mann auf Basis des nicht rechtskräftigen Urteils grundsätzlich Reisetätigkeiten nicht verwehrt waren bzw. sind. Nach der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft keinen neuerlichen Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt. “Einerseits gab es die Entscheidung des Oberlandesgerichts, andererseits gab es keine Anhaltspunkte für eine Flucht”, sagte Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek gegenüber “News”.
Opfer zeigen sich schockiert
Eines der Opfer, das im Verfahren gegen die Angeklagten ausgesagt hatte, äußerte sich schockiert über die Ausreise von R. “Ich bin echt schockiert und enttäuscht”, sagte er gegenüber “News”. Warum der schuldig Gesprochene noch in Freiheit leben durfte, sei ihm unklar. Er, der wegen seiner Teilnahme an Demonstrationen als Regimegegner in Raqqa vor rund 15 Jahren festgenommen worden und Opfer der Angeklagten wurde, sieht darin ein “Versagen des österreichischen Staates”.
Auch die Familie von R. habe auf sozialen Medien mehrere Zeugen bedroht, was dazu führe, dass sich jene, die in Syrien leben, nun unsicher fühlten. Eine Verfolgung von Moussab Abu R. durch die syrischen Behörden hält der Zeuge für ausgeschlossen.
Genau das wäre die Aufgabe der österreichischen Justiz, die nun mit den syrischen Behörden kooperieren müsse, sagte Tatiana Urdanetta-Wittek von der Menschenrechtsorganisation Centre for the Enforcement of Human Rights (Cehri), die 18 der bekannten Opfer vertritt, am Dienstag gegenüber der APA. “Die Zeugen sind bestürzt, wie so etwas passieren kann.” Das Urteil verliere dadurch aber nicht an Symbolkraft.




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