Von: ka
Bozen – Verwaltung – Aufschlussreich war die Tagung mit LH Kompatscher, Luis Durnwalder und Andreas Schatzer. Die Entwicklung der Autonomie sei mit Mut voranzutreiben.
Die 70 Jahre seit der Unterzeichnung des Pariser Vertrags am 5. September gaben Anlass für eine Tagung, die heute (9. September) im Waltherhaus stattfand. Dazu eingeladen hatten Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer. Teilnehmer waren Führungskräfte des Landes Südtirol und der Gemeinden sowie deren Bürgermeister. Sinn und Zweck war es, die aktuellen Errungenschaften der Autonomie zu beleuchten ebenso wie deren Perspektiven in der Zukunft.
Nach einleitenden Worten des Generaldirektors Hanspeter Staffler und der Personalentwicklerin Manuela Pierotti folgten einander die Reden von Landeshauptmann Kompatscher, des Präsidenten des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, von Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder, des früheren Direktors der Landesabteilung Präsidium, Karl Rainer, sowie des Universitätsprofessors für Verfassungsrecht der Universität Padua, Andrea Ambrosi.
„Ich freue mich, dass so viele Führungskräfte unserer Einladung gefolgt sind“, sagte der Landeshauptmann. „Für uns, die wir in der öffentlichen Verwaltung Verantwortung tragen, ist es wichtig, uns über die Bedeutung der Autonomie auszutauschen. Die Autonomie ist das Ergebnis der Arbeit von uns allen, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen die ersten sein, die den Raum und die Möglichkeiten, die uns die Autonomie zuspricht, voll nutzen.“ Der Landeshauptmann rief die Verwalter dazu auf, mutig zu sein: „Nicht immer ist es eindeutig, wie weit unsere Möglichkeiten im aktuellen Rechtsrahmen reichen, wodurch die öffentliche Verwaltung mitunter erschwert wird.“ An die Adresse der staatlichen Institutionen richtete Kompatscher den Appell, gemeinsam eine „wirklich loyale Zusammenarbeit zu suchen, die sich mehr auf vorherige Absprachen gründet und weniger auf nachträgliche Beanstandung.“
Auch Andreas Schatzer appellierte an den Mut der Gesetzgeber, Verwalter und Bürgermeister, wenn es darum geht „sich die staatlichen Normen zu Eigen zu machen.“ Die Gemeindepolitiker dürften sich nicht von der Angst vor möglichen Anfechtungen vonseiten der italienischen Regierung hemmen lassen.
Alt-Landeshauptmann Durnwalder rückte die wichtigen Momente seiner langjährigen Tätigkeitan der Spitze der Landesregierung ins Rampenlicht, vor allem jene, die zur Weiterentwicklung der Autonomie beigetragen haben: das Zweite Autonomiestatut von 1972, die Streitbeilegung, das Konzept der dynamischen Autonomie, der Wettlauf um weitere Kompetenzen der 90er-Jahre, Schengen, die Einführung des Euro, die Verfassungsreform von 2001, die Mebo, die Euregio und schließlich das Mailänder Abkommen. Er dankte auch den Mitarbeitern der Verwaltungen für ihre Arbeit, die „ausschlaggebend war dafür, was wir erreicht haben“.
Karl Rainer erzählte, mitunter mit subtiler Ironie, wie innerhalb der Landesverwaltung die Etappen der wachsenden Autonomie in den vergangenen 40 Jahren gelebt wurden.
Mit besonderem Interesse verfolgten die Teilnehmer den Vortrag von Andrea Ambrosi, der technisch aber nicht technokratisch war. Der Verfassungsrechtsexperte wies darauf hin, dass die Autonomie immer dann am meisten profitiert habe, wenn das Statut im Vordergrund stand. „Verfassungsänderungen wie jene von 2001 hingegen haben die Kompetenzen des Landes Südtirol gewissermaßen geschwächt, auch wenn man zunächst glaubte, dass diese wachsen könnten. Das Hauptproblem ist, dass die transversalen Zuständigkeiten des Staates, wie jene für den Wettbewerb, es dem Staat mitunter ermöglicht haben, die Autonomie zu untergraben“, sagte der Professor. Ein gutes Ergebnis habe man zuletzt mit der Durchführungsbestimmung zur Handelstätigkeit erzielt, „die die primäre Zuständigkeit des Landes Südtirol in Sachen Urbanistik bestätigt und das Prinzip der transversalen Kompetenz des Staates überwunden hat.“ Positiv sei auch das Finanzabkommen zu bewerten, weil es die beiden Provinzen Bozen und Trient von den anderen autonomen Provinzen abgekoppelt habe.
Bei der anschließenden Podiumsdiskussion hat Ambrosi die Schutzklausel in der Verfassungsreform als „einen ersten wichtigen Schritt“ bezeichnet. In Zukunft sei aber „diese Schutzklausel bei allen Staatsgesetzen einzufordern, welche Kompetenzen der beiden autonomen Provinzen regeln.“