Von: mk
Bozen – Mit dem Urteil Nr. 93/2020 hat das Verwaltungsgericht für das Piemont den Rekurs des Unternehmens SAD gegen den Beschluss Nr. 154/2019 der Regulierungsbehörde für den Verkehr ART (Autorità per la Regolazione dei Trasporti), die ihren Sitz in Turin hat, wegen mangelnden Interesses für unzulässig erklärt.
In seinem Rekurs hat das Unternehmen SAD angeführt, dass jene Maßnahmen der Behörde, die eine In-House-Führung des öffentlichen Nahverkehrs und die Rückgabe der vom Land finanzierten Busse an die neuen Betreiber (sprich die Gewinner des Wettbewerbs) vorsehen, widerrechtlich wären.
Laut dem Urteil des ersten Senats des Verwaltungsgerichts Piemont hat die SAD kein Recht, einen Rekurs gegen den Beschluss der Behörde einzubringen, da es sich um die nationale Regulierungsbehörde handelt, die auf europäischer Ebene anerkannt ist.
Laut den Richtern wurde das Unternehmen SAD bis dato weder in seinen Interessen noch in seinen Rechten durch das Land verletzt.
“Es drängt sich die Frage auf, wozu die Dutzende von Klagen und Rekurse, die bisher von der SAD eingebracht wurden, gut sind”, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Wie der Landesrat unterstreicht, seien so nur unnötige Konflikte hervorgerufen und gerichtlich Staub aufgewirbelt worden, was schlussendlich dem Dienst für die vielen Südtiroler Fahrgäste und auch dem Image Südtirols schade.
Wünschenswert wäre es hingegen, so Rechtsberater Pierluigi Mantin i, Rechtsberater des Landes und des Verkehrsministeriums in Rom, den Weg der Legalität und der ernsthaften Zusammenarbeit ein zuschlagen. Dies wäre ein Schritt nach vorne im Interesse aller, damit die Dienste besser funktionieren können und die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit wiederbelebt würde, so Mantini.