Ministerrat in Rom genehmigt Durchführungsbestimmung

Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen: Befugnis geht an Südtirol

Donnerstag, 29. Dezember 2016 | 11:04 Uhr

Bozen – Der Ministerrat in Rom hat heute Morgen die Durchführungsbestimmung zur Übertragung von Befugnissen für die Verwaltungstätigkeit der Gerichte verabschiedet.

Der Ministerrat in Rom hat heute Morgen den Weg frei gemacht für die Übertragung der Befugnisse für die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder Südtirol und Trentino. Unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Paolo Gentiloni und im Beisein des Präsidenten der Region und Landeshauptmann von Südtirol, Arno Kompatscher, hat er den diesbezüglichen Entwurf einer Durchführungsbestimmung genehmigt, den die Zwölferkommission erarbeitet hatte. “Es ist diese bereits die zwölfte Durchführungsbestimmung, die der Ministerrat in dieser Legislaturperiode verabschiedet”, freut sich Landeshauptmann Kompatscher, der den Mitgliedern der Zwölferkommission und den Südtiroler Parlamentariern, allen voran Karl Zeller, für ihre Arbeit dankt.

Im Sinne der heute verabschiedeten Durchführungsbestimmung soll mit kommendem Jahr die Region Trentino-Südtirol für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter einschließlich des Verwaltungspersonals Sorge tragen und dafür auch finanziell aufkommen. Ausgenommen ist das Richterpersonal einschließlich jenes der Staatsanwaltschaft. Die Region kann die Kosten, die durch die Übertragung der Zuständigkeiten anfallen, auch mit den Ländern teilen. “Diesen Anteil, den Südtirol und das Trentino übernehmen, können die Länder dann von ihrem Beitrag zur Tilgung der Staatsverschuldung abziehen”, erklärten Arno Kompatscher und Ugo Rossi, ihres Zeichens Präsident und Vizepräsident der Region und Landeshauptleute von Südtirol und Trentino zur Kostenaufteilung. Die Kosten für die Übernahme der Verwaltungsbefugnisse für den gesamten Gerichtssprengel, also Bozen, Trient und Rovereto eingeschlossen, werden auf 20 Millionen Euro im Jahr geschätzt.

Die Durchführungsverordnung sieht zudem vor, dass die Gerichtssitze, sofern im Besitz des Staates, kostenlos ins Eigentum der Länder übergehen.  “Somit wird beispielsweise auch das Gerichtsgebäude am Gerichtsplatz in Bozen zu einer Liegenschaft des Landes, das somit auch für deren Instandhaltung sorgt”, so Landeshauptmann Kompatscher.

Der Landeshauptmann rechnet damit, dass die Übernahme der Verwaltungstätigkeit sich auf die Dienstleistungen der Gerichtsämter positiv auswirkt: “Wir gehen davon aus, dass eine effiziente und gut aufgestellte Organisation und Verwaltung beziehungsweise gute Arbeitsbedingungen die gesamte Dienstleistung verbessern.”

Derzeit liegen bereits die Verwaltungsbefugnisse der Autonomen Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts und jene zur Unterstützung der Steuerkommissionen beim Land Südtirol. Zudem kommt die Region für die Einrichtungen und das Verwaltungspersonal der Friedensgerichte in Südtirol und dem Trentino auf.

“Kein neuer Sauerstoff für Region”

“Die Übertragung der Zuständigkeit für die Gerichtsverwaltung an die Region Trentino-Südtirol droht zum neuen Sauerstoff für die dahinsiechende Region Trentino-Südtirol zu werden”, befürchtet die BürgerUnion. Nach Ansicht des Landtagsabgeordneten, Andreas Pöder, wäre eine Übertragung an die beiden Provinzen besser gewesen.

“In der jetzigen Form wird nur die Region gestärkt. Die Delegierung der Zuständigkeit an die beiden Länder wäre auch jetzt nach der Genehmigung der Durchführungsbestimmung durch die Regierung in Rom nich möglich. Deshalb sollte diese Delegierung an Bozen und an Trient so schnell wie möglich in Angriff genommen werden, um die Aufwertung der Region zu verhindern”, so Pöder.

Von: luk

Bezirk: Bozen