Von: mk
Bozen – Eine 29-jährige Peruanerin ist vom Innenministerium aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert worden. Mit dem Urteil des Zivilgerichts in Como ist das nun auch amtlich bestätigt.
Elizabeth Arquinigo Pardo hat als Übersetzerin bei der Quästur von Mailand gearbeitet und wurde dann entlassen. Nachdem sie sich an das Gericht gewandt hat, ist sie nach Bozen gezogen und arbeitete bis vor kurzem in einer Flüchtlingsunterkunft in Eppan, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Bereits im Herbst im vergangenen Jahr hat sie für Schlagzeilen gesorgt, nachdem sie einen offenen Brief an Innenminister Matteo Salvini geschrieben hatte.
Elizabeth Arquinigo Pardo spricht fünf Sprachen und lebt in Italien, seit sie zehn Jahre alt ist. In dem offenen Brief prangerte sie die langen Wartezeiten an, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Nachdem die 29-Jährige ihren Antrag im Jahr 2017 gestellt hat, wird sie die Staatsbürgerschaft voraussichtlich Ende 2019 erhalten. Über dieses Thema hat die junge Frau auch ein Buch mit dem Titel “Lettera agli italiani come me” geschrieben. „Ich vermute, dass es bei der Aufhebung meines Vertrages in Wirklichkeit um mein politisches Engagement ging. Der Richter vertritt in seiner Verfügung allerdings die Ansicht, dass die Diskriminierung mit meiner Nationalität in Zusammenhang steht“, erklärt Elizabeth Arquinigo Pardo laut Alto Adige. Sie empfindet das Urteil aber trotzdem als Sieg.
Der Vorfall war offenbar schwerwiegend genug, dass der Richter in der Verfügung vom „diskriminierenden Charakter“ in der Vorgehensweise sprach, die das Innenministerium an den Tag gelegt habe. Demnach habe das Innenministerium von der Genossenschaft Itc die sofortige Ersetzung von Elizabeth Arquinigo Pardo verlangt, die als Spanisch-Übersetzerin bei der Quästur in Mailand tätig war.
Weil sie nicht italienische Staatsbürgerin ist, kann die 29-Jährige nicht an öffentlichen Wettbewerben teilnehmen. Deshalb hatte sie einen Vertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen, um bei der Quästur ihre Dienste anzubieten. Neben Spanisch waren auch Kenntnisse in Französisch und Englisch nötig – vor allem, wenn es um Asylwerber ging.
Der Vertrag mit der Genossenschaft umfasste den Zeitraum eines Monats, doch kurz bevor er abgelaufen war, wurde Elizabeth Arquinigo Pardo entlassen. Laut dem Richter sei der effektive Grund, warum die Quästur die Entlassung von der europäischen Agentur als Auftraggeber der Genossenschaft die Entlassung verlangt habe, erst im Nachhinein klar geworden, als das Innenministerium am 15. Februar eine Erklärung abgegeben habe. Demnach habe laut Innenministerium die Leiterin des Migrationsbüros und der Grenzpolizei die Zentraldirektion für Migration über eine ungerechtfertigte Zunahme von Asylwerbern aus Peru ab 2. Jänner 2019 informiert – genau zu dem Zeitpunkt, als die Rekursstellerin bei der Quästur gearbeitet hat.
Paradoxerweise offenbare gerade die Haltlosigkeit der offiziellen Begründung die diskriminierende Natur der Vorgehensweise, heißt es in der richterlichen Verfügung weiter. Aus dem E-Mail des Innenministeriums gehe nicht hervor, zu welchen Schlüssen die interne Untersuchung gekommen ist, die in die Wege geleitet worden sei, um einen möglichen Zusammenhang zwischen Elizabeth Arquinigo Pardo und der Zunahme von peruanischen Asylanträgen nachzuweisen. Außerdem sei auch nicht festgestellt worden, ob es im Anschluss zu weniger Asylanträgen aus Peru gekommen ist.
Das Innenministerium wurde zu einer Schadenersatzzahlung von 336,10 Euro verurteilt. Außerdem muss das Ministerium die Gerichtsspesen übernehmen.